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für große und kleine Firmen von Ihrer Steuerberatung in Innsbruck

für große und kleine Firmen von Ihrer Steuerberatung in Innsbruck

Egal, ob Sie ein Ein-Personen-Unternehmen sind oder ob Sie einen größeren mittelständischen Betrieb leiten – wir übernehmen für Sie zuverlässig Ihre Buchhaltung und stehen Ihnen selbstverständlich auch für ausführliche Beratungen gerne zur Verfügung. Wir betreuen unsere Klienten individuell und nehmen uns genug Zeit für sie. Für uns hat der wirtschaftliche Erfolg unserer Klienten oberste Priorität. Zu unseren Leistungen im Bereich Buchhaltung zählen: - Finanzbuchhaltung - Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung - Kostenrechnung - begleitende Kontrolle und Einschulung von externen Buchhaltungen - Umsatzsteuervoranmeldungen - monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Soll-Ist-Vergleiche Wir führen Ihre Bücher zuverlässig und korrekt. So haben Sie stets einen hervorragenden Überblick über die Finanzsituation Ihres Unternehmens. Eine korrekte Buchführung ist nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht wesentlich, sie gibt Ihnen auch wertvolle Einblicke in die Finanzen Ihrer Firma und zeigt auf, wo möglicherweise Einsparungspotential vorliegt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir freuen uns auf Sie! Unser Team in Innsbruck unterstützt Sie gerne bei der Buchhaltung!
Unsere Dienstleistungen im Bereich klassische Steuerberatung

Unsere Dienstleistungen im Bereich klassische Steuerberatung

Frühzeitige Impulse zur Steuerersparnis Optimierung der Gesamtsteuerbelastungen Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten Unterstützung bei Betriebsprüfungen Beratung bei privaten Investitionen und Vermögensübertragungen Wir beraten Sie in allen steuerlichen Aspekten Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, fachlich fundiert und mit viel Fingerspitzengefühl. Durch unsere langjährige Erfahrung, umfassendes steuerliches Know-how, die enge Zusammenarbeit innerhalb der ETL-Gruppe und unser Wissen um die individuellen Anforderungen jedes Mandanten sind Sie bei uns immer in den besten Händen.
Fenster und Türen von der Steuer absetzen? So gehts!

Fenster und Türen von der Steuer absetzen? So gehts!

Steuerbonus für energetische Sanierungen Noch bis 2029 können Sie bis zu 20% der Sanierungskosten geltend machen, wenn Sie ihre Fenster und Außentüren tauschen. Was wird gefördert? Sanierungskosten bis max. 200.000 EUR inkl. aller Arbeits- und Materialkosten von Fachbetrieben. Förderhöhe: bis zu 20%, also max. 40.000 EUR werden über drei Jahre mit einem Steuernachlass erstattet. Die Einkommenssteuer wird im ersten und zweiten Jahr um 7% und im dritten Jahr um 6% der förderfähigen Kosten reduziert. Es ist kein Energieberater notwendig! Die Beantragung erfolgt mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung nach Abschluss der Sanierung. Wer bekommt die Förderung? alle Privateigentümer selbstgenutzter Wohnhäuser/Eigentumswohnungen innerhalb der EU Immobilienbesitzer aller Einkommensklassen Gebäude muss bei der Durchführung der Sanierung älter als 10 Jahre sein Sanierung muss von einem Fachbetrieb ausgeführt werden (Bescheinigungen der durchgeführten Maßnahmen und Rechnungen sind vorzulegen) Aufwendungen dürfen nicht bereits nach §35a EStG „Steuerermäßigung von Handwerkerleistungen“ geltend gemacht worden sein nicht kombinierbar mit anderen Förderprogrammen von KfW oder BAFA Rechenbeispiel: Fenstersanierung Fenstersanierung mit Kosten von 50.000 EUR Reduzierung der Einkommenssteuer um 20% der Sanierungskosten = Steuerersparnis von 10.000 EUR über einen Zeitraum von 3 Jahren: im 1. Jahr 7% = 3.500 EUR im 2. Jahr 7% = 3.500 EUR im 3. Jahr 6% = 3.000 EUR Weitere Informationen zum Sanierungs-Bonus: Erläuterung des Förderprogramms
Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung

Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung

Gut beraten. TOP organisiert. Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind topaktuelle Fachinformationen die Basis für beruflichen Erfolg. Hierzu zählen etwa Loseblattwerke und Zeitschriften, heute zunehmend hybride und digitale Produkte als unverzichtbare Basis für die zuverlässige und rechtssichere Arbeit. Die zunehmende Komplexität wirtschaftlichen Geschehens, insbesondere in Krisenzeiten, fordert vollen Fokus auf die Situation bei Ihren Mandanten. Um auf die Vielzahl an unverzichtbaren, wichtigen Quellen einfach und übersichtlich Zugriff zu haben, dabei Ihr Team effizient einzubinden und zu organisieren, dafür sind wir für Sie da.
STEUERLEITUNGEN

STEUERLEITUNGEN

Steuerleitungen sind flexible Leitungen für vielseitige Anwendungen, z. B. um notwendige Signale über einen Sender mit einem Empfänger zu verbinden. Sie werden im Maschinenbau, aber auch für Übertragungstechnik eingesetzt. In sicherheitsrelevanten Bereichen werden sie aufgrund ihrer Vielseitigkeit gebraucht. Es gibt sie in unterschiedlichen Mantel- und Isolationsmaterialien, so auch halogenfrei.
Steuerberatung

Steuerberatung

Eine fortlaufende steuerliche und wirtschaftliche Beratung ist die Basis für die Ansteuerung von wirtschaftlichem Erfolg, einer optimalen privaten Vermögensentwicklung, der Altersversorgung und der Nachfolgeregelung.
Steuerberatung

Steuerberatung

Steuergestaltung und Steuerberatung durch Schiele Funk Haug Mit Sicherheit gut beraten. Das Vertrauen unserer Mandanten steht in unserer Kanzlei im Mittelpunkt – verantwortungsvoll für Ihre Belange und wirtschaftlichen Erfolg!
Steuerberatung

Steuerberatung

Steuerberatung allgemein und im Spezialfall Unter Steuerberatung verstehen wir als Steuerberater die klassische Variante: wir erörtern mit Ihnen zusammen Ihre aktuelle Steuersituation, Ihren aktuellen Lebenssachverhalt und stellen die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Normen vor, die Ihre Steuerlast minimieren können. Wir gehen nach dem Grundsatz „all taxes, all parties“ vor und erfassen nicht nur Sie, sondern Ihre gesamte Familie. Vertragsverhältnisse unter nahen Angehörigen werden von der Finanzverwaltung zwar immer wieder problematisiert. Der Bundesfinanzhof hat jedoch über die Grundsätze zur Anerkennung der Verträge zwischen nahen Angehörigen mehrfach geurteilt und die Rechtssicherheit dieser herausgestellt. Wir als Ihre Steuerberater bilden uns regelmäßig mehrmals jährlich fort. Außerdem bleiben wir bei der Gesetzgebung wie auch bei den Urteilen von Finanzgerichten und Bundesfinanzhof immer für Sie am Ball. Als Steuerberater weisen wir Sie immer auf verschiedene Möglichkeiten hin. Der sicherste Weg kann unter Umständen auch der wirtschaftlich günstigste sein. Wir als Ihre Steuerberater beraten Sie gerne hierzu. Die Nennung des sichersten Weges gehört zu den ungeschriebenen Pflichten des Steuerberaters, dieser Pflicht kommen wir gerne nach.
Buchhaltung

Buchhaltung

Egal, wie groß dein Business ist: Buchhaltung ist Pflicht. Dir fehlen dazu Zeit und Knowhow? Folgende Aufgaben müssen regelmäßig erledigt werden: Du musst Zahlungen vornehmen, Belege sortieren, ablegen und verbuchen – dabei stets Wiederauffindbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz im Blick behalten. Die Aufgaben in der Buchhaltung verdienen höchste Konzentration, denn ein Fehler kann Konsequenzen in Form von Ärger mit dem Finanzamt oder unnötigem finanziellen Verlust nach sich ziehen. Das muss nicht sein. Gerne helfen mein Team und ich dir bei der Umstrukturierung deiner Buchhaltung: Weg vom Belegchaos, hin zur digitalen Buchhaltung. Wenn du möchtest, übernehme ich dann auch gerne die laufende Buchführung für dich, während du dich auf dein Business konzentrierst. Dabei kann ich mich um folgende Bereiche kümmern: • Vorbereitende Buchhaltung • Vorbereitende Buchhaltung im E-Commerce • Einrichten smarter Tools und funktionierender Schnittstellen für das Automatisieren häufig anfallender Aufgaben (Reisekostenabrechnung, Reporting, Mahnwesen o. ä.) • Verwandte Backoffice-Aufgaben wie Angebotserstellung, Mahnwesen, allgemeine Korrespondenz, Recherchearbeiten und vieles mehr
Steuerstuhl

