Beglaubigte Übersetzungen
Behörden wie Standesämter, Gerichte oder Notare verlangen meist eine beglaubigte Übersetzung von ausländischen Dokumenten. Auch wenn Sie sich im Ausland bewerben, ist häufig eine amtliche Übersetzung Ihrer Zeugnisse und Empfehlungsschreiben erforderlich.
Peschel Communications kann bei Bedarf eine beglaubigte Übersetzung liefern. Unsere Übersetzer sind für die englische, französische, spanische bzw. italienische Sprache gerichtlich beeidigt und fertigen offizielle Übersetzungen in und aus diesen Sprachen für Sie an.
Überbeglaubigung
Wir erstellen in Abstimmung mit Ihnen druckreife Vorlagen für Ihre Veröffentlichungen und Druckerzeugnisse. Unsere individuellen Lösungen und unser Full Service minimieren Ihre Kosten sowie Zeit- und Bearbeitungsaufwand.
Beglaubigte Übersetzungen, die wir häufig anfertigen:
- Adoptionsunterlagen
- Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben, Empfehlungsschreiben
- Lebensläufe, Curriculum Vitae (CV) und Bewerbungsunterlagen
- Leistungsnachweise, Zeugnisse, Ausbildungsnachweise
- Befunde, Gutachten, ärztliche Atteste
- Behördliche Bescheinigungen
- Berufliche Akkreditierungen, Zertifikate
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Erbschaftspapiere, Testamente
- Finanzunterlagen
- Führerscheine, Reisepässe und andere Ausweisdokumente
- Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen
- Personenstandsurkunden
- Geburtsurkunden, Sterbeurkunden
- Heiratsurkunden
- Mitgliedsbescheinigungen
- Patentschriften
- Gerichtsdokumente
- Scheidungsurteile
- Steuerbescheide
- Studiennachweise, Praktikumsnachweise
- Studienverlaufsberichte, Immatrikulationsbescheinigungen
- Unterlagen zur Einbürgerung
- Arbeitsverträge, Eheverträge, Kaufverträge
- Vollmachten