Asbestentsorgung nach TRGS 519
Asbesthaltige Baustoffe – unter anderem Wellplatten, Sauerkrautplatten und Faserzementplatten – wurden durch ihre Eigenschaften und Beständigkeit bis Ende der 1980er Jahre verbaut. Da die gesundheitlichen Risiken im Umgang mit Asbestprodukten und die krebserzeugende Wirkung der Asbestfasern erst nach und nach bekannt wurden, steht man heutzutage vor dem Problem der Sanierung und vor allem der Entsorgung von Asbest. Zudem ist eine Asbestdemontage oftmals unumgänglich, denn mit zunehmendem Alter der verbauten Asbestplatten verschlechtert sich die Dichtheit der Baustoffe sowie das Aussehen.
Asbest bzw. Asbestdächer mit BWD demontieren und entsorgen
B.W.D. Sanierungs-Systeme GmbH ist ein Montagebetrieb im Bereich der Asbestsanierung. Unsere Leistungen erstrecken sich von der Asbestdemontage, über die Entsorgung von Asbest bis hin zur Erneuerung (Montage von werkseitig vorgefertigten Bauelementen) des Daches. Die Demontage der asbesthaltigen Wellplatten und Baustoffe erfolgt ausschließlich durch unser geschultes Personal unter Einhaltung der TRGS 519.
Die Dokumentation der Asbestentsorgung erfolgt auf den Grundlagen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV).
Sie verleihen IHREM Objekt mit der Asbestdemontage, Asbestentsorgung und einer Erneuerung des Dachs mit einem zeitgemäßen Dachsystem ein völlig neues Aussehen und steigern insbesondere den Wert Ihrer Immobilie.
Asbestdemontage – Asbestentsorgung – Dacherneuerung –> B.W.D. Sanierungs-Systeme GmbH
– Ihr Partner bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens –
Wissenswertes zu Asbest
Asbest ist (nahezu) nicht brennbar (bis ca. 1.000 Grad) und selbst gegen viele Säuren sehr widerstandsfähig
Asbest ist krebserregend und spaltet sich in kleine Fasern auf, die unbemerkt eingeatmet werden können
bis die Auswirkungen einer durch Asbest verursachten Erkrankung bemerkt werden, kann es bis zu 30 Jahre und mehr dauern
es gibt schwach und fest gebundene Asbestarten
Produktion, Verarbeitung und in Umlaufbringung ist seit Beginn der 1990er Jahre in Deutschland, Österreich und der Schweiz verboten, seit 2005 in der gesamten EU
oft zu finden auf Lagerhallen, Tennishallen, Hausdächern, Gartenhäusern, Garagen und anderen Bauten mit Welldach
risikobehaftete Baustoffe: Sauerkrautplatte, Faserzementplatten, Wellplatten (Wellasbest) u.ä.
Ausschließlich ASI-Arbeiten* dürfen nach den Vorschriften der TRGS* 519 durchgeführt werden
Asbestentsorgung und Demontage dürfen nur von Firmen durchgeführt werden, die Sachkunde nach TRGS 519 nachweisen können
●ASI-Arbeiten = Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungs- Arbeiten
●TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe
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