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Dauer beim Hausverkauf: So beschleunigen Sie den Immobilienverkauf

Dauer beim Hausverkauf: So beschleunigen Sie den Immobilienverkauf

Wenn Eigentümer planen, ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, sollte sich immer im Vorfeld ein Bild davon gemacht werden, wie lange es dauert, bis der Vertrag in trockenen Tüchern ist. Generell lässt sich sagen, dass Immobilien in Ballungsräumen sehr viel leichter zu verkaufen sind als Immobilien, die abgelegen liegen. Studien haben gezeigt, dass Immobilien in ländlichen Gebieten eine um 20% längere Vermarktungsdauer haben als Immobilien, die in Städten liegen. Hamburg ist eine Stadt, die immer attraktiver wird und ständigen Zustrom verzeichnet. Somit lässt sich sagen, dass sich in Hamburg Immobilien sehr gut und sehr teuer verkaufen lassen, weil der Bedarf nach Wohnraum ungebrochen hoch ist. Wir möchten Sie dabei unterstützen, den Verkauf Ihrer Immobilie zu beschleunigen und beantworten Ihnen hier Ihre wichtigsten Fragen: Themen auf dieser Seite zur Dauer beim Hausverkauf im Überblick: 1. Wie lange dauert ein Hausverkauf im Durchschnitt? 2. Welche grundsätzliche Faktoren wirken sich auf die Dauer beim Hausverkauf aus? 3. Welche verkaufsrelevanten Faktoren wirken sich auf die Dauer eines Hausverkaufs aus? 4. Wie kann ich die Dauer beim Hausverkauf beschleunigen? 5. Welche Dauer kann ich für die Vertragsabwicklung beim Hausverkauf einplanen? 6. Wie beschleunigt ein Immobilienmakler die Dauer eines Hausverkaufs? Der Dauer beim Verkauf eines Hauses wird von vielen Faktoren beeinflusst. Aus diesem Grund ist es schwer, einen pauschalen Wert zu nennen. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Verkauf einer Immobilie zwischen 3 und 12 Monaten liegt. Es gibt mehrere Faktoren, welche die Verkaufsdauer Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung maßgeblich beeinflussen. Der wichtigste Faktor ist die Lage, dann die Objektart und schließlich die Ausstattung. Die Lage als verkaufsbeschleunigender Faktor Kaufinteressenten halten die Lage des Objektes für das wichtigste Auswahlkriterium – schließlich filtern sie alle Angebote als erstes nach der direkten Umgebung des Objektes. Da Ballungsgebiete wie Hamburg mit einer starken Wirtschaftskraft punkten können und einen stabilen und vielfältigen Arbeitsmarkt garantieren, liegen sie in der Bewertungsskala der Interessenten weit oben. Auch gutangeschlossene Randgebiete steigen immer mehr in der Gunst der Käufer. Wenn sich Ihre Immobilie in einem Stadtteil befindet, der allgemein als attraktiv gilt, dann können Sie sich gewiss sein, dass sich Käufer für Ihr Objekt finden lassen werden. Namen wie Eppendorf, Eimsbüttel, Rothenbaum oder Uhlenhorst sprechen für sich und Ihre Immobilie. Der Käufer wird davon ausgehen, dass er in ein Umfeld zieht, in dem er alles findet, was er braucht: Schulen, Kindergärten, Ärzte, Apotheken, eine große Vielfalt an Geschäften und kleinen Läden, gute Restaurants, Cafés. Er geht davon aus, dass es keinen Ärger in der Nachbarschaft geben wird und dass seine Familie hier neben der Befriedigung der Grundbedürfnisse auch Zufriedenheit und Glück finden kann. Die Kinder können unbesorgt zum Spielen in den Park geschickt werden und man muss nicht ständig befürchten, dass einem das Fahrrad gestohlen wird. Eine gute Verkehrsanbindung und ein gut entwickelter öffentlicher Personennahverkehr sorgen dafür, dass Sie schnell an Ihren Arbeitsplatz kommen und die Familie nicht darauf angewiesen ist, mit dem Auto gefahren zu werden.
Die Grundschuld: Alle Fragen für Immobilienkäufer und -Verkäufer beantwortet

