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Seminar Etikettierung / Kennzeichnung nach CLP oder Kosmetikverordnung

Seminar Etikettierung / Kennzeichnung nach CLP oder Kosmetikverordnung

Seminar zum Thema Etikettierung / Kennzeichnung nach CLP oder Kosmetikverordnung – auf Wunsch mit Detergenzien- oder Biozidverordnung.
Einfuhrvorschriften für Packmittel aus Vollholz - IPPC-Standard

Einfuhrvorschriften für Packmittel aus Vollholz - IPPC-Standard

Zum Schutz der einheimischen Waldbestände gegen Einschleppung von Holzschädlingen haben viele Länder entsprechende Quarantänebestimmungen. Um zu verhindern, dass sich unterschiedlichste Einfuhrvorschriften entwickeln, hat die International Plant Protection Convention (IPPC), eine untergeordnete Organisation der Food and Agriculture Organisation (FAO) der UN, für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz die ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures) „Guidelines for Regulating Wood Packaging Material in International Trade“ erlassen Die wesentlichen Inhalte der ISPM 15: Die ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe und Vollholz dünner als 6 mm (in Übereinstimmung mit dem harmonisierten System der EU). Behandlung der Verpackung nach den anerkannten Maßnahmen. Hierzu gehört die Hitzebehandlung (HT – heat treatment) bei einer Kerntemperatur von 56°C über mindestens 30 Minuten, z. B. durch technische Trocknung (KD – kiln-drying, Ofentrocknung), wenn die vorgenannten Werte erreicht werden. Markierung der Verpackung, wobei die Kennzeichnung an zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung dauerhaft und gut lesbar angebracht sein muss. Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus der Länderkennung nach ISO 3166 (z. B. DE für Deutschland), der Kennung für die Region (z. B. HE für Hessen) sowie einer Registriernummer, die durch das regionale Pflanzengesundheitsamt dem Packmittelhersteller, dem Verpacker oder dem Versender vergeben wird (einmalig vergebene Nummer beginnend mit 49). Hinsichtlich der Behandlungsmethode wird das Kürzel HT für die Hitzebehandlung oder MB für die Begasung mit Methylbromid angegeben.
Sachverständigen-Prüfung von Sprinkleranlagen gem. Prüfverordnung.

Sachverständigen-Prüfung von Sprinkleranlagen gem. Prüfverordnung.

Bauordnungsrechtliche Prüfungen von Sprinkleranlagen: - Planprüfungen - Baubegleitende Prüfungen - Erstprüfungen vor Inbetriebnahme - Wiederkehrende Prüfungen - Nachprüfungen Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden. Die Prüfungen nach Baurecht sind: - vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie - innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre) durchführen zu lassen.
Sachverständigen-Prüfung von CO-Warnanlagen gem. Prüfverordnung

Sachverständigen-Prüfung von CO-Warnanlagen gem. Prüfverordnung

Bauordnungsrechtliche Prüfungen von CO-Warnanlagen: - Planprüfungen - Baubegleitende Prüfungen - Erstprüfungen vor Inbetriebnahme - Wiederkehrende Prüfungen - Nachprüfungen Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden. Die Prüfungen nach Baurecht sind: - vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie - innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-3 Jahre) durchführen zu lassen.
Sachverständigen-Prüfung von RLT Anlagen ( Lüftungsanlagen inkl. Brandschutzklappen) gem. Prüfverordnung.

Sachverständigen-Prüfung von RLT Anlagen ( Lüftungsanlagen inkl. Brandschutzklappen) gem. Prüfverordnung.

Bauordnungsrechtliche Prüfungen von Lüftungsanlagen: - Planprüfungen - Baubegleitende Prüfungen - Erstprüfungen vor Inbetriebnahme - Wiederkehrende Prüfungen - Nachprüfungen Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden. Die Prüfungen nach Baurecht sind: - vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie - innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre) durchführen zu lassen.
Herstellung von Kosmetika in der EU

Herstellung von Kosmetika in der EU

B4U Laboratories Ltd. bietet einen umfassenden Full-Service für die Produktentwicklung – von Forschung und Entwicklung über Herstellung bis hin zu Verpackung und Logistik. Mit diesem Ansatz garantieren wir eine effiziente Umsetzung Ihrer Produktideen, stets im Einklang mit höchsten Qualitätsstandards und Nachhaltigkeit. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Innovationskraft, um Ihre Marke zu stärken und Ihre Kunden zu begeistern
Intellicash Kassensysteme sind GDPdU- und Finanzamtkonform.

