Finden Sie schnell steuer für Ihr Unternehmen: 30 Ergebnisse

Steuerklärung

Steuerklärung

Die Steuererklärung ist für die Meisten eine Belastung. Wir beraten Sie so, dass Sie nicht mit Ehrfurcht an die Mitarbeiter des Finanzamts denken müssen und sich stattdessen entspannt auf uns verlassen können. Wir als Ihr Steuerberater in Berlin-Friedrichshain informieren Sie, welche Steuererklärungen in Ihrem Fall nötig sind. Wir stellen sicher, dass alle Anmeldungen, Anträge und Anlagen vollständig sind erstellt werden und behalten die Fristen für Sie im Blick. Während sich das Steuerrecht ständig wandelt, bleibt die Pflicht zur Abgabe der verschiedenen Steuererklärungen immer bestehen und das Finanzamt greift nötigenfalls zu schwerwiegenden Maßnahmen, um Ansprüche durchzusetzen. Daher: Sorgen Sie sich nicht, sondern sorgen Sie vor, indem Sie sich gleich einen Steuerberater Ihres Vertrauens für Ihre Steuererklärungen suchen. Wir, die erste Steuerberatungskanzlei in Friedrichshain, vertreten Ihre Interessen engagiert, routiniert und mit Erfolg. In Absprache mit Ihnen nutzen wir bei Ihren Steuererklärungen natürlich alle sich bietenden rechtlichen Spielräume für Steuereinsparungen: Steuerplanung, Steuerabwehr und Steuergestaltung. Bei Bedarf werden Kooperationspartner für einzelne Rechtsfragen herangezogen, sodass stets eine optimale, auf den Einzelfall bezogene Beratung und Vertretung erfolgt. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gern in unserem Büro an oder schreiben uns einfach. Wir von M&B Steuerconsult, der ersten und modernen Steuerberatungskanzlei in Friedrichshain, freuen uns auf Sie.
Steuererklärungen

Steuererklärungen

Wir erstellen private und/oder betriebliche Steuererklärungen und achten auf alle Ersparnismöglichkeiten. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und überwachen Ihre Termine.
Steuererklärungen

Steuererklärungen

Die Deklarationspflichten beim Finanzamt werden durch die ergänzende Erstellung von Steuererklärungen abgerundet bzw. vollendet. Steuererklärungen fallen nicht nur bei Gesellschaften und ihren Gesellschaftern an, sondern auch bei Einzelunternehmen und Freiberuflern sowie bei Privatpersonen. Wir erstellen für Sie jede Art von Steuererklärung, die das Finanzamt von diesen unterschiedlichen Personengruppen fordert: •    Körperschaftsteuererklärung •    Gewerbesteuererklärung •    Umsatzsteuererklärung •    Feststellungserklärungen •    Einkommensteuererklärung (auch Vermietung und Verpachtung) •    Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärung •    Sonstige Steuererklärungen/-anmeldungen •    Prüfung von Steuerbescheiden •    Einlegung von Rechtsbehelfen
BKM Steuerberatung in Berlin Steglitz

BKM Steuerberatung in Berlin Steglitz

Die BKM Steuerberatung in Berlin bietet seit 1990 kompetente Beratung und persönliche Betreuung. Wir verstehen unsere Aufgabe als aktive Steuerberater und nicht als Steuerverwalter. Es geht letztendlich darum, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen als unvermeidbar. Dazu brauchen Sie maßgeschneiderte Steuerkonzepte und keine 08/15-Steuererklärungen. Wir sind innovativ und fortschrittlich. Dies beweisen wir insbesondere durch den Einsatz moderner EDV und Technologien sowie aktuell geschulten Fachleuten. Unsere Übersicht kann Ihnen einen ersten Eindruck über unsere Steuerberatung vermitteln – aber nicht das persönliche Beratungsgespräch ersetzen. Daher laden wir Sie ein, uns persönlich kennen zu lernen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich klassische Steuerberatung

Unsere Dienstleistungen im Bereich klassische Steuerberatung

Frühzeitige Impulse zur Steuerersparnis Optimierung der Gesamtsteuerbelastungen Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten Unterstützung bei Betriebsprüfungen Beratung bei privaten Investitionen und Vermögensübertragungen Wir beraten Sie in allen steuerlichen Aspekten Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, fachlich fundiert und mit viel Fingerspitzengefühl. Durch unsere langjährige Erfahrung, umfassendes steuerliches Know-how, die enge Zusammenarbeit innerhalb der ETL-Gruppe und unser Wissen um die individuellen Anforderungen jedes Mandanten sind Sie bei uns immer in den besten Händen.
Alles aus einer Hand. Die umfassende Kompetenz für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Corporate Finance

Alles aus einer Hand. Die umfassende Kompetenz für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Corporate Finance

Die MSW GmbH ist eine internationale Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin. Neben den Kernbereichen Abschlussprüfung und Steuerberatung sind wir auch spezialisiert auf Corporate Finance. Unser Fokus liegt auf der Betreuung von mittelständischen Unternehmen, die national und international tätig sind und Bezug zum Kapitalmarkt haben. Wir unterstützen auch Start-up-Unternehmen bei ihren komplexen Aufgabenstellungen. Als etablierter Capital Market Partner der Deutsche Börse AG stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Steuerberatung für Unternehmen – effizient und professionell