Steuerstuhl

Entdecken Sie die innovative Welt der Steuerstühle und Kapitänsstühle für Profis und die Berufsschiffsfahrt - eine Fusion von Komfort, Funktionalität und Sicherheit. Unsere hochwertigen Steuerstühle bieten nicht nur ergonomische Unterstützung, sondern auch erhöhte Sicherheit.
Register für Steuerberater

Register für Steuerberater

Register für Mandantenordner: Nutzen Sie Ablagekonzepte erfahrener Praktiker in Form vorgefertigter Register. ◾Steuerakte – der Klassiker –, Bestell-Nr. 6611 ◾Steuerakte (Alternative 1), Bestell-Nr. 7711 ◾Steuerakte (Alternative 2), mit ausführlicher Beschriftung, Bestell-Nr. 8811 ◾FIBU-Ordner, Bestell-Nr. 6622 ◾Lohn-Ordner, Bestell-Nr. 66331 ◾Kombination FIBU-/Lohn, Bestell-Nr. 7723 ◾Pendelordner für den Belegtransfer der Buchhaltungsunterlagen zwischen Mandant und Berater, Bestell-Nr. 6644 ◾Belegsammelordner für Einkommensteuer, Bestell-Nr. 6655
Steuerbonus für Reinigung

Steuerbonus für Reinigung

Haushaltsnahe Dienstleistungen für Graffitientfernung In der Einkommenssteuererklärung können Aufwendungen für Graffitientfernung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Die Einkommenssteuer ermäßigt sich in diesen Fällen um 20 v.H. der tatsächlich geleisteten Aufwendungen, höchstens aber um 1.200,00 EURO pro Jahr und pro Haushalt. Voraussetzung ist allerdings, dass Rechnungen vorgelegt und die Zahlungen an Dienstleister (z.B. durch Beleg des Kreditinstituts) nachgewiesen werden. Barzahlungen erfüllen die Voraussetzungen nicht. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist in jedem Fall empfehlenswert.
Internationale Steuerberatung

