Steuererklärungen vonWeyh Steuerberatung aus Schmalkalden erstellen lassen
Die Erstellung Ihrer Steuererklärungen ist Teil unseres Kerngeschäfts. Ob für Sie als Unternehmen oder Privatpersonen, wir sorgen dafür, dass Sie alle möglichen Steuervorteile nutzen und Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen können.
Wir erklären es dem Finanzamt. Die private oder betriebliche Steuererklärung ist in vielen Fällen sehr umfangreich und benötigt ein stets aktuell gehaltenes Fachwissen. Wir holen das Beste für Sie heraus.
Wir erstellen private und/oder betriebliche Steuererklärungen und achten auf alle Ersparnismöglichkeiten. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und überwachen Ihre Termine.
Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen, Gesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmer und Freiberufler. Auch bei Fragestellungen von Behörden und Banken stehen wir Ihnen als Ihr Ansprechpartner immer zur Seite.
Anfertigung von Steuererklärungen, Anträgen und Prüfung von Steuerbescheiden
müssen nur noch abgeben werden, soweit inländische Einkünfte erzielt werden, die unter § 49 EStG aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich etwa um Einkünfte aus der Vermietung von in Deutschland belegenen Immobilien.
Für beratene Fälle
Abgabetermin Ende Februar des übernächsten Jahres
Für unberatene Fälle
Abgabetermin sieben Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraums
Die gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung basiert auf dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Steuererklärungen für die Pflichtveranlagungen sind grundsätzlich spätestens 5 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Diese gesetzliche Frist kann von den Finanzbehörden jedoch unter Umständen verlängert werden.
Gibt der Steuerpflichtige entgegen seiner Verpflichtung die Steuererklärung nicht ab, kann die Abgabe durch ein Zwangsgeld erzwungen werden. Allerdings kann das Finanzamt auch umgehend die Schätzung einleiten. Die Schätzung setzt weder einen Versuch der Erzwingung voraus, noch wird durch sie die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung betroffen. Daneben ist im Fall der Nichtabgabe oder der verspäteten Abgabe der Steuererklärung regelmäßig die Festsetzung eines Verspätungszuschlags möglich.
Wir geben Ihnen als Privatperson, Freiberufler oder Unternehmensvertreter umfassende Auskünfte und Hilfestellungen im Bereich der Steuererklärung.
Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer
Anträge auf:
Investistionszulage
Eigenheimzulage
Alle Steuererklärungen werden EDV-gestützt erstellt
weitere Steuererklärungen auf Anfrage
Steuerliche Beratung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Liquiditätsanalysen
Existenzgründung
Praxisabgabe
Finanzbuchhaltung
Gehalts/Lohnbuchhaltung
Jahresabschlüsse
Steuererklärungen
Steuerbescheidprüfungen
Betriebsprüfungen
Vermögensübertragung
In Kürze wird Ihnen über dieses Formular ein persönlicher Login-Bereich zur Verfügung stehen.
Ihr Nutzen:
Wir erstellen die notwendigen Steuererklärungen für den gemeinnützigen Rechtsträger und ggf. vorhandene wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bzw. Betriebe gewerblicher Art. Daneben beraten wir bei Abgrenzungsfragen zu Zweckbetrieben.
Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer privaten und betrieblichen Steuererklärungen behilflich. Gleichzeitig haben wir den Anspruch, Ihre wichtigen privaten und unternehmerischen Entscheidungen durch eine optimale Steuergestaltung zu begleiten.
Wir beraten und erstellen für Sie alle notwendigen Steuererklärungen mit vorausschauender Ergebnisberechnung wie:
Einkommensteuererklärung einschließlich sämtlicher Anlagen und der Ermittlung der Einkünfte
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte
Körperschaftsteuererklärung einschließlich sämtlicher Anlagen
Gewerbesteuererklärung mit Zerlegungserklärung
Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen
Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung
Einkommensteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung einschl. Zerlegung
Feststellungserklärung
Körperschaftsteuererklärung (ggf. unter Berücksichtigung von Organschaftsverhältnissen)
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
Unser Repertoire an Steuererklärungen reicht, soweit wie es von Ihnen benötigt wird. Wir erstellen Steuererklärungen nicht nur für Firmen, sondern natürlich auch für Privatpersonen. Unsere Erfahrung zeigt, dass folgende Steuererklärungen am häufigsten benötigt werden:
für Firmen und Einzelunternehmer
Körperschaftsteuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Gesonderte und einheitliche Feststellung
für Privatpersonen
Einkommensteuererklärung - einschließlich der Erklärung von
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Umsatzsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Gesonderte und einheitliche Feststellung
Schenkungsteuererklärung
Erbschaftsteuererklärung
Leistungen
Steuerberatung
Steuererklärungen
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Jahresabschluss
Unternehmen online
Nachfolgeregelung
Erstellung und Übermittlung
Notwendige Mitteilungen
Wir übernehmen für Sie die Erstellung, Übermittlung und Prüfung sämtlicher Steuererklärungen für Privatpersonen, Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler. Neben der Einkommenssteuer zählen auch Erklärungen über die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc. zu den notwendigen Mitteilungen.
Das Einreichen von Voranmeldungen zählt ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum, sowie auch das Anpassen von Vorauszahlungen aller Steuerarten.
Dabei können Sie sich voll und ganz auf uns verlassen. Das Erstellen der Erklärungen, das fristgerechte Einreichen und das Prüfen von Bescheiden übernehmen wir mit höchster Sorgfalt.
Erstellen von Erklärungen zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Übermittlung der Erklärungen an das Finanzamt.
