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Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht.

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht.

Womit beschäftigt sich das Strafrecht in Österreich? Das österreichische Strafrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung und dient dabei als Schützer wertvoller Rechtsgüter. Insbesondere sind damit Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit und Vermögen gemeint. Dabei ist das Strafrecht der Leibwächter aller Staatsbürger, sodass sich sämtliche Mitglieder eines Staates an dessen Regeln halten müssen und einander in Frieden leben lassen. Gesetzlich geregelt ist hierbei die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Straftaten, die jene besondere Rechtsinteressen gefährden. Was ist das Strafgesetzbuch? Das Strafgesetzbuch (StGB) ist die niedergeschriebene Hauptgrundlage des österreichischen Strafrechts. Es ist in zwei Hauptteile gegliedert, wobei man zwischen dem Allgemeinen Teil und dem Besonderen Teil unterscheidet. Diese Teile werden wiederum in eigene Abschnitte unterteilt. Der Allgemeine Teil des StGB umfasst einerseits die Lehre der Straftat sowie die dafür bestehenden Rechtsfolgevoraussetzungen und andererseits die entsprechenden Folgen einer Straftat. Der Besondere Teil normiert hingegen die einzelnen Delikte. Kategorisiert werden diese Delikte je nach zu schützendem Rechtsgut. Festzuhalten ist, dass das Strafrecht in Österreich zwar in erster Linie durch das StGB geregelt ist, jedoch auch andere Gesetze wie beispielsweise das Jugendgerichtsgesetz (JGG) beinhaltet Regelungen des Strafrechts. Insgesamt definieren diese Gesetze jedoch immer, was eine Straftat ist und welche Strafe jeweils dafür anzusetzen ist. Was ist eine Straftat? Eine Straftat ist grundsätzlich eine strafbare Handlung, die rechtswidrig, tatbestandsmäßig und schuldhaft ausgeführt wird. Rechtlich benennt man eine strafbare Handlung auch Tatbestand. Das österreichische Strafrecht definiert Straftaten, die wertvolle Rechtsgüter verletzen und setzt auch eine gesetzlich vorgesehene Strafe fest. Dennoch ist das Strafrecht komplex, sodass es nicht nur eine steife Regelung von Straftaten und deren Folgen ist, sondern auch Fragen des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit miteinfließen. Beispiel: Bei dem Tod eines Menschen durch einen anderen Menschen kommt es auf die Umstände an. So wird durch eine vorsätzliche Tötung eines Menschen der Straftatbestand Mord erfüllt, währenddessen eine fahrlässige Tötung nicht mehr in den Straftatbestand Mord fällt. Was ist der Unterschied zwischen Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht? Das Strafrecht und das Verwaltungsstrafrecht unterscheiden sich grundsätzlich in Bezug auf die Strafzuständigkeit. So sind ordentliche Gerichte bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften wie eben das StGB zuständig, während Verwaltungsbehörden bei Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften wie beispielsweise die Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig sind. Dementsprechend wird das Strafrecht auch teilweise als Justizstrafrecht (folglich gerichtliches Strafrecht) bezeichnet. Zudem gibt es auch bei den jeweiligen Verfahren bedeutende Unterschiede. Beispielsweise gilt im Verwaltungsstrafverfahren das Inquisitionsprinzip, dies bedeutet, dass die zuständige Behörde zugleich “anklagt” und “urteilt”. Im Justizstrafrecht ist dies nicht der Fall. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Kriminalpolizei, Urteile fällt ein unabhängiges Gericht. Interessant ist auch, dass die Unschuldsvermutung, die im Justizstrafrecht nur allzu bekannt ist, im Verwaltungsstrafrecht nicht gilt. Was gehört alles zum Strafrecht? Hauptteil des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch. Jedoch sind Straftat
Steuerberatung

