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Sperrmüll

Sperrmüll

AVV 20 03 07 Möbel Polstermöbel Teppich Textilien Porzellan Altpapier Matratze Kinderspielzeug Fahrräder dazu zählt NICHT: Isolier- und Dämmmaterial, KMF (Künstliche Mineralfaser), verdorbene oder überlagerte Nahrungsmittel, Wandfarben in Eimern, gefüllte Einmachgläser, Nachtspeicheröfen, Sonderabfall, Ölöfen, Heizöltanks, flüssige Stoffe, gefährliche Stoffe Allgemeine Informationen Genereller Ausschluss Es ist gesetzlich verboten, gefährliche Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen zu vermischen. Allgemein ist das Trennen von Abfällen zu empfehlen (ökologisch und ökonomisch), insbesondere bei mineralischen Abfällen. Nachfolgend aufgeführte Abfälle sind grundsätzlich von der Annahme AUSGESCHLOSSEN Flüssigkeiten Grundsätzlich gefährliche Abfälle Sonderabfälle, wie z.B. Farben, Lacke, Chemikalien, Öle und Fette, Altöle (z.B. Motor, Getriebe, etc.), Düngemittel, Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz, giftige Abfälle, lösemittelhaltige Abfälle, Säuren und Laugen, Reiniger, Waschmittel, wasserlösliche Abfälle, Salze, Speichersteine oder Bauteile aus Nachtspeicheröfen, Quecksilber und quecksilberhaltige Abfälle, Stäube, undichte nasse Bleibatterien, Nickel-Cadmium-Batterien, Lithiumbatterien (egal ob lose oder verbaut), Brandbeschleuniger (Feuerzeug, Spiritus, Kraftstoff, etc.), Feuerlöscher, gesundheitsgefährdende Abfälle, Pflanzenschutzmittel, Insektenvernichtungsmittel Anlieferung und Stellplatz des Containers Bitte beachten Sie, dass unser Containerfahrzeug problemlos zum gewünschten Stellplatz des Containers fahren kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,50 m. Die Fahrzeughöhe des jeweiligen Containerfahrzeugs ist zu beachten. Ein LKW ist deutlich schwerer als ein PKW. Alle vom Containerfahrzeug zu befahrenden Flächen müssen für Schwerlastverkehr geeignet sein. Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen wetterfesten Untergrund. Vor dem Container muß ausreichend freie Fläche sein, damit der anliefernde LKW problemlos an den Container rangieren kann. Aufstellen auf öffentlichem Grund Sie benötigen eine besondere Stellgenehmigung, wenn der Container auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg etc.) abgestellt werden soll. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Aufstellung des Containers an Ihre Gemeinde. Bitte beachten Sie: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Ihre Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Ihnen die Leerfahrt in Rechnung stellen. Ein Abstellen auf Ihrem privatem Grund ist natürlich ohne öffentliche Genehmigung möglich (bitte beachten Sie hier die Anforderungen an die zu befahrenden Verkehrsflächen). Richtiges Befüllen des Containers Der Container darf nur bis zur Ladekante befüllt werden. Die maximale Zuladung je eingesetztem Containerfahrzeug ist zu beachten: 5 to GG Containerfahrzeugahrzeug max. 1,5 to Zuladung; 7,5 to GG Containerfahrzeug max. 3 to Zuladung; 18 to GG Containerfahrzeug max. 7 Tonnen Zuladung. Bei Überladung darf unser Fahrer den Container nicht befördern und wir müssen Ihnen eine Leerfahrt in Rechnung stellen. Der aufgestellte Container darf nicht verrückt werden – das Containerfahrzeug kann den Container nur im abgestellten Zustand wieder aufnehmen. Der Container darf ausschliesslich mit den erlaubten
Gewerbepreis Sperrmüll