Die Grundschuld: Alle Fragen für Immobilienkäufer und -Verkäufer beantwortet

Die Grundschuld kommt ins Spiel, wenn Immobilienkäufer planen, die gewünschte Immobilie zu finanzieren. Das Kreditinstitut kann in diesem Fall das bebaute Grundstück mit einer Schuld belasten und sichert so seine Interessen ab. Es handelt sich um ein Grundpfandrecht . Wichtige Voraussetzung: beide Parteien müssen mit diesem Vorgehen einverstanden sein. Was genau ist die Grundschuld, welche Folgen zieht sie nach sich, wie hoch sind die Kosten, die sie verursacht und welche Rolle spielt die Grundschuld beim Immobilienverkauf – all diese Fragen werden wir in unserem Ratgeber für Sie klären. Themen auf dieser Seite zur Grundschuld im Überblick: 1. Was ist eine Grundschuld?​​ 2. Welche verschiedenen Arten von Grundschulden gibt es?​​ 3. Kann man eine Grundschuld auch ohne Notar eintragen lassen?​​ 4. Löschung des Grundpfandrechts​​ 5. Was ist der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld? 6. Was sind Grundschuldzinsen? 7. Welche Rolle spielt die Grundschuld beim Verkauf einer Immobilie? Die Grundschuld gibt dem Kreditinstitut das Recht, im Falle eines Zahlungsverzuges des Schuldners, die Zwangsvollstreckung der Immobilie zu betreiben – das gilt für das Grundstück als auch für das daraufstehende Haus. Der Versteigerungserlös wird benutzt, um um das restliche Grundschulddarlehen zu tilgen. Es handelt sich somit um ein Pfand, das es dem Gläubiger ermöglicht, doch noch zu seinem Recht zu kommen, auch wenn sich der Schuldner nicht mehr an seine Verpflichtungen hält oder halten kann. In der Regel wird das Grundstück in der Höhe des aufgenommenen Betrages belastet. Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen. Eine Buchgrundschuld muss verpflichtend eingetragen werden. Eine Briefgrundschuld nicht unbedingt. Üblicherweise bestellt ein Notar die Grundschuld beim Grundbuchamt. Er lässt die Schuld durch das Einreichen einer entsprechenden Urkunde eintragen. Sowie die Grundschuld bestellt ist, unterwirft sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung und haftet mit seinem Privatvermögen. Banken haben mit dem Grundpfandrecht automatisch einen vollstreckbaren Titel in den Händen. Die Grundschuldbestellung enthält genau festgelegte Angaben zur Immobilie: es müssen die Flurstücknummer, Angaben zum Grundstück und zu den Eigentümern angegeben werden. Außerdem beinhaltet sie eine dingliche Vollstreckungs- und Unterwerfungsklausel. Mit dieser Klausel zeigen sich die Eigentümer einverstanden, dass die Bank die Zwangsvollstreckung vollziehen darf, wenn die Schuldner mit dem Schuldendienst in Verzug geraten. Es wird zwischen der Buchgrundschuld und der Briefgrundschuld unterschieden: Buchgrundschuld Wird in Abteilung lll im Grundbuch eingetragen, um Gläubiger abzusichern. Höhe der Grundschuld kann nur schwer geändert werden. Briefgrundschuld Wird zusätzlich zur Grundbucheintragung erstellt. Grundschulden können mit dem Brief an andere Gläubiger weitergegeben werden. a) Die Buchgrundschuld Die Buchgrundschuld wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Es wird ausdrücklich: „ohne Brief“ vermerkt. Das kann wertvolle Zeit sparen, da man nicht auf die Ausstellung eines Briefes warten muss, die 4-6 Wochen dauern kann. Auch fallen keine Ausstellungsgebühren an und der Grundschuldbrief kann nicht verlorengehen. Allerdings ist es aufwändig, die Höhe der Grundschuld nachträglich zu ändern. Und Dritte können einsehen, welches Kreditinstitut die Grundpfandrechte besitzt. b) Bei einer Briefgrundschuld Bei einer Briefgrundschuld ist es nicht zwangsweise vorgeschrieben, sie ins Grundbuch eintragen zu lassen. Anderer