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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Landau Dienstleistungen Steuerberatung Steuerberatung als Gesamtkonzept Die Erfüllung steuerrechtlicher Verpflichtungen wird häufig als Belastung empfunden. Outsourcing dieser Aktivitäten auf den fachkundigen Berater schafft gerade beim eigentümergeprägten Mittelstand sowie bei Selbständigen und Freiberuflern Freiheiten für die persönliche berufliche und unternehmerische Entfaltung. Der zunehmende Wandel im Steuerrecht durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung stellt an den Berater ständig neue Herausforderungen. Intensive Weiterbildung unserer Mitarbeiter(innen) und der Kanzleiführung sichert Ihnen eine hohe Kompetenz und Qualität. Langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die Basis unseres Ansatzes der Steuerberatung als Gesamtkonzept: Die Entwicklung auf den Mandanten zugeschnittener individueller Beratungskonzepte auf Basis grundlegender Kenntnisse aus der langjährigen Zusammenarbeit.
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Das Steuerrecht bietet viele Möglichkeiten. Uns kommt es darauf an, sie zu kennen und diese Möglichkeiten für Sie zu nutzen. Unsere Steuerberater und Steuerfachangestellten stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie gern umfassend in den folgenden Bereichen: - Gestaltende Steuerberatung - Bearbeitung der Lohn- und Finanzbuchhaltungen - Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen - Steuererklärungen von Unternehmern und Unternehmen aller Rechtsformen - Einkommensteuererklärungen - Begleitung von Betriebsprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen - Steueroptimierung durch Rechtsformwahl bei Gründung, Umstrukturierung oder Umwandlungen - Nachfolgeregelungen - Erbschaftsteuerliche Gestaltungen
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Als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner bieten wir Hilfe und Entlastung und beraten Sie in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten.
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Gestaltende Steuerberatung und –planung, Erstellung von Jahresabschlüssen, Erstellung von Steuererklärungen, Betreuung bei Betriebsprüfungen, Besteuerung von gemeinnützigen Einrichtungen, Vertretung und Unterstützung im Umgang mit den Finanzbehörden, Rechtsformwahl und Umwandlung, Erbschaft- und Schenkungssteuer
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Wir geben dem Wort Bedeutung. Im Rahmen unser Beratung schöpfen wir alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um Ihre Steuerlast auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei arbeiten wir sehr genau, analysieren Ihre Finanzen allumfassend und setzen uns für Sie und Ihre Rechte ein.
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Was muss für Sie ein guter Steuerberater leisten? Nimmt er Ihnen so viel wie möglich ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können? Oder informiert er Sie maximal umfassend, sodass Sie stets alle Optionen voll überblicken? Wir finden: beides. Denn in unserem Beratungsverständnis schließt sich das keinesfalls aus. Wir zeigen Ihnen stets die verschiedenen Gestaltungsoptionen inklusive deren Vor- und Nachteilen auf, sodass Sie immer bestens informiert Ihre Entscheidung treffen. In deren Umsetzung sowie im buchhalterischen Tagesgeschäft nehmen wir Ihnen dann jede Menge Arbeit ab, sodass Sie sich voll Ihrem Geschäft widmen können.
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Zu unserem Mandantenkreis gehören mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen ebenso wie Angehörige der freien Berufe.
Steuerberatung

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Wir erstellen Ihre Steuererklärungen zuverlässig auf dem aktuellen Rechtsstand und prüfen die Bescheide des Finanzamtes. Wir begleiten Sie durch Betriebsprüfungen, von der Vorbereitung bis zum Abschlussgespräch. Gerne beurteilen wir Vertragsentwürfe auf ihre steuerlichen Auswirkungen und erstellen Gutachten zu Ihren steuerlichen Fragen. Möchten Sie die Erbfolge nach Ihren Vorstellungen regeln? In diesem sensiblen Bereich können Sie sich auf unsere langjährigen Erfahrungen verlassen. Auch bei anderen Themen stehen wir Ihnen beratend zur Seite, unter anderem bei der Existenzgründung, Wahl der Unternehmensform, Steuerplanung und Steuerbelastungsvergleiche oder der Begleitung von Unternehmensumstrukturierungen. Rechnungswesen Wir übernehmen die Finanzbuchführung im Rahmen Ihrer gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten und liefern Ihnen mit den Auswertungen die notwendigen Informationen zur Steuerung Ihres Unternehmens. Die digitale Verarbeitung ist selbstverständlich möglich, so bleiben Ihre Belege jederzeit verfügbar und benötigte Auswertungen über das Mandantenportal zugänglich. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei Ihrem betrieblichen Mahnwesen, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Budgetkontrolle. Auf der Grundlage der Buchhaltung erstellen wir den handelsrechtlichen und den steuerlichen Jahresabschluss unter Beachtung gewünschter bilanzpolitischer Maßnahmen. Wir stehen Ihnen bei den Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter mit allen dazugehörigen Tätigkeiten zur Seite. Auch im Bauhaupt- und Baunebengewerbe besitzen wir eine langjährige Expertise. Bei Fragen zur Personalkosten- und Nettolohnoptimierung unterstützen wir Sie.
Steuerberatung

