Grenzvermessung
Bei Fragen rund um Ihr Grundstück beraten wir Sie gern.
Unsere Leistungsschwerpunkte sind:
Teilungsvermessung
Grenzfeststellung
Abmarkung
Grenzzeugnis
Grenzanzeige
Bodenordnung
Teilungsvermessung
Eine Teilungsvermessung wird notwendig, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft oder erworben bzw. eigenständig werden soll (z.B. um nur einen Teil des Grundstücks zu belasten). Auch im Erbschaftsfall kann eine Grundstücksteilung erforderlich werden. Bestehende Grenzen werden zunächst untersucht und neue Grenzen nach persönlichen Wünschen, unter Einhaltung der Bauordnung, in der Örtlichkeit gekennzeichnet.
Grenzfeststellung
Ist die örtliche Lage eines Grenzpunktes unbekannt, werden die Grenzen während der Grenzfeststellung untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Liegt für die zu untersuchende Grenze kein Katasternachweis vor oder sind die Angaben im Liegenschaftskataster widersprüchlich, wird diese Grenze ermittelt und abgemarkt.
Abmarkung
Festgestellte Grenzen werden durch Grenzzeichen (Grenzsteine, - marken) dauerhaft und sichtbar in der Örtlichkeit gekennzeichnet. Grenzzeichen dürfen nur von Behörden oder Personen mit besonderer Berechtigung angebracht, aufgerichtet oder entfernt werden. Die Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird den beteiligten Grundstückseigentümern zum Grenztermin bekanntgegeben.
Grenzzeugnis
Das Grenzzeugnis kann für jede festgestellte Grenze wiederholt erteilt werden. Für die Erstellung eines Grenzzeugnisses ist eine Grenzvermessung nötig. Es werden die bestehenden Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Für nicht festgestellte Grenzen und für Grenzen, deren Katasternachweis widersprüchlich ist, kann kein Grenzzeugnis erstellt werden.
Grenzanzeige
Bei der Grenzanzeige werden die Grenzen untersucht. Grenzzeichen werden freigelegt und auf ihre richtige Lage überprüft. Vor Ort vorgefundene Grenzpunkte werden farblich markiert und fehlende Grenzzeichen durch temporäre Markierungen in der Örtlichkeit gekennzeichnet. Eine Grenzanzeige bei nicht festgestellten Grenzen ist nicht möglich.
Bodenordnung
Als Bodenordnung bezeichnet man die auf verbesserte Nutzung von Grundstücken abgestellte Veränderung der Eigentumsgrenzen durch zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Maßnahmen. Gesetzliche Bodenordnungsmaßnahmen für Baugebiete sind die Umlegung und die Grenzregelung, für ländliche Gebiete die Flurbereinigung.