Sicherheitskennzeichnung und Schilder
Die gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen besteht in jedem Betrieb. Falls an einem Ort mehrere Gefährdungen vorhanden sind, ist eine umfassende Sicherheitskennzeichnung erforderlich, die auf einem gemeinsamen Träger angebracht werden kann.
Dabei ist für jede Gefährdung das entsprechende Sicherheitskennzeichen zu verwenden. In Notfällen wie einem Stromausfall oder starker Rauchentwicklung reichen gesetzliche Vorschriften allein nicht aus. Sicherheit bedeutet mehr als die bloße Einhaltung von Gesetzen - nur angemessene Schutzmaßnahmen können Leben retten! Lang nachleuchtende Sicherheitskennzeichen stellen einen deutlichen Sicherheitsgewinn für Flucht- und Rettungswege dar. Auch bei absoluter Dunkelheit weisen diese Kennzeichen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und anderen Personen den Weg. Gemäß ASR A1.3 sind lang nachleuchtende Rettungs- und Brandschutzzeichen auf Fluchtwegen Pflicht, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist. Daher sind sie in Betrieben ohne Sicherheitsbeleuchtung unverzichtbar.
Brauchen Sie Hilfe bei der Umsetzung ihres Projektes?
Wir stehen Ihnen mit unserem Experten-Team zum Thema Kennzeichnung und Betriebliche Sicherheit mit Rat und Tat zur Seite. Bei Fragen und zur Beratung melden Sie sich gerne bei uns! vertrieb@kroschke.com
Von der Fachberatung vor Ort, der Materiallieferung bis hin zur Montage - wir machen das für Sie! Mehr zu unseren Dienstleistungen erfahren Sie hier: https://lp.kroschke.com/dienstleistungen/
oder sprechen Sie uns direkt an:
0531/318-550
dienstleistung@kroschke.com"