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Das Steuer- und Abgabenrecht ist umfassend, viele Details sowie zahlreiche Neuerungen sind kontinuierlich zu beachten. Dafür sind ein umfangreiches Know-how und laufende Weiterbildung erforderlich.
Juristische Übersetzungen

Juristische Übersetzungen

Ob es um beglaubigte Übersetzungen für Behörden geht oder um Verträge, Rechtstexte, Firmenbuchauszüge oder Ähnliches, bei uns sind Sie richtig, und zwar in jeder Sprache. Ein gutes Verständnis für das Rechtssystem des Ziellandes ist Voraussetzung, um exakt und kompetent Rechtstexte übersetzen zu können. Wir legen größten Wert auf die Vertraulichkeit Ihrer Rechtsdokumente. Unsere Übersetzer sind an Vertraulichkeitsvereinbarungen gebunden und sind verpflichtet, Geheimhaltung zu wahren. Ob es um geschäftliche Transaktionen oder Scheidungsunterlagen geht, Ihre Dokumente werden bei uns mit der größten Sorgfalt behandelt.
Steuerberatung

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Nicht nur in Deutschland wird das Steuerrecht immer komplexer. Wir verstehen uns als „Lotse“, der seine Mandantinnen und Mandanten auf Kurs hält und dabei unterstützt, möglichst steuersparend und dennoch 100% gesetzeskonform zu arbeiten. Und das unabhängig davon, um welches steuerliche Thema es gerade geht. Wir erfassen nicht nur alle steuerrelevanten Sachverhalte, wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Ausschöpfung ihrer steuerlichen Möglichkeiten und identifizieren Punkte zur Senkung der Steuerbelastung. Darüber hinaus vertreten wir selbstverständlich ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden, selbstverständlich auch bei Betriebsprüfungen, Einspruchs- oder Gerichtsverfahren. Unsere Leistungen im Bereich Steuerberatung Klassische Steuerberatung Wir wissen genau, worauf man bei steuerlichen Fragen achten muss. Denn unsere Steuerberater bilden sich permanent weiter und sind immer auf dem aktuellen Stand des Steuerrechts, national wie international, privat wie geschäftlich. So können unsere Mandantinnen und Mandanten alle Möglichkeiten und Steuervorteile für sich zu nutzen. Unternehmensbilanzen An einer sauber geführten Unternehmensbilanz lässt sich ablesen, ob ein Unternehmen finanziell gesund ist. Unsere Wirtschaftsprüfer kontrollieren daher sorgfältig alle Zahlen und stellen so sicher, dass sich keine Fehler einschleichen. Gleichzeitig sorgen Sie für maximale Transparenz, für die Geschäftsführung ebenso wie für Stakeholder. Steuererklärungen für Unternehmen Unsere Steuerexperten unterstützen Unternehmen bei der rechtskonformen und vor allem effizienten Erstellung von Steuererklärungen. Dank unseres Wissens und unserer Erfahrung minimieren wir damit etwaige Risiken und senken gleichzeitig die Steuerlast unserer Mandantinnen und Mandanten. Fristgerecht, individuell und flexibel. Private Steuererklärungen Selbstverständlich stehen wir auch Privatpersonen bei der Erstellung ihrer Steuererklärung zur Seite. Wir wissen genau, welche Ausgaben abgezogen werden können und welche Sonderregelungen sie nutzen können, um die Steuerlast zu minimieren. Und wir stellen natürlich sicher, dass alle Fristen eingehalten werden. Information und Beratung bei rechtlichen Änderungen Als erfahrene Steuerberater halten wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei steuerrechtlichen Änderungen stets auf dem Laufenden. Wir prüfen proaktiv, welche Auswirkung diese auf Unternehmen oder Vermögen haben könnte und passen die Steuerstrategie wenn nötig an, um weiterhin rechtskonform und effizient zu agieren. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandantinnen und Mandanten auch bei Steuerfragen im Ausland oder bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und ziehen dabei bei Bedarf unseren internationalen Partner zu Rate. Sprechen Sie uns a
Steuerberatung

Steuerberatung

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen für Sie und Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Steuerkonzepte. Von der Einzelfirma über die Personengesellschaft bis zur Kapitalgesellschaft finden sich die unterschiedlichsten Rechtsformen in unserer Mandantschaft – ganz auf individuelle Bedürfnisse, Wünsche und Erfahrungen abgestimmt. Auch gemeinnützige Einrichtungen stehen im Focus unserer Arbeit. Natürlich übernehmen wir auch die Prüfung der Bescheide und die Vertretung Ihrer Interessen bei den Finanzbehörden. Neben den wiederkehrenden Steuererklärungen übernehmen wir selbstverständlich auch die Erstellung von Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen. Umwandlung, Nachfolge, Erbschaftsteuer, Bewertung - hier setzen wir die ganze Breite unseres Wissens und unserer Erfahrung für Sie ein. Bei steuerlichen Prüfungen ( Außenprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfung und - Nachschau, Kassennachschau,.. ) begleiten wir Sie kompetent.
Steuerberatung

