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Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzteilkonzepte für Landkreise, Kommunen und soziale Einrichtungen

Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzteilkonzepte für Landkreise, Kommunen und soziale Einrichtungen

Die Kommunen sind unverzichtbare Akteure bei der Energiewende in Deutschland. Kompetente Unterstützung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben bietet veit-energie sprechen Sie uns an. Energieeffizienzberatung für kommunalen Mehrwert. Die Kommunen sind unverzichtbare Akteure bei der Energiewende in Deutschland. Kompetente Unterstützung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben kann veit-energie Ihnen bieten. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie dezentral umgesetzt wird. Das liegt nicht nur an den enormen Einsparpotenzialen, die noch immer in vielen kommunalen Liegenschaften schlummern. Städte und Gemeinden besitzen darüber hinaus für ihre Bürger eine wichtige Vorbildfunktion in Sachen Energieffizienz und Nutzung regenerativer Energien. Zudem haben sie die Chance, Rahmenbedingungen und konkrete Ziele für die Energienutzung auch privater Immobilien zu definieren. Klimaschutzmaßnahmen vor Ort bringen ein Vielzahl positiver Effekte mit sich: Der kommunale Haushalt wird entlastet, es entstehen neue Arbeitsplätze und die regionale Wertschöpfung steigt. Zu den notwendigen Instrumenten zählen beispielsweise Energiekonzepte für die eigenen Liegenschaften oder auch das Angebot einer Bürgerberatung zur Energieeffizienz. Beim Ausarbeiten und Umsetzen der verschiedenen Maßnahmen können kommunale Stellen auf ein Team spezialisierter Energie-Effizienz-Experten zurückgreifen. Klimaschutzkonzept: Klimaschutzteilkonzept für Kommunen: eigene Liegenschaften Landkreise: Mobilität soziale Einrichtungen: Portfoliomanagement
Energiemonitoring

Energiemonitoring

Häufig werden die benötigten Daten auf Basis von Berechnungen und Schätzungen erhoben. Zähler für die einzelnen Energieverbraucher sind nicht vorhanden. Eine fundierte Bewertung des Energieverbrauchs und eine genaue Abschätzung des möglichen Einsparpotenzials ist nicht möglich. Wir können Sie bei einer genaueren Analyse der Verbrauchsstruktur und der Identifikation möglicher Hauptverbraucher unterstützen. Dank mobiler Messtechnik können einzelne Verbraucher oder Bereiche genauer untersucht werden. Anschließend kann eine Beratung für den Aufbau eines dauerhaften Energiemonitorings durchgeführt werden. Mit Hilfe eines Messstellenkonzeptes werden die benötigten Zähler festgelegt. Die Auswahl erfolgt in Zusammenarbeit und nach den Bedürfnissen und Anforderungen des Kunden. Bei bestehenden Managementsystemen sind auch diese Anforderungen zu berücksichtigen. Vor allem bei den Energiemanagementsystemen steigen die Anforderungen an Messtechnik und Verifizierung der Energiedaten. Wir beraten Sie gerne.
Gefährdungsbeurteilung (GBU)

Gefährdungsbeurteilung (GBU)

Digitale Bestandsaufnahme für die Identifizierung und Bewertung möglicher Gefahrenquellen oder Gefährdungen am Arbeitsplatz. Bei Bedarf ermitteln wir auch Verbesserungspotenziale und entwickeln wirksame Maßnahmen – von der allg. Arbeitsschutz-Organisation bis zum Notfallmanagement.
Gefährdungsbeurteilungen sowie psychische Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen sowie psychische Gefährdungsbeurteilung

Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitstechnische Beratung Betriebsbegehungen Gefahrstoffkataster Teilnahme an ASA-Sitzungen (ab 21 Mitarbeiter*innen) Betriebliche erste Hilfe Brandschutz (Aufgabengebiet SiFa) Betriebsanweisungen Schutzausrüstung
Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz

Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz

Als ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit werde ich Sie gerne mit meinem Fachwissen unterstützen und die genannten Aufgaben übernehmen! Das Arbeitssicherheitsgesetz (kurz 🔗 ASiG) regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit und definiert deren Aufgaben, ihre betriebliche Position, fordert ihre betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung, z. B. im Arbeitsschutzausschuss. Der Grundgedanke dieses Gesetzes ist die Prävention im betrieblichen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Laut § 1 Grundsatz soll erreicht werden, dass 1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, 2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, 3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. Darüber hinaus werden die zwingend notwendigen Aufgaben und Anforderungen an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte in den ersten Abschnitten beschrieben. Der vierte Abschnitt behandelt die gemeinsamen Vorschriften für die genannten Fachkräfte: § 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde § 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat § 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit § 11 Arbeitsschutzausschuss arbeitssicherheit§ 12 Behördliche Anordnungen § 13 Auskunfts- und Besichtigungsrechte § 14 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 15 Ermächtigung zum Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften § 16 Öffentliche Verwaltung § 17 Nichtanwendung des Gesetzes § 18 Ausnahmen § 19 Überbetriebliche Dienste § 20 Ordnungswidrigkeiten § 21 Änderung der Reichsversicherungsordnung § 22 Berlin-Klausel [gegenstandslos] § 23 Inkrafttreten Konkrete Anforderungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung werden in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 2 (DGUV Vorschrift 2) geregelt. Es handelt es sich hierbei um ein autonomes Recht der Unfallversicherungsträger. Hier wird neben anderen Vorgaben konkret vorgegeben, wie die Grundbetreuung, die Einsatzzeiten pro Beschäftigten und der betriebsspezifische Teil der Betreuung auszuschauen hat. Fachkraft für Arbeitssicherheit ( Kurzform FaSi oder SiFa ) Im § 6 des ASiG werden die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit wie folgt vorgegeben: Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie, Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen, die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken, auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten, Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen, darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
Immoheld und vfm heben Beratung auf das nächste Level