Gewerbepreis Sperrmüll

215,00 € / t zzgl.19% USt. (brutto 255,85 € / t) Was darf rein: - Möbel - Sofas - Teppiche - Matratzen - Türen - Fenster - Fahrräder Was darf NICHT rein: - Elektronik - gefährliche Abfälle - flüssige Stoffe - Styropor/EPS - Gipsbaustoffe - KMF-Dämmwolle - Farben/Öle - Gartenabfälle - Dachpappe - Holz A4 - Druckgasbehälter - Hausmüll - Reifen
Entsorgung

Entsorgung

Als zertifiziertes Entsorgungsfachunternehmen kümmert sich Quick um die Altlasten auf Ihren Baustellen. Wir stellen uns jeder Bearbeitungsstufe und entsorgen fachgerecht kontaminierte Böden und Gebäude. Zusammen mit Experten bieten wir Ihnen folgende Leistungen an: • Beratung und Erstellung eines Entsorgungskonzeptes • Vermittlung erfahrener Boden-Gutachter • Vollständige Dokumentation nach dem Kreilaufwirtschaftsgesetz • Fachgerechte Abwicklung durch die Zusammenarbeit mit namhaften und leistungsstarken Entsorgern in NRW und Rheinland-Pfalz.
Gewerbeabfälle

Gewerbeabfälle

Verwerten statt deponieren Das Verwerten von betrieblichen Wertstoffen aus Industrie und Gewerbe, von Städten und Gemeinden ist eine der zentralen Tätigkeiten von ZELLER im Dienst einer sauberen Umwelt. Unsere Anlage leistet einen wertvollen Beitrag zur Ressourceneinsparung und Klimaschutz Mit unserem innovativen Gesamtkonzept verbinden wir Ökonomie und Ökologie und bieten maßgeschneiderte, wirtschaftliche Entsorgungslösungen sowohl für sortenreine, gemischte wie auch thermische Wertstoffe an. In unseren Anlagen werden Wertstoffe aller Art behandelt. Durch Aussortierung der Wertstoffe und mechanische Abtrennung energiereicher Fraktionen ergibt sich im Vergleich zur Deponierung ein erheblicher Entsorgungsvorteil für unserer Kunden. Davon profitiert auch die Umwelt, denn statt deponieren und verbrennen leistet die Wiederaufbereitung und Verwertung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Rohstoffe werden geschont und mittels thermischer Verwertung wird Heizöl, Kohle oder Gas eingespart. Was wir recyclen: • Betriebliche Wertstoffe aus Gewerbe und Industrie Was wir verwerten: • Kartonagen • Papier • Glas • Metall • Elektroschrott • Kunststoffe • Holz (behandelt und unbehandelt) Worin liegt der Nutzen? • Verwertung statt Verbrennung oder Deponierung • spart Deponieraum • Entsorgungskostenvorteil für das regionale Gewerbe • Ein Ansprechpartner für Ihr Entsorgungskonzept • Rechtliche Sicherheit durch zertifizierten Fachbetrieb • Ressourceneinsparung durch Wiederverwertung • Aktiver Klima- und Umweltschutz • Langfristige Preissicherheit
Entsorgung

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Alles aus einer Hand! Unsere lange Erfahrung macht uns zu einem kompetenten und zuverlässigen Partner.
Entsorgung

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Alles aus einer Hand! Unsere lange Erfahrung macht uns zu einem kompetenten und zuverlässigen Partner
Entsorgung

