Brandschutzbeauftragter (BSB)
Unsere Externen Brandschutzexperten unterstützen Sie in baulichem,
technischem und organisatorischem Brandschutz.
Frühzeitige Gefahrenerkennung, Unfallvermeidung, Kostenersparnis.
Kontaktieren Sie uns für professionelle Betreuung.
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben?
Externe BSB werden vom Gesetzgeber in verschiedenen Bereichen verlangt.
Die folgenden Angaben basieren auf allgemeinen Informationen und können je nach Landesbauordnung und spezifischen Vorschriften variieren:
Industriebauten mit mehr als 5.000 m² Grundfläche:
In großen Industriebauten, in denen eine erhöhte Brandgefahr besteht, kann
die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben sein.
Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m² Grundfläche:
Bei großen Verkaufsstätten, wie Einkaufszentren oder Warenhäusern, kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gesetzlich erforderlich sein.
Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Grundfläche:
In großen Büro- und Verwaltungsgebäuden kann die Bestellung eines
Brandschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben sein, um die Sicherheit der Mitarbeiter und des Gebäudes zu gewährleisten.
Sonderbauten gemäß Landesbauordnung:
Spezielle Gebäudekategorien wie Versammlungsstätten, Kliniken, Hochhäuser und andere Sonderbauten können je nach den Bestimmungen der jeweiligen
Landesbauordnung die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erfordern.
Besonders brandgefährdete Umgebungen:
In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr wie Produktionsstätten, Lagerhallen,
Küchen oder Werkstätten kann die Bestellung eines BSB gesetzlich
vorgeschrieben sein, um das Risiko von Bränden zu minimieren und die
Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Es ist wichtig anzumerken, dass das konkrete Erfordernis eines BSB in jedem
Fall von verschiedenen Faktoren abhängen kann, einschließlich der örtlichen
Gesetzgebung, spezifischer Gebäudeanforderungen und anderer Vorschriften.
Sollten Sie sich nicht Sicher sein können Sie sich gerne bei uns Erkundigen und wir geben Ihnen Auskunft ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen.