Mit Brief und Siegel – beglaubigte Übersetzungen
Eine Übersetzung soll korrekt, vollständig und stilistisch angemessen sein – so weit, so selbstverständlich. Dies gilt für Werbetexte, Bedienungsanleitungen oder AGB genauso wie für Romane, Geschäftsbriefe oder Instagram-Posts. Für Schriftstücke, die bei Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen vorgelegt werden müssen, kann es noch ein bisschen komplizierter werden.
Im Prinzip jeder. Denn die Berufsbezeichnung „Übersetzer/‑in“ ist nicht geschützt. Doch es reicht nicht, die Fremdsprache ein wenig zu beherrschen. In vielen Fällen ist neben hoher Sprachkompetenz auch sehr viel Fachwissen nötig. Und Schriftstücke, die bei Behörden, offiziellen Institutionen, Gerichten oder Bildungseinrichtungen vorgelegt werden müssen, sind meistens rechtlich heikel. Daher wird in solchen Fällen oft eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Nur dann wird sie akzeptiert oder anerkannt.