Sicherheitstechnische Betreuung/Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI/SIFA)
Null-Fehler bei unseren Kunden ist unsere Vision.
Wir unterstützen bei der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Betreuung (FASI/SIFA) gemäß §5 ArbSchG und DGUV V2.
Jeder, der einen Mitarbeiter beschäftigt (inkl. Teilzeit/Leiharbeiter:Innen), ist dazu verpflichtet, bestimmte organisatorische Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu treffen. Zu Mitarbeitern zählen auch Minijober, geringfügig Beschäftigte, Aushilfen, Fremdfirmen, etc.
Dabei sind Maßnahmen bei folgenden Themen Pflicht: Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Unterweisungen, Betreuungen gem. DGUV Vorschrift 2, Prüfung von Arbeitsmitteln, Brandschutz, Notfall/Unfall, Sicherheitsbeauftragte (SIB), regelm. Treffen zur Koordination und Information.
Bei all den genannten Themen unterstützen wir Sie bei der Organisation und Durchführung. Fragen Sie, wir unterstützen Sie gerne.