Steuerberatung

Über die Steuerberatung „Wer mehr als die Hälfte seines Einkommens an das Finanzamt abführen muss, ist mehr darauf bedacht, Steuern zu sparen, als darauf, Geld zu verdienen.“ – Hans-Karl Schneider Getreu diesem Motto versuchen wir Ihre Steuerbelastung zu minimieren. Entscheidendes Handlungskriterium muss aber nach unserem Verständnis stets der wirtschaftliche Erfolg bleiben. Hierbei wollen wir Sie unterstützen. Durch eine optimierte steuerliche Ausgangsbasis maximieren wir Ihren wirtschaftlichen Erfolg! Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an! Wir unterstützen Sie in den Bereichen: Gestaltungsberatung Nachfolgeberatung Betriebswirtschaftliche Beratung Beratung bei Existenzgründung Due Diligence Transaktionsberatung Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen jeder Gesellschaftsform Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer Umsatzsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer Vertretung vor den Finanzbehörden und –gerichten und Führung von Finanzgerichtsprozessen Prüfung von Steuerbescheiden bzw. sonstigen Verwaltungsakten Begleitung bei Betriebsprüfungen Internationales Steuerrecht Due Diligence Ein eigenes Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen birgt viele Risiken, eröffnet aber auch viele Chancen. Um diese so früh wie möglich einschätzen zu können ist es unabdingbar, sich vor Erwerb oder Gründung fundierte Kenntnisse über die Chancen und Risiken anzueignen. Daher ist essenzieller Bestandteil einer jeden Unternehmenstransaktion, seine eigene Verhandlungsposition genau zu kennen. Was umfasst eine Due Diligence? Sinngemäß versteht man unter Due Diligence die sorgfältige, systematische und detaillierte Erhebung, Prüfung, Analyse von offengelegten Daten eines Zielobjekts, in das investiert oder das übernommen werden soll. Im Rahmen einer steuerlichen Due Diligence prüfen wir sämtliche Einflussfaktoren, welche für Sie als Käufer bzw. Verkäufer eines Unternehmens entscheidungsrelevant sind. Die künftigen Auswirkungen werden prognostiziert, Chancen und Risiken im Vorfeld aufgedeckt. Gerne beraten wir Sie bei einer steueroptimierten Strukturierung Ihres Erwerbs oder Verkaufs! Funktionen und Ziele: Informationsfunktion Analysefunktion Bewertungsfunktion Exkulpationsfunktion Risikomanagementfunktion Anwendungsbereiche Finanzanalyse Rechtliche Aspekte Steuerliche Aspekte Human Resources Umweltanalyse Analyse des Geschäftsmodells
Juristische Übersetzungen

Juristische Übersetzungen

Die juristische Übersetzung gehört zu den Fachübersetzungen aus dem Rechtsbereich, auch Rechtsübersetzungen genannt. Juristische Fachübersetzungen umfassen Verträge, AGBs, Urteile, Gesetze und andere Unterlagen. Diese müssen unbedingt von spezialisierten Übersetzern angefertigt werden. Auf diesem Gebiet sind fachlich-gedankliche Präzision und Textgenauigkeit die absoluten Maßgaben. Daher sind bei uns einige Fachübersetzer auch Rechtsanwälte, die an den Gerichten in den jeweiligen Ländern der Zielsprache zugelassen sind oder sogar als vereidigte Übersetzer an diesen arbeiten. Ihre Rechtsübersetzungen werden auf jeden Fall von Fachleuten bearbeitet, die über ein Jurastudium bzw. langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen und daher die verwendete Terminologie perfekt beherrschen.
VERMITTLUNG

