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Immobilien im Herzen Kärntens

Immobilien im Herzen Kärntens

Immobilienvermittlung IGEL Immobilien in Klagenfurt und Villach Der Immobilienmakler IGEL Immobilien ist seit über 30 Jahren am Kärntner Immobilienmarkt tätig. Auf seinen Standorten Klagenfurt und Villach kümmern sich insgesamt 11 Mitarbeiter um den Verkauf von Immobilien – Häusern und Eigentumswohnungen. Auch für Eigentümer ist IGEL Immobilien Ansprechpartner Nummer 1. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, begleitet Sie der Immobilienmakler von der Marktwertermittlung des Hauses bis hin zum Kaufabschluss. IGEL ist Ihr Ansprechpartner für Immobilien in Klagenfurt am Wörthersee sowie für Immobilien im Raum Villach. Bauträger WOHN DICH FREI! – Neubauprojekte in Klagenfurt und Villach IGEL Immobilien ist auch Bauträger! Unter der Eigenmarke „WOHN DICH FREI!“ werden Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser gebaut. Leistbares Wohnen für möglichst viele Menschen – das ist die Philosophie des Bauträgers „WOHN DICH FREI!“. Seit 2007 werden in Kärnten Neubauprojekte errichtet.
Nebenkostenübersicht für den Grundstücks- und Immobilienkauf

Nebenkostenübersicht für den Grundstücks- und Immobilienkauf

I. Nebenkosten bei Kaufverträgen 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung 3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1,1 % 3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren 4. Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters 5. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich) 6. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens. 7. Allfällige Anliegerleistungen
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