Finden Sie schnell Sicherheitstüren für Ihr Unternehmen: 435 Ergebnisse

Strussnig-Haustüren – einfach sicher

Strussnig-Haustüren – einfach sicher

Es gibt zahlreiche Dinge die man tun kann, um die eigenen 4 Wände gut abzusichern. Auch bei Strussnig wird das Thema Sicherheit ganz groß geschrieben. Mit unseren Produkten möchten wir Ihnen Sicherheit geben, deshalb beinhalten unsere Sicherheitskonzepte umfassende Maßnahmen, die Einbrechern das Leben schwer machen. Unsere Türen bieten: - 3-Fallen-Schloss mit Sicherheitszylindern - 3D-Band-System mit innen verschraubter Abdeckung - Stahlrohrarmierung für erhöhte Stabilität - Fingerprint-Systeme - RC2-Beschläge (optional) Mit all diesen Sicherheitsmaßnahmen sorgen wir für Ihr sicheres Zuhause..
Türen aus Kunststoff

Türen aus Kunststoff

Kunststoff - Hauseingangstüren bieten zahlreiche Ausstattungsvarianten, sind individuell anpassbar. Zudem überzeugen die Kunststofftüren durch eine hohe Wärme- und Schalldämmung und Langlebigkeit Dank des Hightech-Faserverbundwerkstoffs sind die Türen besonders stabil und einbruchssicher. Zudem überzeugen die Kunststofftüren durch eine hohe Wärme- und Schalldämmung, ihre Langlebigkeit und Flexibilität. Wenn Sie hohe Ansprüche an Design und Komfort haben, dann werden Sie mit diesen Türen garantiert zufrieden sein!
Einbruchsicherheit bei Fenster & Türen

Einbruchsicherheit bei Fenster & Türen

Unser Berater Markus Zimmermann stand dem regionalen Sender TV Mainfranken zum Thema Einbruchsicherheit an Fenster und Türen Rede & Antwort. Dank neuester Techniken und Materialien können Einbruchsversuche bestmöglich verhindert werden. Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Einbruchsicherheit? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie ausführlich.
Türen

Türen

Sei es eine Aluminiumtür, Stahltür oder aus Chromstahl mit Lochblechfüllung, wählen Sie Ihre Tür aus und wir setzen diese in allen Schritten für Sie um. Wenn Sie noch Hilfe bei der Entscheidung benötigen, so stehen wir Ihnen stets gern zur Seite.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Als lizenzierter Brandschutzverarbeiter für Forster Profilsysteme bieten wir Ihnen Fachkompetente Lösungen und Beratungen an. In den Bereichen Brand- und Rauchschutzabschlüsse EI30 / EI 60 /EI 90 und E 30.
Außentüren

Außentüren

Türen für Haus-, Laubengang- und Nebeneingang; der Witterung trotzend, vor Feuer und Einbruch schützend.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Unser Leistungsbereich Türen ist im Laufe der Jahre mit den Ansprüchen unserer Kunden stetig gewachsen. Dadurch können wir Ihnen heute für alle Anforderungen individuell gefertigte Qualitätslösungen bieten: Fertigung und Montage von Türen in Aluminium und Stahl Türschließanlagen und -automation Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Bestimmungen Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutztüren
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren sollen mindestens eine bestimmte Zeit vor dem Übertritt des Feuers schützen. Hierzu gibt verschiedene Klassen. Im obigen Beispiel wurde von uns eine T30 eingebaut. Diese verhindert mindestens 30 Minuten lang den Durchtritt des Feuers. Grundsätzlich muss eine Brandschutztüre immer automatisch schließen. Wenn also bei ihnen eine Brandschutztüre eingebaut ist, sollten sie dafür sorgen, dass nichts die Schließung der Türe behindert. Streng geprüfte Materialien und hoch qualifizierte Mitarbeiter ergeben so ein großes Maß an Sicherheit für Personen und Einrichtung.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Immer wichtiger wird im Baubereich der Brand- und Rauchschutz. Das besondere Augenmerk gilt hier der zuverlässigen Unterteilung der Gebäude in Brandabschnitte, um den Brand und den Rauch an der Ausbreitung im Gebäude zu hindern sowie die Offenhaltung der Flucht- und Rettungswege zu sichern. Hier ist die Brandschutztür an Bedeutung nicht zu unterschätzen. Zwischenzeitlich lassen sich Brandschutzkonstruktionen bis zur Widerstandszeit von 90 min in Aluminium und Glas realisieren. In den letzten Jahren ist das Bewusstsein gewachsen, wie wichtig der Rauchschutz ist. Weiter sollte eine gute Brandschutztür den Durchtritt von Rauch verhindern. Es gilt die Formel: BRANDSCHUTZ RETTET EIGENTUM ,RAUCHSCHUTZ RETTET LEBEN! Wir verarbeiten in diesem Bereich die zugelassenen Systeme der Fa. WICONA aus Aluminium. Es muß also nicht immer Stahl sein.Gerne beraten wir Sie kompetent zu diesem “brandheissen” Thema.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