Immoheld und vfm heben Beratung auf das nächste Level

Einzigartige Zusammenarbeit unterstützt Makler bei der Vorsorgeberatung Datenbasierter Ansatz bringt Überblick über umfassende Immobiliendaten Transparente Beratung erhöht Renditechancen für Endverbraucher Der Immobilienspezialist Immoheld und die vfm-Gruppe, ein Verbund selbstständiger Versicherungsmakler und Mehrfachagenten, heben die Vorsorgeberatung von Endverbrauchern auf ein neues Niveau: Finanzvermittler der vfm-Gruppe haben ab sofort Zugang zur digitalen Transaktionsplattform von Immoheld – die einzige Plattform am Markt, die Maklern einen verständlichen Überblick über den komplexen Immobilienmarkt gibt. Finanzexperten können damit noch besser auf individuelle Kundenanforderungen eingehen.
Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzteilkonzepte für Landkreise, Kommunen und soziale Einrichtungen

Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzteilkonzepte für Landkreise, Kommunen und soziale Einrichtungen

Kommunen sind unverzichtbare Akteure bei der Energiewende in Deutschland. Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben in allen Bereichen. Klimaschutz in Kommunen Klimaschutzkonzept: Klimaschutzteilkonzept für Kommunen: Klimaanpassung Landkreise: Klimaschutzinovativ soziale Einrichtungen: Green-IT-Konzepte
Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzteilkonzepte für Industrie- und Gewerbegebiete

Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzteilkonzepte für Industrie- und Gewerbegebiete

Energieeffizienzberatung für niedrigere Betriebskosten. Wenn die Effizienz steigt, sinken die Betriebskosten. Wie für andere Bereiche eines Unternehmens gilt dies ebenso für den Umgang mit Energie. Energieeffizienzberatung für niedrigere Betriebskosten. Wenn die Effizienz steigt, sinken die Betriebskosten. Wie für jeden anderen Bereich eines Unternehmens gilt dies ebenso für den Umgang mit Energie. Sie will genauso rationell eingesetzt werden wie alle anderen Ressourcen auch, um die Wirtschaftlichkeit des Betriebes nachhaltig zu sichern. Neubau oder eine Energetische Optimierung rechnet sich für nahezu jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe oder Branche. Ob Produktionsbetrieb oder mittelständisches Handwerk, Hotellerie oder Einzelhandel: Nicht selten lassen sich Einsparpotenziale von bis zu 30 Prozent realisieren. Je höher die Energiepreise steigen, desto notwendiger wird es für erfolgsorientierte Unternehmer, durch Investitionen in die Energieeffizienz den Kostendruck zu mindern und gleichzeitig die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Zuletzt deutlich gesunkene Amortisationszeiten bei Ausgaben für einschlägige Technologien machen das Nachdenken über Energieeinsparung zusätzlich lohnend. Übrigens: Wenn sie vom rationellen Einsatz von Ressourcen sprechen, meinen die Energie-Effizienz-Experten von Veit-Ingenieure nicht immer nur „Energie“. Wir beraten auch zu weiteren Produktionsmitteln. Klimaschutzkonzept: Klimaschutzteilkonzept für Kommunen: Industrie Landkreise: Gewerbegebiete soziale Einrichtungen: Industriegebiete
Energieeffizienznetzwerke

Energieeffizienznetzwerke

In der Regel werden durch einen Moderator mindestens 5 bis 15 Unternehmen im Rahmen eines regelmäßigen Austauschs bei der gemeinsamen Steigerung der Energieeffizienz unterstützt. Energieeffizienznetzwerke helfen Unternehmen, sich im Austausch mit anderen Organisationen und Unternehmen bei der Einführung von Managementsystemen, der Erstellung von Unterlagen und dem Erkennen von Energiesparmaßnahmen zu orientieren. In der Regel werden durch einen Moderator mindestens 5 bis 15 Unternehmen im Rahmen eines regelmäßigen Austauschs bei der gemeinsamen Steigerung der Energieeffizienz unterstützt. Ziel ist eine wesentliche Senkung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Kosten. Die Einrichtung dieser Energieeffizienznetzwerke und deren Unterhaltung werden im Rahmen von Förderprogrammen durch den Gesetzgeber bezuschusst.
Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Wir begleiten Sie und Ihre Mitarbeiter bei professionellem Arbeitsschutz und helfen zu verbesserten und sicheren Arbeitsbedingungen. Mit einem Zertifikat nach DIN ISO 45001, signalisieren Sie Gesetzeskonformität und Verantwortung. Arbeitsschutz durch die DIN ISO 45001 Arbeitsschutz-Management wird durch eine DIN ISO 45001-Zertifizierung professionell bestätigt. Die DIN ISO 45001 ist für jedes Unternehmen geeignet. Somit auch, wenn Sie nachhaltig die Arbeits- und Gesundheitsrisiken für Ihre Mitarbeiter, Besucher oder Kunden senken möchten. Die DIN ISO 4500 ist das bekannteste Arbeitsschutzmanagementsytem. Mit einer DIN ISO 45001-Zertifizierung belegen Sie gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern, dass in Ihrem Unternehmen Gesundheit und Arbeitssicherheit Priorität haben.