Befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln
Die Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Die dafür benannte Befähigte Person führt diese Prüfung sowie regelmäßige Kontrollen durch und dokumentiert diese Aufgaben, um so den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel zu gewährleisten und Gefährdungspotenziale zu erkennen. In unserem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen, Rundschlingen für die Ladungssicherung und deren Zubehör zu beurteilen. Auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten, sowie die Verantwortung der "Befähigten Person" werden umfassend dargestellt.