Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht.
Womit beschäftigt sich das Immobilienrecht in Österreich
Das Immobilienrecht ist Teil des österreichischen Rechts und umfasst mehrere Rechtsbereiche. Grundsätzlich beschäftigt sich das Immobilienrecht mit sämtlichen Regelungen und Normen rund um das Thema Immobilien wie beispielsweise Kauf, Verkauf, Verwaltung etc.
Was ist eine Immobilie?
Der Begriff Immobilie resultiert aus dem lateinischen Wort „im-mobilis“, was „unbeweglich“ bedeutet. In der Rechts- und Wirtschaftssprache definiert man die Immobilie somit als unbewegliches Sachgut.
Eine Immobilie umfasst somit alle wesentlichen Bestandteile des Grundstücks, die mit dem Grund und Boden fest verbundenen sind. Dies sind insbesondere Bauwerke wie beispielsweise Wohnung, Haus, Gebäude. Jedoch ist festzuhalten, dass auch unbebaute Grundstücke unter den Begriff Immobilie fallen.
Was ist eine Liegenschaft?
In Österreich versteht man unter dem Begriff Liegenschaft alle im Grundbuch unter einer Einlagezahl zusammengefassten Grundstücke einer Katastralgemeinde. Ob die Grundstücke bebaut oder unbebaut sind, spielt hierbei keine Rolle.
Es kann vorkommen, dass eine Einlagezahl der Katastralgemeinde nur ein Grundstück beinhaltet, sodass sich der Begriff Liegenschaft in diesem speziellen Fall auf nur ein einzelnes Grundstück bezieht.
Was versteht man in Österreich unter dem Grundbuch?
Unter dem Grundbuch versteht man in Österreich ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, welches Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte auflistet. Es gibt Aufschluss über die Rechts-, Eigentums- und Schuldverhältnisse.
Was gehört alles zum Immobilienrecht?
Das Immobilienrecht ist sehr weitläufig, sodass sehr viele Teilbereiche von unterschiedlichen Rechtsgebieten miteinfließen. Der bekannteste Bereich ist jedenfalls der Kauf und Verkauf von Immobilien oder Liegenschaften mit sämtlichen diesbezüglichen Tätigkeiten.
Grundsätzlich gehören folgende Rechtsbereiche zum Immobilienrecht:
Grundverkehrsgesetz
Liegenschaftsrecht
Baurecht
Raumordnungs- und Bauträgerrecht
Architektenrecht
Wohnrecht
Mietrecht
Kreditrecht
Gesellschaftsrecht
Kapitalmarktrecht
Steuerrecht
Umweltrecht
Je nach Immobilie, bzw. Liegenschaft können aber auch weitere Teilbereiche von Rechtsgebieten zum Einsatz kommen.
Was gibt es bei dem Immobilienkauf, bzw. Immobilienverkauf zu beachten?
Ein Immobilienkauf, bzw. Immobilienverkauf ist ein umfassender Prozess, welcher genau überlegt und auch detailliert geprüft sein sollte. Aufgrund dessen ist es empfehlenswert, sich vor Kauf oder Verkauf gründlich zu informieren und sich gegebenenfalls auch juristische Hilfe zur Seite zu stellen.
Wie läuft ein Immobilienverkauf, bzw. Immobilienkauf ab?
Bei dem Erwerb, bzw. der Veräußerung einer Liegenschaft oder einer Immobilie (Wohnung, Haus oder Grundstück) ist zuallererst die Überprüfung des jeweiligen Objektes notwendig. Meist finden eine oder mehrere Besichtigungen statt, bis eine Entscheidung zum Erwerb gefallen ist. In weiterer Folge wird seitens des Erwerbers ein Anbot gestellt, welches bereits die Eckdaten des abzuschließenden Vertrags enthält.
Je nach Ausgangsbasis wird sodann eine Vertragsform festgelegt und vom Rechtsanwalt (als Vertragserrichter und Treuhänder) aufgesetzt. Wird der errichtete Vertrag von allen Parteien unterfertigt, führt dieser Vertragsabschluss in Verbindung mit der Grundbuchseintragung zum Übergang des Eigentums an der jeweiligen Liegenschaft. Der Eigentumsübergang wird folglich auch im Grundbuch eingetragen und ist ab dann auch in diesem