nach DIN C 90 (für Industrie und Gewerbe mit besonderen Ansprüchen an Brand- und Feuerschutzbestimmungen (T-30 und T-90) und Rauchschutz)
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Türen aus Aluminium

Türen aus Aluminium

Aluminium - Hauseingangstüren bieten zahlreiche Ausstattungsvarianten, sind individuell anpassbar und sichern ein Gebäude optimal von außen ab. Das Modell ist besonders stabil und setzt auch im Bereich Wärmedämmung neue Maßstäbe. Wir beraten Sie gerne vor Ort und erstellen Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter!
Haustüren

Haustüren

INTERNORM ALU-HAUSEINANGSTÜR Modell: A1510-001 Sichtbeton Farbe innen: M916/Spiegel klar Farbe außen: SD03 Maß: 1080 x 2110 mm INTERNORM ALU-HAUSEINANGSTÜR Modell: AT305 Aluminium Farbe innen: Verkehrsweiß RAL9016 matt Farbe außen: Umbragrau RAL7022 matt Maß: 1070 x 2135 mm HSF ALU-HAUSEINANGSTÜR Modell: Style 70HT, Aufgehrichtung rechts, mit E-Öffner Farbe innen: Verkehrsweiß RAL9016 matt Farbe außen: RAL 8017 matt Maß: 1198 x 2072 mm HSF ALU-HAUSEINANGSTÜR Modell: Schüco ADS/AWS 70.HI, Aufgehrichtung links, 3 Glasfelder Farbe innen: Verkehrsweiß RAL9016 matt Farbe außen: HDS05 Maß: 1020,5 x 2128 mm Topic Holz HAUSEINANGSTÜR Modell: Current B 37-T, mit E-Öffner Farbe innen: Eiche Crack Schwarzbraun Farbe außen: Fichte unbehandelt Maß: 1080 x 2150 mm Drücker und Stangengriff Aussen schwarz (Bild Innenansicht)
Nebeneingangstüren