Internationale Steuerberatung

White Label Advisory bietet Ihnen die besten Beratungen und passende Beraterinnen und Berater mit ausgewiesener "Internationale Steuerberatung" Expertise für Ihre Projekte. Die Globalisierung ruft für Unternehmen aller Größen die Internationale Steuerberatung auf den Plan. Mit einer professionellen Beratung gelingt es Ihnen, Ihre Steuerlast in einem kontrollierbaren und überschaubaren Rahmen zu halten. Zugleich hilft Ihnen ein Consultant in der Internationalen Steuerberatung dabei, internationale Investitionen zu prüfen und entsprechend Steuern zu sparen bzw. zu vermeiden. Bei Investitionen im In- und Ausland sind meist verschiedene Steuersysteme im Spiel. Wer ein international agierendes Unternehmen leitet, muss sich mit den verschiedenen Formen der steuerlichen Belastungen auskennen. Die strategische Internationale Steuerberatung ist entsprechend vielfältig und komplex. Wer keinen Steuerberater in seinem Unternehmen hat, der sollte auf die Zusammenarbeit mit Consultants aus der Internationalen Steuerberatung setzen. Die Expertinnen und Experten bieten mit Ihrem Fachwissen maßgeschneiderte Lösungen - auch für Ihr Business. Sie entwickeln Steuerstrategien, die Ihr Unternehmen und dessen spezielle Herausforderungen in den Fokus nehmen. Welche fachlichen und persönlichen Fähigkeiten bringen Beraterinnen und Berater mit "Internationale Steuerberatung" Fokus mit? Im White Label Advisory Netzwerk finden Sie erfahrene Beraterinnen und Berater aus der internationalen Steuerberatung, die über tiefgehende Erfahrung aus zahlreichen anspruchsvollen internationalen Projekten verfügen. Sie stehen bei jedem Vorhaben mit Fokus auf die grenzüberschreitende Steuerplanung an Ihrer Seite. Damit Projekte in der internationalen Steuerberatung gelingen können, sollten die Beraterinnen und Berater folgende Skills mitbringen: - Abgeschlossenes Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften - Fundierte Kenntnisse im deutschen und internationalen Steuerrecht - Praktische Erfahrungen in den Bereichen Internationales Steuerrecht, Controlling und M&A Tax Typische und wünschenswerte persönliche Fähigkeiten für externe Consultants in der Internationalen Steuerberatung sind: - Flexibilität - Rasches Auffassungsvermögen - Verhandlungssichere Deutsch- und Englischkenntnisse Was sind typische Projekte auf denen ein "Internationale Steuerberatung" Skill gefordert wird? Beraterinnen und Berater aus dem internationalen Steuerrecht klären Sie zu Ihrer Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten auf, beraten Sie zu Fragestellungen rund um Ihre ausländischen Betriebsstätten und Tochtergesellschaften, stehen bei Funktionsverlagerungen ins Ausland an Ihrer Seite und sind auch sonst bei allen steuerrechtlich relevanten Fragen für Sie da. Die erfahrenen Consultants aus der Internationalen Steuerberatung stehen für verschiedenste Projekte zur Verfügung. Diese können wie folgt aussehen: - Legal-Projektmanagement im Rahmen einer Eröffnung einer Niederlassung zur Abwicklung von elektronischen Zahlungen | Branche: Automobilindustrie - Kommerzielle Beratung in der Wahl der Rechtsform im Inland und Ausland sowie Strukturierung des Auslandsengagements | Branche: Banken & Versicherungen - Projektmanagement im Kontext einer grenzüberschreitenden Unternehmensumwandlungen inkl. administrativer Funktionsverlagerungen | Branche: Energie & Umwelt Für welche Branchen und Unternehmen sind Beraterinnen und Berater mit "Internationale Steuerberatung" Fähigkeiten relevant? Ob Automobilzulieferer, Baugewerbe, Chemie & Pharma, Financial Services, Gemeinnützige Organisation, Groß- und Einzelhandel, Handwerksbetrieb, Immobilienwirtschaft oder IT-Branche - Beraterinnen und Berater in der internationalen Steuerberatung sind für alle Branchen und Unternehmen da, die nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland tätig sind und sich dadurch unter Umständen steuerliche Vorteile verschaffen können, die ansonsten ungenutzt bleiben würden.
Photovoltaik und Steuerrcht

Photovoltaik und Steuerrcht

Wer eine Photovoltaikanlage auf seiner Immobilie installiert oder eine solche erwirbt, wird aus steuerlicher Sicht zum Gewerbetreibenden. Dieses ergibt sich durch die Einspeisevergütung, mit der ein Gewinn erzielt wird. Betreiber einer PV-Anlage, die den gewonnenen Strom teilweise selbst nutzen und teilweise gegen Entgeltzahlung ins öffentliche Stromnetz einspeisen, sind aus Sicht des Finanzamtes Gewerbetreibende. Welche Steuern abzuführen sind, hängt u.a. von der Größe der Anlage ab. Das Finanzamt kann folgende Steuerarten auf eine PV-Anlage erheben: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, Grunderwerbssteuer
Alkohol am Steuer, Leistungsverweigerung einer Kfz Versicherung

Alkohol am Steuer, Leistungsverweigerung einer Kfz Versicherung

Trunkenheit am Steuer berechtigt Vollkasko nicht immer zur Leistungsverweigerung. Nicht alle Autofahrer sind vernünftig und setzen sich betrunken nicht ans Steuer. Wer volltrunken mit dem Auto fährt, handelt zwar grob fahrlässig, aber dennoch hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil (AZ IV ZR 225/10 aus 2011) entschieden, dass die Kfz-Versicherung nicht zwingend zur Leistungsverweigerung berechtigt ist.
Mineralölsteuer