Steuerberatung für Unternehmen – effizient und professionell

Die Kneffel Steuerberatung in Berlin vertritt nicht nur Privatpersonen in allen steuerlichen Angelegenheiten, sondern berät insbesondere auch Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen. So tragen wir einen wichtigen Beitrag zu Ihrem unternehmerischen Erfolg bei. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung, erstellen den Jahresabschluss und die Steuererklärungen für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie im Hinblick auf Ihre Unternehmensstrategie. Sowohl junge als auch etablierte Unternehmen gehören zu unseren Mandanten. Steuerberatung und Unternehmensberatung in Berlin Wir entlasten Sie in Ihrem Geschäftsalltag, indem wir Buchhaltungsaufgaben für Sie ganz oder teilweise übernehmen. Sie können uns entweder Ihre Belege zukommen lassen und wir übernehmen den Rest. Oder Sie bereiten die Unterlagen vor und wir stehen Ihrer Buchhaltungsabteilung mit Rat und Tat zur Seite. Welchen Umfang unsere Leistung haben soll, besprechen wir mit Ihnen gemeinsam. Rechnen Sie mit uns! Lohnbuchhaltung und Personalmanagement Für die Lohnbuchhaltung übernehmen wir die Lohndaten aus Ihrem elektronischen Vorerfassungsprogramm oder wir erfassen sie selbst. Die Lohnabrechnungen für Ihre Arbeitnehmer erstellen wir termingerecht und übermitteln die Daten an Finanzämter, Krankenkassen und Banken. Die Brutto- und Nettoabrechnungen versenden wir auf Wunsch direkt an Ihre Mitarbeiter. Zu unserem Service gehören außerdem zahlreiche Zusatzleistungen wie beispielsweise das Erstellen von Statistiken, etwa über Ihre Personalkosten und Stundenlöhne – so behalten Sie stets den Überblick. Zudem beraten wir Sie umfassend in allen Fragen zur Lohnsteuer und zur Sozialversicherung. Die Kneffel Steuerberatung ist auf dem neuesten Stand der Technik: Für all unsere Leistungen nutzen wir modernste Technologien und Systeme zur Datenaufbereitung und -übermittlung. So reduzieren wir Arbeit, Zeitaufwand und damit Kosten! Rechnungswesen: Leistungen der Kneffel Steuerberatung für Unternehmen Das gesamte Rechnungswesen können Sie uns vertrauensvoll überlassen: Wir erledigen die Anlagen und Finanzbuchhaltung für Ihr Unternehmen. Zudem behalten wir Ihren Zahlungsverkehr im Auge und mahnen auch per Mahnverfahren säumige Kunden an, falls Sie dies wünschen. Wir haben sämtliche Termine und Fristen im Blick, beispielsweise für die Umsatzsteuervoranmeldung oder Meldungen an statistische Ämter. Sie erhalten von uns monatlich aussagekräftige Auswertungen der fertiggestellten Buchführung und Steuerberatung. Die Steuererklärungen übermitteln wir fristgerecht auf elektronischem Wege an das zuständige Finanzamt. Auf Wunsch fertigen wir nur für Sie als Chef individuelle Detail-Auswertungen an. Die Kneffel Steuerberatung erstellt für Ihre Firma den Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht und übernimmt die elektronische Datenübermittlung. Selbstverständlich werden Betriebsprüfungen von uns für Sie kompetent betreut. Ob Sie unseren Full-Service wünschen oder sich die Arbeit mit uns teilen möchten, klären wir gemeinsam im Gespräch. Digitalisierung der Finanzbuchhaltung
Steuerberater · Dipl. Finanzwirt (FH) · Zertifizierter Testamentsvollstrecker

Steuerberater · Dipl. Finanzwirt (FH) · Zertifizierter Testamentsvollstrecker

Zum 01.04.1999 ist Herr Holger Krause (Jahrgang 1967) in die Sozietät eingetreten. „Wer im Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.“ (Peter Ustinov)
Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen

Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen

Das sind Ihre Vorteile: Bei der Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen prüfen wir anhand umfangreicher Checklisten das Steuersparpotenzial. Um diese zu erkennen und für unsere Mandanten zu nutzen, verwenden wir weiterhin mehrere Steuerrechtsdatenbanken, mit denen wir die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung auf Steuervorteile prüfen.
Steuerberater

Steuerberater

Trostbrücke 1 20457 Hamburg Moosdorfstraße 3 12435 Berlin mit NL Georg-Büchner-Str. 13 18055 Rostock Burchardstraße 24 20095 Hamburg
Steuererklärungen.

Steuererklärungen.

