Umzüge nach dem Bundesumzugskostengesetz - BUKG
Stark durch Erfahrung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz berufsbedingt wechseln müssen, besteht meist die Möglichkeit, die Umzugskosten über Ihren Dienstherren erstatten zu lassen. Hierfür gelten jedoch spezielle Anforderungen an das entsprechende Angebot des jeweiligen Umzugsunternehmens. Wir haben durch unsere langjährige Arbeit auf diesem Gebiet bereits eine Vielzahl solcher Umzüge durchgeführt und sind mit den geltenden Bestimmungen bestens vertraut. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot im Einklang mit den geltenden Regelungen zur Vorlage bei Ihrem Dienstherren. Ganz unkompliziert.
Darüber hinaus sind wir Rahmenvertragspartner der Bundeswehr.
Unser Einzugsgebiet erstreckt sich in einem Umkreis von ca. 50 km um Köln. Hierzu gehören nicht nur große Städte wie Köln, Düsseldorf, Bonn, Mönchengladbach oder Wuppertal. Auch in Bergisch Gladbach, Bergheim, Brühl, Euskirchen, Frechen, Hürth, Krefeld, Leverkusen, Neuss, Pulheim, Remscheid, Solingen und allem dazwischen sind wir für Sie da.
Egal, ob sie innerhalb unseres Einzugsgebietes umziehen möchten, oder ob es sie hinaus in andere Bundesländer zieht. Auch Umzüge in benachbarte Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Schengenraums sind möglich.
Der volle Service