Mineralölsteuer

Im Energiesteuergesetz ist festgelegt, dass für Heizöl EL eine Mineralölsteuer erhoben wird. Seit 2010 wird schwefelarmes Heizöl gegenüber der Standardsorte steuerlich begünstigt. Mit dieser Steuerspreizung will die Bundesregierung eine breitere Verwendung von umweltschonendem, schwefelarmem Heizöl fördern. Wir von OEL-BECK haben bereits zuvor nur Heizöl schwefelarm extra leicht mit maximal 50ppm ausgeliefert. Der Steuersatz für schwefelarmes Heizöl liegt daher bei 6,1 Cent und für Standardheizöl bei 7,6 Cent pro Liter. Dazu kommt die Mehrwertsteuer, die auch auf den Mineralölsteuerteil erhoben wird.
Buchhaltung

Buchhaltung

- Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen - Rechnungserstellung - Kassenbuchführung - Vorbereitende Buchhaltung - Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben - Erstellung und Versand von Rechnungen - Kontrolle der Zahlungseingänge - Anlegen und Ausführen von Überweisungen - Anfordern von Belegen - Mahnwesen
Steuer – und Überwachunsrelais

Steuer – und Überwachunsrelais

Steckbare Industrierelais, Halbleiterrelais, Zeitrelais, Strom- und Spannungsüberwachungsrelais, Isolations- und Erdschlussüberwachungsrelais
Buchhaltung

Buchhaltung

Debitorenbuchhaltung Den Überblick über die Rechnungen, Gutschriften, bereits erfolgten Zahlungen, die Rabatte und Skonti zu bewahren, fällt nicht immer leicht. Wir verschaffen Ihnen den notwendigen Durchblick. Mit unserem ausgeklügelten mehrstufigen Mahnwesen kommen wir säumigen Debitoren schnell auf die Spur. Kreditorenbuchhaltung Einfachheit und Effizienz ist auch beim Rechnungseingang Trumpf. Eine Reihe von Erfassungshilfen optimieren die Eingabe aller relevanten Daten. So können etwa die Belege mit optischen Lesegeräten automatisch erfasst, an das Kreditorenprogramm weitergereicht und darin verarbeitet werden. Freie Wahl ist ebenfalls bei den Zahlungsverfahren angesagt. Unser Programm unterstützt alle gängigen Standards für Bank- und Postzahlungen (DTA, SAD usw.). Finanzbuchhaltung Die Finanzbuchhaltung ist das Fundament Ihres Unternehmens! Es beinhaltet mehr als die Summen der Einnahmen und Ausgaben - es ist die wichtigste Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheide. Jedes Unternehmen hat seine eigenen betrieblichen Abläufe und Bedürfnisse, die entsprechend nach besonderen Funktionen in der Buchhaltung verlangen. Wir können diesen betriebsindividuellen Anforderungen mit einem reichhaltigen Funktionspaket unserer Software Rechnung tragen
Web ohne Grenzen - Mit Software am Steuer

Web ohne Grenzen - Mit Software am Steuer

Im Laufe der Jahre sind viele weitere Module und Mechanismen entstanden, so dass es kaum mehr Grenzen der Ideen gibt. Ebenfalls bauen unsere Webplattformen auf einem Fundament auf, welches es erlaubt, flexibel weitere Funktionalitäten zu erstellen, wie z.B. Webshops, Webformulare und Planungsraster. So lassen sich sehr schnell ihre Ideen in das Internet übertragen – direkt gesteuert aus der Software.
Intellicash Kassensysteme sind GDPdU- und Finanzamtkonform.

Intellicash Kassensysteme sind GDPdU- und Finanzamtkonform.

Wir informieren Sie über die neuesten Entwicklungen der Hard- und Software rund um das Intellicash® Kassensystem.
Bonitätsprüfung

Bonitätsprüfung

Damit Sie nicht auf Ihren Rechnungen sitzen bleiben. Sie haben eine Anfrage für eine Haussanierung, den Umbau einer kompletten Heizungsanlage oder gar ein Mehrfamilienhaus? Es ist ein neuer Kunde oder gewerblicher Auftraggeber? Holen Sie sich doch schon im Vorfeld wichtige Informationen ein, um sicherer zu sein, dass Ihr Kunde auch zahlen kann und Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Mit dem Service der Wirtschaftsauskunft können Sie Ihre Risiken besser einschätzen und die Zahlungsmodalitäten gegebenenfalls umstellen. Ihre Vorteile auf einen Blick Mit der Wirtschaftsauskunft haben Sie mehr Informationen über die Bonität, die Finanzen und die Struktur Ihres Auftraggebers. Sie können dadurch das Forderungsausfallrisiko besser beurteilen. Reduzieren Sie Ihr eigenes Risiko bei schwacher Bonität des Auftraggebers per Vorkasse-Vereinbarung oder sichern Sie Ihre Forderungen mittels Warenkreditversicherung GC-Vorteilskonditionen ausschließlich für GC-Kunden über ONLINE PLUS. Sie sind schon GC-Kunde
Intellicash Kassensysteme sind GDPdU- und Finanzamtkonform.