Die gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung basiert auf dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Steuererklärungen für die Pflichtveranlagungen sind grundsätzlich spätestens 5 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Diese gesetzliche Frist kann von den Finanzbehörden jedoch unter Umständen verlängert werden. Gibt der Steuerpflichtige entgegen seiner Verpflichtung die Steuererklärung nicht ab, kann die Abgabe durch ein Zwangsgeld erzwungen werden. Allerdings kann das Finanzamt auch umgehend die Schätzung einleiten. Die Schätzung setzt weder einen Versuch der Erzwingung voraus, noch wird durch sie die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung betroffen. Daneben ist im Fall der Nichtabgabe oder der verspäteten Abgabe der Steuererklärung regelmäßig die Festsetzung eines Verspätungszuschlags möglich. Wir geben Ihnen als Privatperson, Freiberufler oder Unternehmensvertreter umfassende Auskünfte und Hilfestellungen im Bereich der Steuererklärung. Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer Anträge auf: Investistionszulage Eigenheimzulage Alle Steuererklärungen werden EDV-gestützt erstellt weitere Steuererklärungen auf Anfrage Steuerliche Beratung Betriebswirtschaftliche Beratung Liquiditätsanalysen Existenzgründung Praxisabgabe Finanzbuchhaltung Gehalts/Lohnbuchhaltung Jahresabschlüsse Steuererklärungen Steuerbescheidprüfungen Betriebsprüfungen Vermögensübertragung In Kürze wird Ihnen über dieses Formular ein persönlicher Login-Bereich zur Verfügung stehen.
Steuerberatung & Steuererklärung

Steuerberatung & Steuererklärung

Steuerberatung Wir vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung hilfreich zur Seite. Unsere umfassende Beratungsleistung basiert dabei auf einer ganzheitlichen Betrachtung aller wirtschaftlichen und steuer-rechtlichen Aspekte. Steuererklärung Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen, Gesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmer und Freiberufler. Auch bei Fragestellungen von Behörden und Banken stehen wir Ihnen als Ihr Ansprechpartner immer zur Seite. Unsere Leistungen im Einzelnen: - Steuerberatung (national) - Internationale Steuerberatung - Steuererklärungen (betriebliche und private) - Einkommensteuer - Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen, Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen - Jahresabschlusserstellung (nach Handels- und Steuerrecht) - Prüfung von Steuerbescheiden - Steuerliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen - Steuerbelastungsvergleiche - Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht - Interessenvertretung bei Steuerprüfungen - Strategische Vermögensberatung - Steuerstrafrechtliche Beratung - Beratung und Erstellung von Erklärungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Steuerberatung

Steuerberatung

Ob Privatperson oder Unternehmen, wir beraten Sie in allen Fragen des immer komplexer werdenden Steuerrechts. Dazu gehört das Erstellen der Steuererklärungen sowie die laufende Korrespondenz mit den Finanzämtern.
Steuerberatung

Steuerberatung

Wir vertreten mehr als 1.000 Unternehmen verschiedener Rechtsformen mit über 6.000 Beschäftigten in über 80 Branchen.
Steuerberatung für Heilberufler in Berlin

Steuerberatung für Heilberufler in Berlin

Ihr Steuerberater für Ärzte und andere Dienstleister im Gesundheitswesen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, ambulante Pflegedienste und Pflegeheime, Heil- und Hilfsmittelerbringer sowie andere Leistungserbringer und Dienstleister im Gesundheitswesen müssen heute denken und handeln wie Unternehmer. Deshalb ist eine wirtschaftlich erfolgreiche Praxisführung von zentraler Bedeutung. Wir haben uns auf die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Heilberuflern spezialisiert. Ob Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Steuerprognose: Auf unsere hohe Beratungsqualität können Sie sich verlassen. Zudem bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen betriebswirtschaftlichen Erstberatung. Viele Gründe, wieso Sie bei uns durchstarten sollten.
Steuerberatung

Steuerberatung

Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten und zur Steueroptimierung auf Betriebs- und Privatebene Erstellung sämtlicher Steuererklärungen Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten Begleitung von Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen Umwandlungen/Umstrukturierungen
Steuerberatung

Steuerberatung

1.1 Steueroptimierung Vielseitig und ständig im Wandel: Kaum ein Bereich ist so dynamisch wie das Steuerrecht. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von BONN & PARTNER entwerfen deshalb maßgeschneiderte Lösungskonzepte für Sie, denn schon die Wahl der richtigen Rechtsform kann steuerlich relevant sein. Aus diesem Grund beraten wir Sie individuell und umfassend in allen Steuerangelegenheiten und Fragen rund um das Thema Steueroptimierung von der Unternehmensgründung bis zur Betriebsprüfung – und behalten dabei Ihre Steuerbelastung immer fest im Blick. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Bereiche: - Rechtsformwahl unter Berücksichtigung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte - steuerliche Gestaltungsberatung - Nachfolgeplanung im Unternehmens- und Privatbereich - steuerlich vorteilhafte Umstrukturierung von Unternehmensgruppen - laufende Steuerberatung 1.2 Steuererklärung Wir von BONN & PARTNER erstellen betriebliche Steuererklärungen u. a. zur Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Auch private Steuererklärungen für Mandanten mit Gewinn- und/oder Überschusseinkünften oder Einnahmen-Überschussrechnung gehören zu unserem Portfolio. 1.3 Umsatzsteuer Komplex durch zahlreiche Rechtsänderungen Das Umsatzsteuerrecht ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden und aufgrund der zahlreichen Rechtsänderungen für Unternehmer*innen mittlerweile unüberschaubar. Zudem drohen hohe finanzielle Risiken bei Nichteinhaltung von Formalien. Nutzen Sie deshalb unsere fundierten Erfahrungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Beurteilung und Lösung Ihrer umsatzsteuerlichen Fragen. 1.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer Erben, vererben und schenken benötigen fachgerechte Expertise und Beratung. Dabei spielen neben wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen in der Regel auch familiäre und soziale Aspekte sowie Vertrauen bei der Gestaltungsberatung eine wichtige Rolle. Sowohl bei der Beratung als auch der Anfertigung von Steuererklärungen begleiten Sie die Spezialisten von BONN & PARTNER.
Steuerberatung

Steuerberatung

Steuerexperten unterstützen Sie bei der Einhaltung sämtlicher steuerrechtlicher und handelsrechtlicher Pflichten, wie beispielsweise den Dokumentationspflichten und Erklärungspflichten, Aufzeichnungspflichten und Einbehaltungspflichten. Wir beraten Sie bei allen Fragestellungen rund um Bilanzierung und Rechnungslegung, Steuererklärungen aller Art, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltung sowie elektronische Meldungen. Bei möglichen Streitfragen mit Finanzämtern und vor den Finanzgerichten sind wir Ihre Interessenvertretung bei Klageverfahren, Einspruchsverfahren und Eilverfahren.
Laufende Steuerberatung

Laufende Steuerberatung

Steuerplanung und Strategieentwicklung zur Optimierung der Steuerbelastung Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kapital- und Personengesellschaften Beratung auch in englischer Sprache und für beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, sowie für Personen- und Kapitalgesellschaften Regelmäßige Information über relevante Neuerungen im Steuerrecht Laufende Vertretung gegenüber Finanzbehörden und in Sonderfragen, sowie in Steuerstrafverfahren gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle Antragstellung in steuerlichen Angelegenheiten, wie z. B. Stundung von Steuerschulden, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen oder Verlängerung von Abgabefristen etc. Auf Anfrage machen wir auch Hausbesuche (bspw. für unsere „Rentner“-Mandate).
Klassische Steuerberatung

Klassische Steuerberatung

Beratung bei der Existenzgründung, Rechtsformwahl, Rechtsformwechsel, Unternehmensbeendigung Gestaltende Steuerberatung Monatliche Information über aktuelle steuerliche Gegebenheiten Erstellung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen im Bereich der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Übernachtungssteuer und Vergnügungssteuer Vertretung gegenüber den Finanzämtern (z.B. steuerlicher Fragebogen, Fristverlängerungen, Anpassung von Steuervorauszahlungen, Stundung, Erlass, Selbstanzeigen) Prüfung von Steuerbescheiden, Einsprüche Teilnahme an Betriebsprüfungen Vertretung vor den Finanzgerichten
Steuererklärungen und Jahresabschluss

Steuererklärungen und Jahresabschluss

Bezeichnung StBVV Preisbeispiele Privatpersonen Einkommensteuererklärung mit Lohneinkünften § 24 (1) 1, § 27 Einkommensteuererklärung mit diversen Überschuss-Einkünften (V&V, Kapitaleinkünfte) § 24 (1) 1, § 27 Einzelunternehmer Einkommensteuererklärung § 24 (1) 1 Mit Gewinnermittlung § 4 (3) EstG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) § 25 (1) Kleine Kapitalgesellschaft Körperschaftssteuer § 24 (1) 3 Gewerbesteuer § 24 (1) 5 Umsatzsteuer § 24 (1) 8 Jahresabschluss (Bilanz und GuV) § 35 (1) 1a Größere Kapitalgesellschaft Körperschaftssteuer § 24 (1) 3 Gewerbesteuer § 24 (1) 5 Umsatzsteuer § 24 (1) 8 Jahresabschluss (Bilanz und GuV) § 35 (1) 1a Anhang § 35 (1) 1b Lagebericht § 35 (1) 1c Verein (EUR) Körperschaftssteuererklärung § 24 (1) 3 Einnahmen-Überschuss-Rechnung §§ 19-22 EStG Umsatzsteuererklärung § 24 (1) 8 Verein (Bilanz) Körperschaftssteuererklärung § 24 (1) 3 Mit Bilanz und GuV § 35 (1) 1a Umsatzsteuererklärung § 24 (1) 8 Die Preise sind abhängig von der jeweiligen Bemessungsgrundlage und im Vorfeld nicht eindeutig anzugeben. Die Beispielrechnungen geben jedoch Anhaltspunkte. Zusätzliche Kosten StBVV Preis Bescheidprüfung § 28 Nach Aufwand, mindestens 75 EUR Auslagenersatz bei Honorar bis 400 EUR § 16 15 EUR Auslagenersatz bei Honorar über 400 EUR § 16 30 EUR Offenlegung Bundesanzeiger (bei AG/GmbH/UG) 120 EUR Übermittlung E-Bilanz (bei AG/GmbH/UG/KG) 100 EUR Eröffnungsbilanz (bei Gründung) §35 (1) 4 mindestens 150 EUR
ATC Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung

ATC Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung

Wir sind eine international ausgerichtete Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, gegründet 2002 im Herzen Berlins. Mit unserem Team aus 80 Prüfungs-, Steuer- und Consultingspezialisten, darunter 14 Berufsträgerinnen und Berufsträger, beraten wir Sie in allen Bereichen des Finanz- und Rechnungswesens, des Steuerrechts und der Unternehmenssteuerung – bei Bedarf auch im Verbund mit unseren internationalen Partnern von Morison Global. Als moderne Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei wenden wir innovative Beratungsmethoden an und stehen mit leidenschaftlichem Engagement und hohem Verantwortungsbewusstsein im Dienste unserer Mandantinnen und Mandanten. Audit Wirtschaftsprüfung Bei der Prüfung Ihres Unternehmens fokussieren wir auf eine risikoorientierte Analyse Ihrer Geschäftsprozesse. Mit unserem unabhängigen Prüfungsurteil verschaffen wir Ihnen und Ihren Geschäftspartnern Planungssicherheit. Steuerberatung Mit professionellem Know-how und moderner Technik erstellen wir Ihre Steuererklärung und beraten Sie bei der Steuerplanung. Mit Hilfe ausgewogener Steuerkonzepte bewältigen wir gemeinsam mit Ihnen die Herausforderungen des nationalen und internationalen Steuerrechts. Consulting Unternehmensberatung Ob Unternehmensplanung, Transaktionsberatung oder interne Revision: Als Wirtschaftsprüfer und Steuerspezialisten unterstützen wir Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und der Unternehmenssteuerung. Accounting Rechnungswesen Ob Prozessmanagement, Unternehmenssteuerung oder Risikomanagement: Mit unserer Expertise als Finanzbuchhalter unterstützen wir Sie dabei, die richtigen unternehmerischen Entscheidungen zu treffen. Payroll Lohnbuchhaltung Lohnbuchhaltung bedeutet bei uns mehr als nur Gehaltsabrechnungen: Mittels innovativer Software für Lohnbuchhaltung und Personalmanagement sorgen wir auch für die Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse.
Register für Steuerberater

Register für Steuerberater

Register für Mandantenordner: Nutzen Sie Ablagekonzepte erfahrener Praktiker in Form vorgefertigter Register. ◾Steuerakte – der Klassiker –, Bestell-Nr. 6611 ◾Steuerakte (Alternative 1), Bestell-Nr. 7711 ◾Steuerakte (Alternative 2), mit ausführlicher Beschriftung, Bestell-Nr. 8811 ◾FIBU-Ordner, Bestell-Nr. 6622 ◾Lohn-Ordner, Bestell-Nr. 66331 ◾Kombination FIBU-/Lohn, Bestell-Nr. 7723 ◾Pendelordner für den Belegtransfer der Buchhaltungsunterlagen zwischen Mandant und Berater, Bestell-Nr. 6644 ◾Belegsammelordner für Einkommensteuer, Bestell-Nr. 6655
Lexware TAXMAN Angestellte, Rentner, Selbstständige

Lexware TAXMAN Angestellte, Rentner, Selbstständige

Die neue Benutzeroberfläche in Lexware TAXMAN Angestellte, Rentner, Selbstständige führt Sie Schritt für Schritt durch Ihre Steuererklärung und unterstützt Sie mit vielen Hinweisen, zeigt Sparmöglichkeiten auf und prüft Ihre Daten nach der Eingabe auf Korrektheit. Mit der Lexware Aktualitätsgarantie sind Sie immer auf der sicheren Seite, denn Lexware stellt Ihnen jedes Jahr eine aktualisierte Version von TAXMAN zur Verfügung – mit allen Steueränderungen. Diese Software ist ideal für Arbeitnehmer, Familien und Selbstständige, die ihre Steuererklärung effizient und korrekt erstellen möchten.
VIMCAR Digitales Fahrtenbuch - Finanzamtkonform und komfortabel für alle Firmenwagenfahrten

VIMCAR Digitales Fahrtenbuch - Finanzamtkonform und komfortabel für alle Firmenwagenfahrten