Intellicash Kassensysteme sind GDPdU- und Finanzamtkonform.

Wir informieren Sie über die neuesten Entwicklungen der Hard- und Software rund um das Intellicash® Kassensystem.
Erst-/Statusinformation gemäß § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung

Erst-/Statusinformation gemäß § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung

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Sicherheitsbericht nach Kosmetik Verordnung (EG) No 1223/2009

Sicherheitsbericht nach Kosmetik Verordnung (EG) No 1223/2009

Die Sicherheit jedes kosmetischen Produktes, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, muss gemäß Artikel 10 der Kosmetikverordnung (EG) Nr.1223/2009 durch einen Sicherheitsbericht bestätigt werden. Dieser beinhaltet die wichtigsten Informationen (u.a. toxikologische, mikrobiologische, anwendungsspezifische) zum kosmetischen Produkt und besteht aus Teil 1, der Sicherheitsinformation und Teil 2, der Sicherheitsbewertung. Der Sicherheitsbericht ist ein wichtiger Bestandteil der PID.
Sachverständigen-Prüfung von Gaslöschanlagen gem. Prüfverordnung

Sachverständigen-Prüfung von Gaslöschanlagen gem. Prüfverordnung

Bauordnungsrechtliche Prüfungen von Gaslöschanlagen: - Planprüfungen - Baubegleitende Prüfungen - Erstprüfungen vor Inbetriebnahme - Wiederkehrende Prüfungen - Nachprüfungen Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden. Die Prüfungen nach Baurecht sind: - vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie - innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-3 Jahre) durchführen zu lassen.
COVID-19-REGELUNGEN unsere Hotels in Deutschland

COVID-19-REGELUNGEN unsere Hotels in Deutschland

Ab 4. März 2022 gilt in unserem Hotel: Wir begrüßen gerne als unsere Gäste: Vollständig Geimpfte Vollständig Genesene Tagesaktuell negativ getestete nicht Immunisierte MASKENPFLICHT
CE-Koordinator für Maschinen oder CE-Konformitätsmanagement

CE-Koordinator für Maschinen oder CE-Konformitätsmanagement

Als CE-Koordinator übernehmen wir die vollständige CE-Management-Dienstleistung für Ihre Maschinen und Anlagen, um sicherzustellen, dass alle relevanten EU-Richtlinien und Normen eingehalten werden. Unser umfassendes CE-Management sorgt dafür, dass Ihre Produkte die notwendigen Konformitätsanforderungen erfüllen und sicher in den europäischen Markt eingeführt werden können. Unser CE-Management umfasst: - Koordination des gesamten CE-Prozesses: Vom Beginn der Entwicklung bis hin zur Markteinführung begleiten wir Sie durch alle Phasen der CE-Konformität. - Risikobeurteilung und Risikominderung nach DIN EN ISO 12100: Wir analysieren Gefährdungen, bewerten Risiken und treffen geeignete Maßnahmen zur Risikominderung. - Identifikation und Anwendung relevanter Richtlinien: Dazu zählen insbesondere die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), die Niederspannungsrichtlinie, die EMV-Richtlinie und viele mehr. - Erstellung der technischen Dokumentation: Normgerechte Dokumente wie die Betriebsanleitung, Risikobeurteilung und Konformitätserklärung werden erstellt, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. - Konformitätsbewertung: Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren, um zu gewährleisten, dass Ihr Produkt den rechtlichen Anforderungen entspricht. - CE-Kennzeichnung: Wir stellen sicher, dass Ihr Produkt korrekt mit dem CE-Zeichen versehen ist und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. - Beratung und Schulung: Unterstützung und Schulung Ihrer Mitarbeiter, um CE-Prozesse zu verstehen und umzusetzen. Unser Team ist auf die Durchführung von Risikobeurteilungen spezialisiert und kennt sich mit den neuesten Anforderungen der Maschinenrichtlinie und der neuen Maschinenverordnung (EU-Verordnung 2023/1230) bestens aus. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Maschinenbau und der Sicherheitsbewertung bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Produkte sicher und rechtskonform machen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung der technischen Dokumentation gemäß DIN EN ISO 20607 und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Schritte korrekt dokumentiert werden. Dazu gehören auch die Integration von Sicherheitswarnungen und Schutzmaßnahmen nach den neuesten Normen und Standards. Verlassen Sie sich auf unsere umfassende Expertise im Bereich CE-Koordination und CE-Management und stellen Sie sicher, dass Ihre Maschinen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Projekte effizient und sicher auf den europäischen Markt zu bringen.