Chemische Industriereinigung, Chemische Reinigung, Desinfektion nach VDI 2047
Vor Außerbetriebnahme von
Bestandsanlagen oder
Inbetriebnahme von Neuanlagen ist die Durchführung einer chemischen Reinigung Desinfektion nach dem Arbeits-schutzgesetz bzw. Biostoffverordnung durchzuführen und zu dokumentieren. Nach dem Grundsatz des Arbschg „Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen!
Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig."
ist eine Offnung / mechanische Reinigung eines unbehandelten Systems mit unbekannten gesundheitlichen Gefahr-dungen nicht mehr zu verantworten, Die Beauftragung der Systemeinigung durch unser fachkundiges Personal, zertifiziert nach VDI 2047 2/3, tragen Sie zur Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten gem. 42. BimSchV bei.
HINWEIS ZUM HYGIENEGERECHTEN BETRIEB:
Die neue Bundes-Immissionsschutzverordnung 42. BlmSchV basiert auf der Richtlinie VĐI 2047 Blatt 2/3. Sie schreibt einen hyglenisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlan-lagen, Kühitürmen und Nassabscheidern vor und konkretisiert die genaue Umsetzung. Neben der Meldepflicht des Betriebes wird die Uberwachung durch geschultes externes Personal und ein akkreditiertes Labor vorgeschrieben.
Die periodische Unterhaltsreinigung sowie die chemische Reinigung vor Außer- und Wiederinbetriebnahme gehören zu einem verantwortungsvollen Betrieb dieser Anlagen.
Chemische Industriereinigung, Chemische Industriereinigungen, Chemische Industrie-Reinigung, Chemische Industrie-Reinigungen, Industriereinigungen, Industrie-Reinigungen, Industrie-Reinigung, Industriereinigung, Industrielle Reiniger, Industrie-Reiniger, Industrie-Reinigungsmittel, Industrielle Reinigungsmittel, Industrie-Reinigungsarbeiten, Industrie-Reinigungsarbeit, Industriereinigungsarbeiten