Das digitale Fahrtenbuch von Vimcar erfasst komfortabel und finanzamtskonform alle Firmenwagenfahrten. Dabei kooperiert Vimcar u.a. mit DATEV und dem Deutschen Steuerberaterverband e.V.. Mit einem speziellen On-Board-Diagnose-Stecker (OBD) – universell einsetzbar in allen Automodellen ab Baujahr 2001 (Benziner) bzw. 2004 (Diesel) – und der dazu passenden Software revolutioniert Vimcar seit 2014 das klassische Fahrtenbuch. Über eine integrierte SIM-Karte und ein GPS-Modul werden die notwendigen Daten automatisch erfasst. Die SIM-Karte des OBD-Steckers ist europaweit einsetzbar und garantiert auch im europäischen Ausland eine lückenlose Fahrtdokumentation. Das digitale Vimcar-Fahrtenbuch ist komfortabel über Smartphone-App (iOS, Android) oder Desktop steuerbar. Mit nur einem Klick lassen sich Fahrten als Betriebsfahrt, Privatfahrt oder Arbeitsweg kategorisieren. Ebenso komfortabel: Bequem lassen sich die Daten (und sämtliche notwendigen Nachweise) für die Finanzbehörden exportieren – als pdf-Datei oder für die weitere betriebsinterne Evaluation auch als Datensatz (etwa xls, csv). Die komplette Aufzeichnung des Vimcar-Fahrtenbuchs erfolgt BMF- und DSGVO-konform, wurde durch die Wirtschaftsprüfer von KPMG kontrolliert und von DATEV empfohlen. Dadurch entfällt – gerade bei wechselnden Fahrern, etwa im betrieblichen Fuhrpark – das händische Ausfüllen, Sammeln und Archivieren der Aufzeichnungen: der oftmals gefürchtete „Papierkram rund ums Fahrtenbuch“ gehört der Vergangenheit an. Diese Automatisierung erspart den Nutzern eines Dienstwagens nicht nur viel Zeit und Nerven – sondern auch bares Geld: „Die Resonanz bei den Steuerberatern auf das Angebot ist beeindruckend“, so Norman Peters, Geschäftsführer Deutscher Steuerberaterverband e.V.. „Vimcar entschärft das Minenfeld Fahrtenbuch – und so manch ein Betriebsprüfer sieht sich seines Lieblingsthemas beraubt.“ Mit einem Fahrtenbuch können im Vergleich zur alternativen und pauschalen 1%-Versteuerung pro Jahr mehrere Tausend Euro Steuern gespart werden.
Antriebstechnik,  Antriebslösungen für verschiedene Anwendungen mit Sinamics, SEW, ABB und Danfoss

Antriebstechnik, Antriebslösungen für verschiedene Anwendungen mit Sinamics, SEW, ABB und Danfoss

Wir bieten Antriebslösungen für verschiedene Anwendungen, von kleinen Gleichstrommotoren bis hin zu komplexen Servoantrieben. Unser Fokus liegt auf der Effizienzsteigerung durch innovative Technologien und bewährte Komponenten. Wir spezialisieren uns auf die neuen Anlagen, Maschinen, die Modernisierung und Erweiterung bestehender Anlagen, um deren Leistungsfähigkeit, Qualität und Flexibilität zu verbessern. Für die Umsetzung der Antriebslösungen setzen wir auf Motoren und Umrichter führender Hersteller wie SEW, ABB, Siemens und Danfoss. Mit unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, ein breites Spektrum an Antriebsaufgaben zu bewältigen und freuen uns stets auf neue Herausforderungen. Unsere Leistungen in der Antriebstechnik: • Auswahl der Antriebssysteme • Konfiguration, Parametrierung • Vernetzung • Programmierung • Inbetriebnahme
Steuerberatung ist unsere Kernkompetenz

Steuerberatung ist unsere Kernkompetenz

Wer kennt Ihr Unternehmen besser als Ihr Steuerberater? Als enger Partner an Ihrer Seite wissen wir, wie das Herz Ihres Unternehmens schlägt und verknüpfen dieses Wissen mit einem neutralen, klaren Blick für das Wesentliche. So helfen wir Ihnen, mit den richtigen Entscheidungen die Weichen für zukünftige Entwicklungen richtig zu stellen. Das ist die Basis, damit Ihr – und somit auch unser – Erfolg in Zukunft Bestand hat. Wir setzen auf Innovation. Denn nur mit der Bereitschaft, sich ständig weiterzuentwickeln, lassen sich zukünftige Herausforderungen meistern. Es ist wichtiger denn je, schnell zu reagieren und flexibel zu bleiben. Wir machen dies möglich und haben uns auf einige Branchen spezialisiert. Dadurch begegnen wir allen Herausforderungen gezielt und haben stets die bestmöglichen Antworten auf alle Veränderungen parat. Erfolgreiche Kanzlei, erfolgreiche Mandanten Wir sind ein erfahrenes und schlagfertiges Team aus Steuerfachangestellten, Diplom-Kaufleuten, Steuerfach- und Betriebswirten. An unserer Spitze stehen die Steuerberaterin Anja Genz und Steuerberater Daniel Dommenz. Durch unsere Erfahrung ermöglichen wir Ihnen einen erstklassigen Marktvergleich Ihres Unternehmens mit dem Wettbewerb. Wir schöpfen Ertragspotenziale aus und entwickeln in enger Zusammenarbeit mit Ihnen Ihre Zukunftsstrategie. Schon jetzt beschäftigen wir uns mit Ihrem Unternehmenserfolg der kommenden Jahre. Auf diese Weise machen wir Ihren Erfolg planbar. Als Mitglied der ETL-Gruppe können wir viele Synergieeffekte nutzen und unsere Mandanten besonders kompetent und effizient betreuen. Durch das Beraternetzwerk können wir jederzeit auf aktuelles Expertenwissen zugreifen und Ihnen ein sehr umfassendes Beratungsspektrum aus einer Hand anbieten. Wir setzen auf exzellentes Know-how durch kontinuierliche Weiterbildung aller Mitarbeiter und selbst ausgebildeten Nachwuchs. Hinzu kommt unsere persönliche Beratung mit Herzblut und Weitsicht. Wir halten Sie auf dem Laufenden Für Ihren wirtschaftlichen Erfolg spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Dabei ändern sich die Bedingungen stetig. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, wie die ETL-Rechtsanwälte veranstalten wir regelmäßig Workshops, Business Brunches und Mandantenabende.
Abgabezeitraum von Grundsteuererklärungen hat begonnen!