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Ölabscheiderleerung Entleerung von Auffangbecken Schlammfanginhalte Wo kommen Ölabscheider vor? Wenn Sie eine Tankstelle anfahren, dann fast immer weil Sie tanken möchten; normalerweise Benzin oder Diesel - manche Fahrzeuge auch Autogas! Vielleicht kontrollieren Sie noch den Ölstand und den Füllstand der Scheibenwaschanlage. Viele Autos werden auch an Tankstellen gewaschen. An allen Standorten an denen mineralische Leichtflüssigkeiten anfallen können, müssen Abscheideranlagen betrieben werden. Diese werden von unseren Gefahrguttransportern entleert. In diesem Fall denkt der Bediener unseres Fahrzeuges an das, was im Boden unter der Tankstelle auf ihn wartet. Worin besteht die Gefahr von Ölabscheidern? Gefahr für Boden und Abwasser kann durch versehentlich verschüttetes Benzin, Diesel oder Motoröl eintreten. Die scheinbar harmlosen Mengen werden oft sehr schnell vom Boden der Tankstelle aufgenommen. Über die Regenabflüsse um die Zapfsäule herum werden verschüttete Leichtflüssigkeiten durch Regenwasser, schmelzenden Schnee etc. in den Ölabscheider transportiert. Die Notwendigkeit eines Ölabscheiders und dem zu betreibenden Aufwand entsteht durch die umweltgefährdenden Eigenschaften mineralischer Öle und ihrer Fraktionen. Ein Liter Mineralöl kann bis zu 10^6 Liter = 1.000.000 Liter (Grund-)Wasser unbrauchbar machen. Wie groß dürften die Abstände zwischen den Wartungen sein? Damit Tankstellen ein sicherer Ort für die Umwelt bleiben, ist jeder Tankstellenbetreiber (aber auch jeder Werkstatt-, Autowaschanlagenbetreiber etc.) dazu verpflichtet, einen seiner Betriebsgröße angepassten Ölabscheider zu betreiben. Dieser muss regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden, sowie in regelmäßigen Abständen durch eine sachkundige Person gewartet werden. Die Dauer zwischen zwei Wartungen darf nicht mehr als ein halbes Jahr betragen.
Entsorgung

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Wir entsorgen jedwede Schrotte und Altmetalle für Sie: Stähle, Edelstähle, hochlegierte Stähle, Sonderlegierungen, Aluminium, Kupfer, Messing, Rotguss, Bronze, Blei und Zink. Die Anlieferung an unser Lager erfolgt entweder durch unseren Containerdienst, Logistikkonzepte oder durch die Kunden selbst. Wir nehmen Stückschrott und auch Späne an, da wir über eine genehmigte Emulsionssammelanlage verfügen. Die Entsorgung gefährlicher Schrotte (z.B. durch Kontamination) können wir für Sie organisieren, aber am Lagerplatz dürfen gefährliche Abfälle bzw. Schrotte nicht angenommen werden. Wir stellen sicher, dass alle Altmetalle dem Recyclingprozess durch Einschmelzen und Wiederverwendung zugeführt werden. Zurück zum Seiteninhal
Einwellenzerkleinerer ZEZ

Einwellenzerkleinerer ZEZ

Der ZENO Einwellenzerkleinerer ZEZ eignet sich hervorragend zur Zerkleinerung von unterschiedlichsten Materialien. Er kann mit unterschiedlicher Sieb- oder Werkzeugbestückung als Vor- oder Nachzerkleinerer, insbesondere bei der Ersatzbrennstoffaufbereitung, eingesetzt werden. Durch die geschickt angeordnete Schnittspaltverstellung sowie die hydraulische Störstoffausschleusung zerkleinert der ZEZ auch schwierige Materialien wie Matratzen, Big Bags und Reifen problemlos. Höchste Verfügbarkeit wird garantiert. Typische ZENO Merkmale wie der Vollstahlrotor, schutzgasgeschweißter Maschinenständer, Stahlflanschlagergehäuse und hydraulische Servicehilfen sind in dieser Baureihe realisiert worden. Die kompakt gebaute Maschine zeichnet sich durch geräuscharmen Lauf und besonders geringen Kraftbedarf bei gleichzeitig hoher Durchsatzleistung aus. Wir liefern den ZENO Einwellenzerkleinerer in zwei Baureihen mit verschraubten Schneidplatten auf Werkzeughaltern und hydraulischer Störstoffausschleusung: