Gefahrguttransporte
Der Transport von Gefahrgütern unterliegt speziellen, strengen Richtlinien. Als Gefahrgut werden dabei alle Güter angesehen, die eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Mensch und Tier, die öffentliche Sicherheit oder für Gemeingüter darstellen. Auch Güter, die von sich aus nicht gefährlich sind aber durch den Transport zu einer Gefahr werden, werden als Gefahrgut betrachtet.
Der Transport von Gefahrgütern auf der Straße ist in Europa und vielen umliegenden Ländern durch das Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kurz ADR von der französichen Bezeichnung „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“, geregelt.
Auffallendste Auswirkung des ADR ist die
Kennzeichnung der Fracht
am Fahrzeug. Der Transport von Gefahrgut muss durch das Anbringen einer orangefarbene Warntafel auf welcher Gegebenenfalls auch die Kemlerzahl genannte Gefahrennummer sowie die UN Nummer angegeben werden. Außerdem müssen an Transportverpackung und Fahrzeug sogenannte Gefahrzetteln angebracht werden, welche vor der Art der Gefährdung warnen.
Für den Transport von Gefahrgütern muss der Fahrer immer eine geeignete persönliche Schutzausrüstung und einen detaillierten Frachtbrief mit Hinweisen auf die Art der Gefährdung durch die Fracht mit sich führen. Das Fahrzeug muss außerdem speziell für den Gefahrguttransport geeignet sein und zum Beispiel über einen Feuerlöscher verfügen.
Der Transport von Gefahrgütern auf der Schiene ist durch das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr, kurz COTIF von der französischen Bezeichnung „Convention relative aux transports internationaux ferroviaires“, und mehr detailiert im „Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses“, kurz RID, geregelt.
Die Regeln für den Transport von Gefahrgut auf den Schienen sind mit denen für den Transport auf der Straße nahezu identisch.
Der Transport von Gefahrgütern zur See ist durch den „International Maritime Code for Dangerous Goods“, kurz IMDG, geregelt.
Der Transport von Gefahrgütern auf Binnengewässern in Europa ist durch das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen, kurz ADN von der französischen Bezeichnung „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure“, geregelt.
Der Transport von Gefahrgütern auf dem Luftweg ist durch die „Technical Instructions For The Safe Transport of Dangerous Goods by Air“, kurz ICAO-TI, und den „IATA Dangerous Goods Regulations“, kurz IATA-DGR, geregelt. Die ersteren werden von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO herausgegeben, während die letzteren vom Internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften IATA herausgegeben wird. Beide Regelwerke weitgehend identisch und wiedersprechen sich nicht.
Die Regelwerke für den Lufttransport regeln unter anderem welche Gefahrgüter und in welchen Mengen per Lufttransport transportiert werden dürfen. Viele Gefahrenstoffe sind zudem ausschließlich für den Transport in Frachtmaschinen zugelassen und dürfen nicht in Passagiermaschinen mitgeführt werden.
Für den Versand von Gefahrgütern per Luftfracht ist eine besondere Kennzeichnung der Fracht und eine Versendererklärung mit 24h Notfallnummer nötig.