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DGUV52 Prüfung

DGUV52 Prüfung

Krananlagen und Hebewerkzeuge werden schweren Lasten ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, die jährliche DGUV 52 Prüfung durchzuführen zu lassen. Damit eine dauerhafte Betriebssicherheit gewährleistet werden kann, werden die wiederkehrenden Prüfungen gesetzlich geregelt. Diese Regelung schreibt auch vor, dass alle Prüfergebnisse der Pflichtprüfungen aufgehoben werden müssen. Bei der DGUV 52 Prüfung werden potenzielle Schäden und Defekte erkannt, die von uns behoben werden können. Wenn diese Pflichtprüfung nicht jährlich ordnungsgemäß durchgeführt wird, kann im schlimmsten Fall eine Krananlage oder das Hebewerkzeug für mehrere Tage stillgelegt werden. Übrigens ist ein großer Vorteil dieser Prüfung, dass die Lebensdauer der Krananlagen und Hebezeuge verlängert werden kann. Prüfumfang: Unser eigens entwickelter Prüfbericht Basierend auf unserer jahrzehntelangen Prüferfahrung bekommen Sie von uns keinen Standard Prüfbericht, sondern einen selbst entwickelten 3-Seitigen DGUV 52 Prüfbericht. In diesem Prüfbericht werden alle Mängel verständlich und ggf. bildlich erklärt. Auf Wunsch passen wir die Prüfberichte nach Ihren Bedürfnissen an.
regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit

regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit

von ortsveränderlichen – und übrigens auch ortsfesten – Anlagen vor. Art und Umfang der Kontrollen schreiben die
Ziel der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Ziel der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Das Hauptziel der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und Unfälle durch elektrische Gefahren zu verhindern. Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte minimiert das Risiko von elektrischen Fehlern, Kurzschlüssen und anderen Gefahrenquellen.