Nebeneingangstüren

Auch bei einer Nebeneingangstür dürfen Sicherheit und Einbruchhemmung keine Nebensache sein. Zumal Einbrecher lieber hier ihr Glück versuchen als an der Haustür. Unsere Nebeneingangstüren überzeugen nicht nur optisch, sondern auch sicherheitstechnisch.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Keine Kompromisse beim Brandschutz! In vielen Industriegebäuden unabdingbar sind feuerhemmende Stahltüren oder kurz: die Brandschutztür. Brände können in Gebäudekomplexen nie zu 100% ausgeschlossen werden. Umso wichtiger ist es also, sich im Vorfeld effizient zu schützen. Der Einbau dieser lebensrettenden und schutzbietenden Türen gehört daher unbedingt in die Hände von Spezialisten, um im Ernstfall größtmöglichen Schutz gewährleisten zu können! Alle unsere Brandschutzabschlüsse erfüllen die DIN 4102 und sind vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin amtlich zugelassen. Sie unterliegen der laufenden Güteüberwachung und werden unter den Bedingungen des Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001 gefertigt. Unsere Brandschutztüren decken je nach Brandgefahr und Brandlast alle Anforderungen ab. Unser breites Spektrum umfasst die Widerstandsklassen Feuerhemmend (T30), Hochfeuerhemmend (T60) und Feuerbeständig (T90) – Erhältlich bei uns als Klappen, Türen, Tore und großflächig verglaste Elemente. Wir sind Ihr Partner mit einem umfangreichen Programm für alle individuellen Lösungen am Bau. Nutzen Sie das Know-how aus unserer jahrelangen Erfahrung. Mit unseren Brandschutzabschlüssen kaufen Sie Qualität für Jahrzehnte.
WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Doppelflügel (mit Montage)

WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Doppelflügel (mit Montage)

Maßgefertigte doppelflügelige einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. – Türblatt PROFIL mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen Maßgefertigte doppelflügelige einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. inkl. Türspion, Türfänger, Türstaffel, Sicherheitszylinder mit Sicherungskarte und 5 Schlüssel, Demontage der alten Tür und Montage. Alle RAL-Farben möglich. 20 Echtholzfurniere zur Auswahl. Griffe HOPPE Mod. Vitoria und Lecce. Das Türblatt kann mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen gestaltet werden. (z.B.: Alt-Wien-Stil) Zertifikat WK4 / RC4: ÖNorm B5338 Türblätter: PROFIL
WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Doppelflügel (ohne Montage)

WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Doppelflügel (ohne Montage)

Maßgefertigte doppelflügelige einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. – Türblatt PROFIL mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen Maßgefertigte doppelflügelige einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. inkl. Türspion, Türfänger, Türstaffel, Sicherheitszylinder mit Sicherungskarte und 5 Schlüssel. Alle RAL-Farben möglich. 20 Echtholzfurniere zur Auswahl. Griffe HOPPE Mod. Vitoria und Lecce. Das Türblatt kann mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen gestaltet werden. (z.B.: Alt-Wien-Stil) Zertifikat WK4 / RC4: ÖNorm B5338 Türblätter: PROFIL
WK4 / RC4 Sicherheitstür - PROFIL - Standard (mit Montage)

WK4 / RC4 Sicherheitstür - PROFIL - Standard (mit Montage)

Maßgefertigte einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. – Türblatt PROFIL mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen Maßgefertigte einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. inkl. Türspion, Türfänger, Türstaffel, Sicherheitszylinder mit Sicherungskarte und 5 Schlüssel, Demontage der alten Tür und Montage. Alle RAL-Farben möglich. 20 Echtholzfurniere zur Auswahl. Griffe HOPPE Mod. Vitoria und Lecce. Das Türblatt kann mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen gestaltet werden. (z.B.: Alt-Wien-Stil) Zertifikat WK4 / RC4: ÖNorm B5338 Türblatt: PROFIL
Multifunktionstüren

