Von Cluburlaub über Kreuzfahrten bis zur Individualreise.
Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisebüro (Reisevermittler) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB, § 651w bis § 651x BGB sowie Artikel 250 §§ 1bis 3, Art. 251 EGBGB und füllen diese aus.
Vorvertragliche Unterrichtung
1.1 Soweit Sie uns mit der Vermittlung einer Pauschalreise und/oder einer verbundenen Reiseleistung beauftragen möchten, stellen wir Ihnen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung als Reisevermittler die Informationen aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Formblatt zur Verfügung, das für die von Ihnen gewünschte Reiseleistung in Betracht kommt. Das gilt nicht für Einzelreiseleistungen, die keine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung darstellen. Ausgenommen sind schließlich auch Geschäftsreisen auf der Grundlage eines Rahmenvertrags sowie Tagesreisen, die weniger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung umfassen und deren Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.
1.2 Die vorstehenden Informationspflichten bestehen noch nicht im Rahmen eines Beratungsgesprächs, wenn wir Sie hinsichtlich Ihres Reisewunsches befragen und Sie zu Reiseangeboten lediglich beraten werden, ohne dass der Buchungsvorgang beginnt.