Sondermülltransporte sind meist Gefahrguttransporte nach ADR
Die Fink GmbH verfügt über die erforderlichen Transportgenehmigungen nach § 12 Abfallgesetz. "Gefährliche Abfälle" ist der Fachbegriff. Viele sagen Sondermüll, Sonderabfall oder Giftmüll. Wir haben die Transportgenehmigungen und den Fuhrpark, um all das sicher zu transportieren:
Flüssige Abfälle
Abwässer und Emulsionen, z.B. Fett-, Öl- und Benzin-Schlämme, Produktionsreste, Betonit/Bohrschlamm, Sandfangrückstände mit bioreaktiven Kohlenstoffverbindungen,
Chemikalien und Bioabfälle
Säuren, Laugen, Lösemittel, Öle, Oxydschhlämme, Farb- und Lackwässer,
Transportgut mit Krankheitserregern etc.
Feststoffe
in speziellen, gesetzlich zugelassenen Fässern und Behältern