Multifunktionstüren

Von robusten Stahl-Innentüren und sicheren Wohnungsabschlusstüren über vollverglaste Bürotüren bis hin zu thermisch getrennten Außentüren. Rauch- und Brandschutztüren Rauch- und Brandschäden können fatale, lebensbedrohliche Folgen haben. Umso bedeutender ist eine sichere Ausstattung mit Feuer- und Rauchschutztüren. Gut, dass Sie sich auf die geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Hörmann Feuer- und Rauchschutztüren verlassen können. Die Stahl-Objekttüren H3 OD werden gemäß den europäischen Anforderungen im Brandschutz konstruiert und sind auf die kommende Produktnorm EN 16034 ausgerichtet sowie nach DIN 4102 und EN 1634 geprüft. Das bedeutet: Nach Umsetzung der Produktnormen ersetzen diese die landesspezifischen Zulassungen. Für die Planung Ihrer Brandschutzabschlüsse gelten nur noch diese eine Europa-Norm sowie ggf. landesspezifische Anforderungen. Schallschutztüren Lärm mindert nicht nur die Konzentrationsfähigkeit, sondern kann Stress auslösen und dauerhaft krank machen. Deshalb ist es wichtig, den Lärm dort, wo er entsteht, so gut wie möglich zu dämmen. Hörmann Schallschutztüren tragen mit Schalldämmmaßen bis 61 dB ihren entscheidenden Beitrag dazu bei. Sicherheitstüren Sicherheit geht vor! Einbruchhemmende Türen von Hörmann werden seit 1999 nach den europäischen Normen DIN ENV 1627 bis 1630 geprüft und zertifiziert. 2-flügelige Sicherheitstüren in der Widerstandsklasse RC 3 mit Vollpanikfunktion nach EN 1125 sichern Ihre Notausgänge zuverlässig gegen Einbruchversuche. Mehrzwecktüren Für Lager oder Büro, für innen oder außen, mit oder ohne Sonderausstattung – das große Programm an Hörmann Mehrzwecktüren erfüllt die unterschiedlichsten Anforderungen.
Türen und Tore

Türen und Tore

Wir verbinden höchste architektonische Ansprüche mit den technischen Anforderungen, beispielsweise an Brand- und Rauchschutz.
WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Standard (ohne Montage)

WK4 / RC4 Sicherheitstür PROFIL - Standard (ohne Montage)

Maßgefertigte einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. – Türblatt PROFIL mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen Maßgefertigte einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. inkl. Türspion, Türfänger, Türstaffel, Sicherheitszylinder mit Sicherungskarte und 5 Schlüssel. Alle RAL-Farben möglich. 20 Echtholzfurniere zur Auswahl. Griffe HOPPE Mod. Vitoria und Lecce. Das Türblatt kann mit Kassetten, Leisten oder Fräsungen gestaltet werden. (z.B.: Alt-Wien-Stil) Türblatt: Profil Zertifikat WK4 / RC4: ÖNorm B5338
TÜREN

TÜREN

PASSGENAU MONTIERT Wir sind Ihr Spezialist für Türen im Wittelsbacher Land. Beratung, Verkauf und Montage aus einer Hand zeichnet uns aus. Lassen Sie sich von unseren Leistungen überzeugen.
TÜREN

TÜREN

So individuell wie Sie. Unsere Haus- und Zimmertüren sind wie Möbelstücke - sie sind auf Ihre Inneneinrichtung abgestimmt. Auch bei Funktionalität und Sicherheit bleiben keine Wünsche offen. Für folgende Sicherheitsvorkehrungen ist unser Betrieb zertifiziert: Feuerschutztüren Klassifikation EI 30-C  und Klassifikation E 30-C Rauchschutztüren Klassifikation Sm - C Brandschutzverglasungen Klassifikation EI 30
Türen

Türen

in Kombination mit VSG-Glas- , Lochblech, Stabfüllung
WK4 / RC4 Sicherheitstür GLATT - Standard (mit Montage)

WK4 / RC4 Sicherheitstür GLATT - Standard (mit Montage)

Maßgefertigte einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. - Türblatt GLATT Maßgefertigte einbruchshemmende Wohnungseingangstür der Widerstandsklasse 4 geprüft und zertifiziert nach ÖNorm B5338. inkl. Türspion, Türfänger, Türstaffel, Sicherheitszylinder mit Sicherungskarte und 5 Schlüssel, Demontage der alten Tür und Montage. Alle RAL-Farben möglich. 20 Echtholzfurniere zur Auswahl. Griffe HOPPE Mod. Vitoria und Lecce. Zertifikat WK4 / RC4: ÖNorm B5338 Türblatt: GLATT