Zollabwicklung und Sicherheitskontrollen
Die Zollabwicklung obliegt im Wesentlichen dem Bekannten Versender, wobei diese Pflicht nicht direkt etwas mit der Luftsicherheit zu tun hat. Der Hersteller muss hierbei eine Zollanmeldung machen, gegebenenfalls die geforderten Zollgebühren zahlen und die entsprechenden Dokumente der Fracht beilegen. Am Airport wird der Reglementierte Beauftragte die sichere Ware gegebenenfalls vom Zoll prüfen lassen. Dieser schaut sich jedoch in erster Linie die Dokumente anhand eines QR-Codes an. Sinnvoll ist es, sich als Bekannter Versender auch zum Zugelassenen Versender oder AEO beim Zoll ernennen zu lassen. Die Anforderungen an eine AEO-Zertifizierung für den grenzüberschreitenden Warenverkehr wurde etwa zur selben Zeit eingeführt wie die Luftsicherheitsprogramme. Hiermit soll allgemein die internationale Sicherheit gestärkt werden. Bei Zugelassenen Versendern werden Waren und Unterlagen seltener geprüft. Wenn es zu einem Zoll-Check kommt, wird die Fracht bevorzugt behandelt. Bei den Ein- und Ausgangsmeldungen arbeitet man mit einem reduzierten Datensatz. Die grundlegende Sicherheitskontrolle wird vom Bekannten Versender durchgeführt. Dieser muss in der Betriebsstätte sicherstellen, dass keine Unbefugten Zugriff auf die Fracht haben. Durch verschiedene Maßnahmen zur Luftfracht-Sicherheit muss dies garantiert werden. Übernimmt der Reglementierte Beauftragte die Fracht, befindet sie sich bereits in der sicheren Lieferkette. Falls die Waren aber geöffnet worden sind oder über einen nicht-zugelassenen Transporteur am Flughafen ankommen, muss die dann unsichere Ware wieder sicher gemacht werden. In diesem Fall führt der Reglementierte Beauftragte die Sicherheitskontrolle durch.