Intellicash Kassensysteme sind GDPdU- und Finanzamtkonform.

Wir informieren Sie über die neuesten Entwicklungen der Hard- und Software rund um das Intellicash® Kassensystem.
Hundesteuermarken für kommunale Verwaltungen

Hundesteuermarken für kommunale Verwaltungen

Der SHV-Verlag fertigt seit über 30 Jahren Hundesteuermarken und Plaketten für gefährliche Hunde im Auftrag kommunaler Verwaltungen, Städte und Gemeinden. Dabei stehen 12 verschiedene Stanzformen und 7 Farben zur Auswahl. Vorderseiten- und Rückseitendruck als Motiv- oder Flächendruck kann ebenfalls gefertigt werden. Die gewünschte fortlaufende Nummerierung der Hundesteuermarken wird mind. 4-stellig eingeschlagen und ist somit auch nach Jahren gut lesbar. Als Standarddruck wird auf der Hundemarke ein Hundekopf mit dem Namen der Stadt oder Gemeinde sowie auch mit Jahreszahl und evtl. Zusatztexten im Eloxalunterdruckverfahren eingedruckt. Optional sind auch Sondermotive (Stadtwappen, spezielle Logos) und Sonderformen möglich. Geprägte Hundemarken und Plaketten für gefährliche Hunde bieten wir ebenfalls an. Hierzu erstellen wir Ihnen gern ein erweitertes Angebot. Hundesteuermarken für Städte und Gemeinden Abbildungen sind nur Muster und nicht farb- oder größenverbindlich! Verwendete Ortsnamen auf den abgebildeten Hundesteuermarken werden durch Ihre Gemeinde oder Stadt ersetzt. Die Gestaltung erfolgt individuell nach Ihren Vorgaben. Unsere Hundesteuermarken werden aus 1 mm starkem Aluminium - AIMg1 hart - gefertigt und farbig eloxiert. Sie sind mit Ihrem individuellen Aufdruck und Nummerierung erhältlich. Der Druck erfolgt 1-farbig, 1-seitig, optional auch 2-seitig. Ein weiterer Aufdruck für umweltbewusste Hundefreunde ist in drei Ausführungen ohne Aufpreis möglich: "Ich halte meine Stadt sauber" "Ich halte meine Umwelt sauber" "Ich halte meine Gemeinde sauber" Jedes Format ist in den Farben blau, grün, rot, orange, violett, braun und schwarz, mit Schrift in silber oder schwarz (positiv) lieferbar. Wählen Sie weitere Ausstattungen, die Sie zusätzlich optional bestellen können: fortlaufende Nummerierung lose Splintringe (Schlüsselringe ø18 mm oder 20 mm) Konfektionierung in der PE-Tüte (Hundesteuermarke und Schlüsselring) Verstärkungsösen PE-Tüten nach Nummern sortiert
Auch steuerlich sind Photovoltaikanlagen eine lohnende Investition!

Auch steuerlich sind Photovoltaikanlagen eine lohnende Investition!

