Personalmanagement
Rechtssichere Lohnabrechnung ist für uns selbstverständlich – die ganzheitliche, arbeitsrechtliche und strategische Personalberatung unsere Stärke.
Unsere Dienstleistungen rund um Lohn und Gehalt:
Personalverwaltung
Individuelles Arbeitsrecht
Kollektives Recht
Lohn und Gehalt– Buchhaltungspakete
Wir unterstützen Sie rund um die Themen Personal, Lohn und Gehalt rechtssicher und umfassend, damit Sie möglichst wenig Zeit mit administrativen Aufgaben verlieren.
Zu den Aufgaben, die wir für Sie übernehmen können, gehören unter anderem:
Erstellen/Prüfen von Arbeitsverträgen und rechtliche Beratung (RA | StB Grabmann)
Beratung zur Anwendung von Tarifverträgen
Ermittlung der korrekten Berufsjahre, Einordnung in die „richtige“ Entgeltgruppe
Terminüberwachung von Berufsjahressprüngen und Durchführung der tariflichen Entgelterhöhungen
Hilfe bei der Entscheidung zu Entgeltsystemen in der Praxis
Beratung zur Optimierung des Nettolohns (mehr netto vom brutto)
Führen von Zeitkonten bei verstetigter Vergütung
Führen der Personalakte
Bearbeitung von Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter und Beantragung der Erstattung durch die zuständige Krankenkasse
Anmeldung zur Krankenkasse
Personaldatenverwaltung, Entgeltabrechnung, Sozialverwaltung, Personalstatistik
In einem arbeitsrechtlich durchnormierten System muss sich das Personalwesen mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzen. Es ist zu unterscheiden zwischen dem individuelles Arbeitsrecht, das die Einzelbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt, z. B. Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsschutzrecht (Mutterschutz, Jugendschutz, Arbeitszeitverordnung, Schwerbehindertengesetz) und dem kollektiven Arbeitsrecht, das die Vereinbarungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden als Tarifvertragsparteien regelt, z. B. Tarifvertragsrecht (Lohn- und Gehaltstarifvertrag, Rahmentarifvertrag, Manteltarifvertrag), Mitbestimmungsrecht (Betriebsverfassungsgesetz).
Arbeitgeber müssen eine Vielzahl von gesetzlichen zwingenden arbeitsrechtlichen Vorgaben beachten. Arbeitsvertraglich können jedoch insbesondere die Kernleistungen (Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub) in den gesetzlichen Grenzen (Mindestlohn, Mindesturlaub ect.) frei vereinbart werden.
Als niedergelassener Arzt besteht für Sie grundsätzlich keine Tarifbindung. Viele Arbeitsverträge orientieren sich jedoch an den Gehaltstarifverträgen oder sehen eine dynamische Verweisung auf den jeweils aktuellen Tarifvertrag vor. Bei Änderungen der Tarifverträge sind daher auch die Auswirkungen auf die einzelnen Arbeitsverträge zu prüfen.
Für den Bereich der medizinischen Fachangestellten bestehen drei Tarifverträge, die zwischen dem Arbeitgeberverband (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA)) und der Gewerkschaft (Verband medizinischer Fachberufe e. V.) abgeschlossen wurden.
Die Tarifverträge können Sie hier herunterladen. Um den unterschiedlichen Anforderungen unserer Kunden hinsichtlich Leistung, aber auch Kosten möglichst gerecht zu werden, haben wir verschiedene Dienstleistungspakete für Sie entwickelt.
Eine Übersicht der beinhalteten Leistungen in unseren Paketen KLASSIK, KOMFORT und KOMPLETT finden Sie hie