Leuchtstoffröhrenverkaufsverbot: Wie die Umstellung auf LED sicher gelingt
Seit September 2023 gilt das Leuchtstoffröhrenverkaufsverbot. Das stellt die gesamte Beleuchtungswelt auf den Kopf – besonders für Betreiber großer Anlagen in Logistik, Industrie und Produktion. Aber keine Sorge, es ist nicht so düster, wie es klingt.
Wir erklären, was es mit dem Verbot auf sich hat und wie Unternehmen erfolgreich auf Alternativen umrüsten können.
Kurz beleuchtet: Das Leuchtstoffröhrenverkaufsverbot
Die EU-Richtlinie
Restriction of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment
(RoHS)
verbietet grundsätzlich die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Dazu zählt beispielsweise auch Quecksilber, das noch in vielen Leuchtmitteln enthalten ist, und aufgrund seiner neurotoxischen Wirkungen ein Risiko für Gesundheit und Umwelt darstellt.
Seit September 2021 dürfen betroffene Leuchtmittel daher nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Dafür gab es bis vor kurzem zwar verschiedene Ausnahmeregelungen für
T5- und T8-Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Lampen mit besonderem Zweck
, diese wurden zum 25. Februar 2024 aber endgültig aufgehoben. Seitdem gilt absolutes
Produktionsverbot
. Damit möchte die EU effizientere Produkte fördern und den Energieverbrauch verringern.
Leuchtmittel, die den EU-Mindestanforderungen nicht entsprechen, dürfen zwar nicht mehr produziert werden – der Restbestand darf aber noch verkauft und genutzt werden.
Das heißt allerdings auch, dass für Leuchtstofflampen, auch Neonröhren genannt, auf lange Sicht die Ersatzlampen ausgehen.
Von dem Verbot betroffene Leuchten
Die Europäische Union hat die Leuchtstofflampen seit 2021
schrittweise verboten
. Die gravierendsten Änderungen fanden im Jahr 2023 statt. Verboten ist seitdem die Inverkehrbringung von
Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (seit 25. Februar 2023)
Leuchtstofflampen in Ringform, als T5 und T9 (seit 25. Februar 2023)
Lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen (seit 25. August 2023)
Halogen-Pins des Typs G4, GY6.35 und G9 (seit 1. September 2023)
Eine Ausnahme besteht jedoch weiterhin: Für weitere drei bis fünf Jahre dürfen
HPD-Lampen und Lampen für besonderen Nutzen
hergestellt werden.
Folgen für Verbraucher, Logistik, Industrie und Produktion
Aktuell nutzen noch rund
65 Prozent
der deutschen Unternehmen energieintensive Leuchtstoffröhren. Das bedeutet, dass eine
rechtzeitige Umstellung
der Beleuchtungssysteme stattfinden muss.
Weil der Lagerbestand an Leuchtstoffröhren begrenzt ist, sollten Verbraucher jetzt in
alternative Beleuchtungslösungen
investieren, um nicht zu riskieren, keine Leuchtstoffröhrenersatzteile mehr zu erhalten.
Mit dem Verkaufsverbot gehen somit Veränderungen aber auch Vorteile für Endverbraucher sowie für die Wirtschaft einher. Die Umstellung auf effizientere und ungefährliche Leuchtmittel hat positive Folgen für Haushalte und Unternehmen – denn hier kann mithilfe neuer Leuchten enorm viel Energie gespart werden.
Das sind die Alternativen
Trotz des Leuchtstoffröhrenverkaufsverbots gibt es ein Licht am Ende des Tunnels:
LED-Leuchtmittel
. Ein 1:1 Austauschprinzip mit Retrofit-LED-Leuchten ist eine der Alternativen zu den Leuchtstoffröhren.
LED-Leuchten bieten gleich
mehrere Vorteile
Keine Risikostoffe
: Im Gegensatz zu quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren enthalten LEDs keinerlei Gefahrenstoffe.
Höhere Lebensdauer
: LEDs können insgesamt bis zu 50.000 Stunden leuch