Maschinenversicherung
Eine Maschinenversicherung bietet erweiterten Versicherungsschutz im Vergleich zur Geschäftsinhaltsversicherung. Sie deckt Schäden an Maschinen, Apparaten, Instrumenten und anderen technischen Anlagen ab, die durch eigenes oder fremdes Verschulden entstanden sind, wie zum Beispiel Bedienfehler, Maschinenbruch und Produktfehler.
Folgende Geräte und Anlagen können über die Maschinenversicherung versichert werden: Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Motoren, Generatoren, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen etc.
Versichert sind unvorhersehbare und plötzliche Beschädigungen und Zerstörungen, die mit dem Betrieb zusammenhängen. Dazu gehören menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und vorsätzlich schädigende Handlungen von betriebsfremden oder betriebseigenen Personen. Auch Produktfehler wie Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler sind versichert. Weitere versicherte Gefahren sind technische Störungen, Naturgewalten wie Sturm, Frost und Eisgang sowie Feuer- und Diebstahlschäden bei beweglichen/fahrbaren Geräten und Apparaten.
Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß, mangelhafte Wartung oder Unterhalt sowie Feuerschäden bei stationären Maschinen, die durch die Feuerversicherung der Geschäftsversicherung abgedeckt sind. Die Versicherungssumme kann auf Grundlage des Listenpreises im Neuzustand oder der Herstellungskosten zzgl. Bezugskosten ermittelt werden.
Im Schadensfall werden die notwendigen Reparaturkosten für die Wiederherstellung der Maschinen oder Anlagen erstattet. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt abzüglich des Rest- bzw. Schrottwerts erstattet. Es gilt ein vereinbarter Selbstbehalt, und bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug "neu für alt".
Ein Beispiel für einen Schaden ist eine Kollision zwischen dem Spannfutter und dem Werkzeugrevolver einer CNC-Drehmaschine aufgrund eines Programmierfehlers. Der Gesamtschaden beträgt 53.000 EUR, wobei der Versicherer die Reparaturkosten von Spannfutter und Spindel erstattet.
Des Weiteren können auch Aufräumungs- und Dekontaminationskosten erstattet werden, sofern dies in der Maschinenversicherung vereinbart ist.
Bei Fragen zur Maschinenversicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.