Kühlgeräte & E-Schrott Verwertung
Zertifizierte Erstbehandlungsanlage für Elektronikschrott
Wir sind zertifizierter Erstbehandler von Elektroaltgeräten nach dem seit 2006 in Kraft getretenen Elektroaltgerätegesetz. Unser gesamtes Unternehmen ist seit 1996 durch die DEKRA nach DIN ISO 9001:2015 und nach der Entsorungsfachbetriebsverordnung zertifiziert, wodurch die Qualität unserer Dienstleistungen durch Sachverständige extern bestätigt wurde. Seit 2018 ist unser Unternehmen zusätzlich nach dem Umweltmanagementsystem DIN ISO 14001:2015 zertifiziert.
Die Entsorgung von Kühlgeräten führen wir bereits seit 1988 - damals noch mittels einer mobilen Teilentsorgungsanlage - durch. Mit unserer langjährigen Erfahrung, welche wir durch unsere Tätigkeit gewonnen haben, konnte auch unsere Anlage weiterentwickelt und den technischen Anforderungen angepasst werden, wodurch wir Ihnen heute eine moderne Entsorgung von Kühlgeräten bieten können.
Die Behandlung von Elektronikschrott erfolgt bei der Fa. Pfahler seit Herbst 1994, wobei die Ware über verschiedene Zerlege und Sortierwege verarbeitet wird. Haushaltsgroßgeräte werden schadstoffentfrachtet und anschließend einer Metallverwertung zugeführt. Die Verwertung von Fernsehgeräten, Monitoren und Flachbildschirmen erfolgt durch eine hochwertige Handzerlegung, wodurch die Schadstoffbelastung extrem gering gehalten wird und eine hohe Rückgewinnung einzelner Stoffe erzielt werden kann. Die freigelegten Bildröhren gehen an eine Aufbereitungsanlage, die Flachbildschirme werden über eine extra hierfür eingerichtete Zerlegestrecke schadstofffrei gemacht.
Den restlichen Elektronikschrott leiten wir nach der manuellen Schadstoffentfrachtung (u.a. PCB-Kondensatoren, Quecksilberschalter, Asbestbauteile) zur Weiterverarbeitung an eine trockenmechanische Aufbereitungsanlage. Dort werden hochwertige Metalle wie Kupfer, Eisen und Aluminium zurückgewonnen. Neben diesen sehr sortenrein getrennten Metallen entstehen als weitere Fraktionen Mischkunststoffe und Restmüll.
RE-USE: Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine Wiederverwendung der Wiederverwertung vorzuziehen. Wir arbeiten deshalb an Lösungen, einzelne Komponenten des ausgedienten Elektronikschrotts wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, um wichtige Ressourcen zu schonen.
Im Rahmen unseres jährlichen Audits zum Entsorgungsfachbetrieb durch die DEKRA Certification Services, werden die Anforderungen des Elektroaltgerätegesetzes überprüft und in unserem Zertifikat bestätigt.