Abgabezeitraum von Grundsteuererklärungen hat begonnen!

Der Zeitraum zum Einreichen der Grundsteuererklärung hat begonnen. Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Alle Grundstücksbesitzer Bei Eigentumswohnungen die Eigentümer (nicht die Verwaltung) Bei Personen- und Kapitalgesellschaften die Gesellschaft Maßgeblich sind die Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Wann muss die Grundsteuer-Erklärung abgegeben werden? Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 eingereicht werden. Eine verlängerte Frist, wie etwa bei der Einkommensteuer, ist derzeit nicht geplant. Wie erfahre ich von der Abgabepflicht? Aufforderungen zur Abgabe der Feststellungserklärungen werden voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung (Pressemitteilungen, Internet etc.) erfolgen. Entsprechend erfolgt in der Regel keine persönliche Aufforderung durch das Finanzamt. Ist die Abgabe auch in Papierform möglich? Nein. Die Übermittlung hat grundsätzlich in elektronischer Form zu erfolgen. Wie oft muss eine Feststellungserklärung eingereicht werden? Alle 7 Jahre. Dazwischen können Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen stattfinden. Welches Finanzamt ist für die Grundsteuer-Erklärung zuständig? Das Lagefinanzamt; d.h. das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt. Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche oder die Fristen nicht einhalte? Bei Nichterfüllung drohen deutliche Strafen, bspw. in Form von Verspätungszuschlägen. Ferner ist das Finanzamt befugt die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Etwaige, steuermindernde Tatsachen könnten hierbei unberücksichtigt bleiben und zu fehlerhaften Bescheiden führen, die im Zweifel über Jahre erhöhte Grundsteuerzahlungen zur Folge haben. Wird die zu zahlende Grundsteuer durch die Reform höher ausfallen? Grundsätzlich soll die Grundsteuerreform keine Auswirkungen auf das Gesamtaufkommen der Grundsteuer haben. Abhängig von der Lage, Größe und Alter des Grundstücks, kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch individuell verändern. Was soll die ganze Grundsteuer-Reform? Die Reform soll die bisherigen Werte an aktuelle Wertermittlungen anpassen, um damit realitätsnaher zu sein. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt, die eine Reformierung durch den Gesetzgeber und damit einhergehende Neubewertung der Grundstücke notwendig macht. Die Grundsteuer nach dem neuen Recht ist zwar erst ab 2025 zu zahlen. Da die Neuregelung aufkommensneutral gestaltet werden soll, ist eine frühzeitige Neuermittlung der Grundsteuerwerte bezogen auf den 1. Januar 2022 vorgesehen, um den Kommunen genügend Zeit für die Anpassung der Hebesätze einzuräumen. Deshalb müssen Sie als Grundbesitzer bereits bis spätestens 31. Oktober 2022 sog. Feststellungserklärungen abgeben. Was ändert sich bei einem Eigentümerwechsel? Wer am 1. Januar Eigentümer und deshalb Steuerschuldner ist/war, schuldet die volle Jahressteuer. Der bisherige Eigentümer bleibt somit Schuldner der Grundsteuer für das gesamte Kalenderjahr. Davon abweichende privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Erwerber darüber, wer die Grundsteuer übernimmt, haben auf die Steuerschuldnerschaft des Verkäufers keinen Einfluss. Noch fragen?
Organisationsmittel für Steuerberater

