Palettensicherung und Transportschutz
Auf allen Wegen gesichert unterwegs
Der Transport palettierter Güter: mit Sicherheit ein Fall für professionellen Ladungsschutz
Das grundsätzliche Ziel aller Maßnahmen von Transportsicherung und Ladungssicherung ist es, Güter effizient und unversehrt an ihrem Zielort abzuliefern. Gleichzeitig sind natürlich auch alle Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Eine Ladung muss grundsätzlich so gesichert sein, dass sie bei verkehrsüblichen Fahrzuständen weder verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.
Zur Ladungssicherung können unterschiedliche Zurrmittel und Verpackungsmittel eingesetzt werden. Laut Gesetzgeber sind zu transportierende Ladungen – einschließlich Geräten zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen – immer so zu verstauen und zu sichern, „dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können“.
Die rechtlichen Grundlagen der Ladungssicherungspflichten werden hier geregelt:
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Gefahrgutrecht (GGVSE/ADR)
Gesetzliches Frachtrecht (HGB).
Neben den ordnungsrechtlichen Vorschriften bedeutet praktisch jeder Transportschaden für die Beteiligten schmerzhafte Zeitverluste, hohen Aufwand und nicht selten immense Kosten durch beschädigte oder verdorbene Ware. All das lässt sich mit transportspezifisch passendem Sicherungszubehör vermeiden.
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