Sonderkontrollverfahren Luftfracht
Nachdem das deutsche Luftfahrtbundesamt (LBA) Mitte 2019 die Anwendung des besonderen Kontrollverfahrens verboten hat, hat sich in Europa ein "Kontrolltourismus" in die Benelux-Länder und nach Frankreich etabliert. Nach der Verschärfung ihrer nationalen Richtlinien wurde die Sicherheitsoption in den Benelux-Ländern zunächst gestrichen.
Die französische Behörde Direction générale de l'Aviation civile (DGAC) hat nach umfangreichen Tests des speziellen Kontrollverfahrens mit Sprengstoffdetektoren oder Sprengstoffspürhunden (ETD-Geräte / EDD ) an der Außenverpackung der Sendung festgestellt, dass diese nicht den Anforderungen der EU-Verordnung entsprechen. Dies betrifft ausdrücklich luftdichte Verpackungen (Fässer, IBC, etc.). Betroffene Güter können Flüssigkeiten, Feststoffe, Granulate, Pulver und Pasten sein; unabhängig davon, ob es sich um gefährliche oder ungefährliche Güter handelt.
Mit dem Verbot des besonderen Kontrollverfahrens hat die Behörde einen Übergangsplan erstellt.