Überprüfung von Bescheiden des Finanzamts.
Wer seine Steuerangelegenheiten in Eigenregie erledigen will, muss viel Zeit und Energie aufwenden. Am Ende bleibt dann häufig noch eine Restunsicherheit, ob auch alles richtig ist. Spätestens, wenn die Steuererklärung durch verschiedene Einkunftsarten anspruchsvoller wird, ist es sinnvoll, die Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Für GHH ist die Steuererklärung nicht einfach nur das Ausfüllen von Formularen. Wir setzen hier, wie bei allen Aufgaben, auf die individuelle Beratung der Mandanten. Denn speziell bei Selbständigen und Freiberuflern können Spielräume ausgenutzt und die private Steuererklärung mit den Unternehmenssteuern in Einklang gebracht werden.
Unsere Leistungen im Überblick:
Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen
Erstellung von privaten Steuererklärungen
elektronische Übermittlung der Steuererklärungen an die Finanzverwaltung
Prüfung von Steuerbescheiden
Führung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen
der Entwicklung individueller Lösungen für Unternehmen verschiedenster Branchen. Dabei legen wir großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
- Unternehmensberatung
- Finanzplanung
- Controlling
- Risikomanagement
- Steuerberatung
- Personalmanagement
Durch unsere maßgeschneiderten Beratungsansätze unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre strategischen Ziele zu erreichen und langfristig erfolgreich am Markt zu agieren.
Wir freuen uns darauf, Sie in einem persönlichen Gespräch von unserer Kompetenz überzeugen zu können. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der Nummer XXXX oder per E-Mail unter info@unternehmensberatung.de. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite unter www.unternehmensberatung.de.
Steuerformulare und -programme machen dem Laien nicht selten das Leben schwer. Investieren Sie lieber in die professionelle Erstellung Ihrer Steuererklärung durch unsere Kanzlei, denn sie sparen nicht nur Zeit, sondern auch Nerven.
Als Steuerberater können wir für Sie in der Regel eine höhere Erstattung gegenüber dem Finanzamt durchsetzen, als es Ihnen selbst möglich ist. Unser Service umfasst zudem die Prüfung des Steuerbescheides und ggf. den fristgerechten Einspruch.
Die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Egal, ob es sich um Einkommensteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- oder Feststellungserklärungen handelt: Das ist unser täglich Brot. Zu unserem Leistungsprofil gehört aber auch die Erstellung von Erbschafts- oder Schenkungsteuererklärungen, Erklärungen zur Feststellung von Einheitswerten oder Anträge auf Steuervergütungen.
Die Deklarationspflichten beim Finanzamt werden durch die ergänzende Erstellung von Steuererklärungen abgerundet bzw. vollendet.
Steuererklärungen fallen nicht nur bei Gesellschaften und ihren Gesellschaftern an, sondern auch bei Einzelunternehmen und Freiberuflern sowie bei Privatpersonen.
Wir erstellen für Sie jede Art von Steuererklärung, die das Finanzamt von diesen unterschiedlichen Personengruppen fordert:
• Körperschaftsteuererklärung
• Gewerbesteuererklärung
• Umsatzsteuererklärung
• Feststellungserklärungen
• Einkommensteuererklärung (auch Vermietung und Verpachtung)
• Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärung
• Sonstige Steuererklärungen/-anmeldungen
• Prüfung von Steuerbescheiden
• Einlegung von Rechtsbehelfen
Unsere Experten erstellen für Sie die notwendigen Steuererklärungen und bringen Ihnen Verlässlichkeit und Sicherheit. Durch die sorgfältige Erstellung Ihrer Steuererklärungen werden Ihre steuerlichen Angelegenheiten rechtssicher gegenüber der Finanzverwaltung erklärt. Dabei ermöglichen wir Ihnen durch vorausschauende Steuergestaltung die maximale Planbarkeit.
Bei uns erhalten Sie eine termingerechte, zuverlässige Methode, mit der Sie Ihre Abgabenlast minimieren und Steuern einsparen. Wir führen detailreiche Steuererklärungen mit Qualität und Gewissen durch.
Übertragen Sie die Erstellung Ihrer Steuererklärung uns als Experten und sparen sich damit Zeit und Nerven. Und das Beste dabei: Es lohnt sich auch finanziell. Profitieren Sie von unserem Know-how in den Bereichen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und sonstigen Steuern. Wir prüfen die entsprechenden Steuerbescheide, unterstützen bei notwendigen Einsprüchen gegen Bescheide und Verfügungen der Finanzbehörden, bei Klagen vor Finanzgerichten, wirken bei Betriebsprüfungen/Sonderprüfungen mit und sind auch Ansprechpartner in Steuerstrafsachen. Neben den laufenden jährlichen Erklärungen unterstützen wir Sie insbesondere bei der Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen sowie notwendiger Grundstücksbewertungen im Zusammenhang mit Erbfällen und Schenkungen.
Erstellung von Steuererklärungen aller Art für Gesellschaften aller Rechtsformen, Gesellschafter, Stiftungen und Vereine, Freiberufler, Einzelunternehmer und Privatpersonen.
Einkommensteuererklärungen
Körperschaftsteuererklärungen
Gewerbesteuersteuererklärungen
Umsatzsteuererklärungen
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
Wir betreuen die unterschiedlichsten Branchen.
Bei uns erfahren Sie Kontinuität, Kompetenz und Innovation.
Erstellung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen.
Erstellung wiederkehrender und einmaliger Steuererklärungen.
Persönlicher Ansprechpartner.
Ganzheitliche Beratung und beste Erreichbarkeit.
Experten im Bereich Steuern.