Entsorgung Baumischabfall
Gemischter Baustellenabfall kann im Gegensatz zu Bauschutt auch nicht mineralische Materialien wie z. B. Holzreste, Plastik, Schaumstoff, Folie, Hartkunststoff, Styropor, zementgebundene Holzfaserplatten, Gips oder Porenbeton enthalten. Gefährlicher Abfall (Sonderabfall) darf nicht zusammen mit dem gemischten Baustellenabfall entsorgt werden.