Sonntags Umzüge durchführen - klare Regelungen
Wenn Sie Ihren Umzug planen, sollten Sie daran denken, dass es grundsätzlich nicht gestattet ist, das Umziehen am Feiertag oder an einem Sonntag in Angriff zu nehmen. In diesem Zusammenhang soll auf das sogenannte Feiertagsgesetz verwiesen werden, das genaue Regelungen zu dieser Thematik enthält. Im § 4 des Feiertagsgesetzes sind diese Punkte exakt beschrieben.
Laut Feiertagsgesetz gibt es Tätigkeiten, die weder an Feiertagen noch an Sonntag erlaubt sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um aufschiebbare Vorhaben, die auch an einem normalen Wochentag ausführbar sind. Jedoch wird im Feiertagsgesetz auch beschrieben, dass unaufschiebbare Arbeitsvorhaben hinsichtlich der Erledigung landwirtschaftlicher oder häuslicher Aufgaben an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden dürfen.
Zu diesen unaufschiebbaren Arbeiten kann auch ein Umzug zählen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.