Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
Eine Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) gilt als branchenspezifisches Gütezeichen und ist ein anerkanntes Qualitätsmerkmal von Entsorgungsunternehmen.
Entsorgungsfachbetriebe sind eigenständige Betriebe oder Betriebseinheiten, die gewerbsmäßig für andere Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln oder makeln.
Die EfbV regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe. Die Verordnung über
Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) legt das Anforderungsprofil, wie z.B. Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Unternehmens, Zuverlässigkeit und Kompetenz des Personals sowie Anerkennungskriterien fest.
Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb legt hohe Anforderungen an die Betriebe fest. Mit der Zertifizierung sind diverse Privilegien und betriebsinterne Vorteile verbunden:
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht zum Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln gefährlicher Abfälle (§ 54 (3) KrWG)
- Erleichterungen/ Freistellung im Nachweisverfahren (§ 7 (1) Nr. 1 und § 9 (3) Nachweisverordnung)
- Erleichterung bei der Dokumentation und Verringerung der Prüfhäufigkeit bei der Gewerbeabfallentsorgung (§ 9 (1-6) Gewerbeabfallverordnung)