Organisationsmittel für Steuerberater

◾Begleitschreiben ◾Beleghinweis-Lesezeichen ◾Berechnungsformulare ◾Briefbogen-Gestaltung ◾Buchungsbelege ◾Fahrtenbuch/Kfz-Nutzung ◾Fällige Steuerzahlungen: Benachrichtigungen und Übersichten ◾Fristenkontrolle/Terminüberwachung ◾Gebührenrechnungen nach StBVV ◾Gesprächsnotizen ◾Grundaufzeichnungsbücher ◾Kanzlei-Arbeitsblöcke neutral ◾Kanzlei-Arbeitsblöcke individuell ◾Kassenberichtsblock ◾Kurzmitteilungen für Steuerberater ◾Mandantenstammkarten ◾Register für Steuerberater ◾Vordrucke für geringfügig Beschäftigte Fristenkontrolle/Terminüberwachung, Posteingangs-, Postausgangs- und Fristenkontrolle gehören zu den Standardaufgaben in einer Steuerkanzlei. Bestell-Nr. Bezeichnung: 9000 Fristenkontrollbuch, Heft DIN A4, 9100 Posteingangsbuch, Heft DIN A4, 9500 Postausgangsbuch, Heft DIN A4, 10050 Terminüberwachung Buchführung, 49 x 29,7 cm Gesprächsnotizen, Bestell-Nr. Bezeichnung 117  Gesprächsnotizblock DIN A5, 100 Bl. 187  Gesprächsnotizblock DIN A5, 50 Bl. 1871  Gesprächsnotizblock DIN A5, 50 Bl. 197  Gesprächsnotizblock DIN A5 quer, 50 Bl. 617  Gesprächsnotizblock DIN A6, 100 Bl. Kurzmitteilungen für Steuerberater, Format DIN lang (DIN lang (210 x 105 mm) Kurznachricht für Steuerberater Rotzettel, Bestell-Nr. Bezeichnung 116  Kurznachrichtblock 50 Bl. 116-S  Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. 176  Kurznachrichtblock mit rotem Rand, 50 Bl. 176-S  Kurznachrichtsätze mit rotem Rand, 2-fach, sd. 177  Kurznachrichtblock 50 Bl. 177 G-S  Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. 183  Kurznachrichtblock 50 Bl. 183-S  Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. 1831  Kurznachrichtblock 50 Bl. 1831-S  Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. Format 1/6 DIN (210 x 200 mm) 126  Kurzbriefblock 50 Bl. 126-S  Kurzbriefsätze 2-fach, sd. 179  Kurzbriefblock mit rotem Rand, 50 Bl. 186-S  Kurzbriefsätze 2-fach, sd. 1861  Kurzbriefblock 50 Bl. 19506 Fax-Nachrichtblock 50 Bl. Format DIN A5 quer (210 x 148 mm) 185 Kurznachrichtblock 50 Bl. 185-S Kurznachrichtsätze 2-fach, sd. 1851 Kurznachrichtblock 50 Bl. 195 Fax-Nachrichtblock 50 Bl. 19505 Fax-Nachrichtblock 50 Bl. Fällige Steuerzahlungen: Benachrichtigungen und Übersichten, Bestell-Nr. Bezeichnung 101-S  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A4, 2-fach sd. 103  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, Block à 2 x 50 Bl. 103-S  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, 2-fach sd. 105  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, Block à 2 x 50 Bl. 105-S  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, 2-fach sd. 106  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, Block à 2 x 50 Bl. 106-S  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, 2-fach sd. 109  Steuerfälligkeits-Mitteilung, DIN A5, Block à 2 x 50 Bl. 102  Steuerfälligkeits-Übersicht, DIN A4 quer 107 Steuerfälligkeits-Übersicht, DIN A4 quer Begleitschreiben, Bestell-Nr. Bezeichnung: 122 Mitteilung betr. geprüfter Steuerbescheide, DIN A4, Block à 50 Bl. 125 Antrag auf Abstimmung/Verrechnung/Erstattung, DIN A4, Block à 50 Bl. 129  Begleitschreiben Steuererklärungen an Mandanten, DIN A4, Block à 50 Bl. 621  Begleitzettel gelb, DIN A6, Block à 100 Bl. 712  Begleitschreiben für Personalpapiere, DIN A4, Block à 50 Bl. 119N  Quittung für zurückgereichte Mandantenakten, DIN A4, Block à 50 Bl. Gebührenrechnungen DIN A4 Bestell-Nr. Bezeichnung  Prospekt ansehen (PDF) 141  Gebührenrechnung mit Text (Abschlussarbeiten/Steuererkl.) 142  Gebührenrechnung mit Text (private Steuererklärungen) 143  Gebührenrechnung mit Text (Buchhaltungsarbeiten) 149  Gebührenrechnung neutral 156  Gebührenrechnung mit rückseitigem Textschlüssel 156-S  Gebührenrechnung mit Textschlüssel, Satz 2-fach, sd. 15601  Gebührenrechnung nach Form. 156, Alternative 15603  Gebührenrechnung, speziell für Briefkopfeindruck 145 E-2  Gebührenberechnungsplan (Abschlussarbeiten/Steuererkl.) 151 A-2  Gebührenberechnungsplan (Abschlussarbeiten/Steuererkl.) 152 B  Gebührenberechnungsplan (private Steuererklärungen) 153 C  Gebührenberechnungsplan (Buchhaltungsarbeiten) Buchungsbelege, Bestell-Nr. Bezeichnung : 514  Buchungsblatt für DATEV, DIN A4 hoch 504  Buchungsblatt für DATEV, DIN A4 quer 505  Buchungsbeleg für DATEV, DIN A5 Sonstige interne Erfassungs-/Berechnungsformulare, Bestell-Nr. Bezeichnung 190 Richtsatzvergleich, DIN A4 2-seitig 1001  Mandantenstammkarte für Firma, DIN A5 1002  Mandantenstammkarte für Einzelperson, DIN A5 2011E Abschreibungstabelle, DIN A3 5516 Spalten
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