Über den Eigenverbrauch legen Sie heute Ihren Strompreis fest und sparen damit über 20 Jahre Stromkosten! Professionelle Planung Ihr Photovoltaik-Projekt ist einzigartig und wird auch so behandelt. Renoc als Ihr Fachpartner entwickelt für Sie ein individuelles Konzept, das perfekt auf Ihr Dach zugeschnitten ist. Unser erklärtes Ziel: Maximaler Wirkungsgrad und Ertrag sowie eine stimmige, harmonische Integration in die Architektur. Mit unserem Solarrechner können Sie sich hier schon berechnen lassen, mit welchen Erträgen und Einnahmen sie mit einer Photovoltaikanlage rechnen können und wie sich ggf. der Eigenverbrauch Kostensparend für Sie auszahlt. Fachgerechte Montage Renoc ist Zertifizierter Fachpartner für Photovoltaikanlagen. Wir installieren Ihre Photovoltaik-Anlage zuverlässig und professionell. Inbetriebnahme und Leistungskontrolle Erst wenn Solarstrom fließt, ist die Arbeit getan. Renoc als Ihr Fachpartner nimmt Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb, organisiert die Einspeisung in das örtliche Stromnetz und erstellt ein detailliertes Inbetriebnahmeprotokoll. Referenzen zu Photovoltaikanlagen von Renoc finden Sie hier >>> Unser Versprechen – Ihre Sicherheit
KFZ-STEUERBEFREIUNG FÜR REINE ELEKTROAUTOS.

KFZ-STEUERBEFREIUNG FÜR REINE ELEKTROAUTOS.

Zahlen Sie bis zum 31. Dezember 2030 keine Kraftfahrzeugsteuer - Reine Elektrofahrzeuge sind gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) bei einer Erstzulassung bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Steuerbefreiung gem. § 3d Abs. 1 KraftStG bis längstens zum 31. Dezember 2030, bei einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025, gewährt. Hybridfahrzeuge werden gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nur teilweise begünstigt.
KFZ-Steuerbefreiung für reine Elektroautos

KFZ-Steuerbefreiung für reine Elektroautos

Zahlen Sie bis zum 31. Dezember 2030 keine Kraftfahrzeugsteuer - Reine Elektrofahrzeuge sind gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) bei einer Erstzulassung bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Steuerbefreiung gem. § 3d Abs. 1 KraftStG bis längstens zum 31. Dezember 2030,  bei einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025, gewährt. Hybridfahrzeuge werden gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nur teilweise begünstigt. Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Rechtliche und behördliche Beratung

Rechtliche und behördliche Beratung

Rechtliche und behördliche Beratung ist ein wesentlicher Service, der Unternehmen hilft, sich in komplexen rechtlichen und regulatorischen Umgebungen zurechtzufinden. BEY's GmbH bietet umfassende Beratungsdienstleistungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. Mit einem tiefen Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und einem erfahrenen Team stellt das Unternehmen sicher, dass alle Beratungen den höchsten Standards entsprechen. Diese Dienstleistung ist ideal für Unternehmen, die ihre rechtliche und regulatorische Compliance optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen möchten. Durch den Einsatz fortschrittlicher Analysetools und -techniken gewährleistet BEY's GmbH, dass alle rechtlichen und behördlichen Beratungen präzise und aussagekräftig sind. Die Fähigkeit, fundierte Empfehlungen zu geben und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, macht BEY's GmbH zu einem vertrauenswürdigen Partner für Unternehmen, die auf rechtliche und regulatorische Compliance angewiesen sind. Vertrauen Sie auf die Expertise von BEY's GmbH, um Ihre rechtliche und regulatorische Strategie erfolgreich umzusetzen.
Steuern sparen mit Solaranlagen

Steuern sparen mit Solaranlagen

Du hast Dich für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage entschieden, bist Dir aber noch unsicher, ob Du zusätzlich für einen Speicher Geld in die Hand nehmen willst? Hier unser erster Tipp: Wenn Dir der Gedanke im Kopf herumschwirrt, Dich anschließend immer noch dafür entscheiden zu können, hier unsere Empfehlung: Natürlich kannst Du Deine Solaranlage auch im Nachhinein mit einem Stromspeicher aufrüsten, jedoch wird die Vorsteuer in diesem Fall nicht vom Finanzamt erstattet. Kaufst Du jedoch den Speicher gleich mit, zählt dieser zur Anlage dazu und kann beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.
Photovoltaikanlagen und Steuern in Oberberg

Photovoltaikanlagen und Steuern in Oberberg

Wichtig! Dieser Artikel bietet nur einen groben Überblick über die steuerrechtlichen Themen. Vor dem Kauf und der Installation einer Photovoltaikanlage ist unbedingt ein Steuerberater zu befragen! Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage wird steuerrechtlich zu einem Gewerbetreibenden- mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten. Die Art der Steuern hängt von der Anlagengröße ab.