VERMITTLUNG

Im Auftrag von Unternehmen aus ganz Deutschland übernehmen wir die Rekrutierung von Fachkräften und Führungskräften. Diese Vakanzen sind unbefristete Festanstellungen und auf unserer Stellenbörse zu f Im Auftrag von Unternehmen in ganz Deutschland haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Suche nach erstklassigen Fachkräften und talentierten Führungskräften zu übernehmen. Bei dieser wichtigen Aufgabe gehen wir weit über herkömmliche Personalvermittlung hinaus. Wir schreiben gezielt Stellenangebote aus, die nicht nur Arbeitsplätze, sondern langfristige Karrierechancen darstellen. Diese vakanten Positionen repräsentieren unbefristete Festanstellungen und sind in unserer umfangreichen Stellenbörse zu finden. Unsere Mission ist es, qualifizierten Fachkräften wie Ihnen den Zugang zu diesen vielversprechenden beruflichen Möglichkeiten zu ermöglichen. Wir verstehen die Bedeutung einer gut ausbalancierten Karriere und sind hier, um Sie auf Ihrer Reise zum beruflichen Erfolg zu begleiten. Und das Beste daran ist: Unsere Dienstleistungen sind für Sie als Bewerber völlig kostenfrei. Mit unserem engagierten Team und unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich der Personalsuche können wir Ihnen genau die Positionen präsentieren, die zu Ihren Qualifikationen und beruflichen Zielen passen. Wir sind stets bestrebt, die ideale Übereinstimmung zwischen Kandidaten und Arbeitgebern zu schaffen, sodass beide Seiten langfristig profitieren können. Ihre nächste Karrierechance wartet bereits auf Sie. Lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, sie zu entdecken und zu ergreifen. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt und profitieren Sie von unseren Expertenkenntnissen und unseren kostenlosen Vermittlungsdiensten. Wir freuen uns darauf, Ihre berufliche Zukunft zu gestalten.
Consulting

Consulting

Beratung, die zum Ziel führt Vertrauen Sie der Expertise von SYNAXUS Die zertifizierten Berater von SYNAXUS verstehen sich als Partner und Teamplayer bei der Ausarbeitung und Realisierung optimaler BI- und CPM-Lösungen für Ihr Unternehmen. Sie sind betriebswirtschaftlich versiert, verfügen über langjährige Projekt- und Produkterfahrung und überblicken dank kontinuierlicher Schulungen jederzeit souverän den aktuellen Stand der Technik. „zuhören – verstehen – handeln“ In dieser Schrittfolge sorgen unsere Experten dafür, dass das Projektziel erreicht, der Zeitplan erfüllt und der Kostenrahmen eingehalten wird. Während aller Projektphasen stimmen sie sich eng mit den Verantwortlichen im Unternehmen ab und gewährleisten eine von Professionalität und Fairness geprägte Zusammenarbeit. Unsere Berater unterstützen Sie bei der Verwirklichung anspruchsvoller und gleichzeitig realistischer Vorhaben. Um den höchstmöglichen betrieblichen Nutzen zu ermöglichen, achten sie konsequent auf ein ausgewogenes Verhältnis von bewährten Technologien und innovativen Lösungen. Testen Sie uns!
Dichtheitsprüfung nach SüwVO Abw. (Rechtliche Grundlagen)

Dichtheitsprüfung nach SüwVO Abw. (Rechtliche Grundlagen)

Seit Oktober 2013 ist die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen in der SüwVO Abw (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser) geregelt. Da der § 61a des Landeswassergesetzes NRW komplett entfallen ist, ist die SüwVO Abw nun die maßgebende Richtlinie, in welcher die Pflichten und Fristen zur Dichtheitsprüfung festgelegt sind. Die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen, welche ursprünglich für alle Gebäude bis 2015 vorgesehen war, beschränkt sich jetzt nur noch auf: Gebäude in ausgewiesenen Trinkwasserschutzzonen oder wenn Kanäle oder Leitungen neu errichtet oder maßgeblich verändert werden. Die genaue Regelung für die Trinkwasserschutzzonen sieht wie folgt aus: Alle Abwasserleitungen für häusliches Abwasser, die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, müssen bis 31.12.2015 geprüft worden sein. Alle Abwasserleitungen für gewerbliches oder industrielles Abwasser, die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden, müssen ebenfalls bis zum 31.12.2015 geprüft worden sein. Alle anderen Leitungen in Trinkwasserschutzzonen, für welche die ersten beiden Punkte nicht zutreffen, müssen bis zum 31.12.2020 geprüft worden sein, z.B. private Gebäude, die nach dem 01.01.1965 errichtet wurden. Für Bereiche außerhalb von Trinkwasserschutzzonen gilt: „Bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, sind erstmals bis spätestens zu 31. Dezember 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen“ [SüwVO Abw]. Das bedeutet eine TV-Befahrung ist durchzuführen. Für alle anderen Leitungen gibt es keine festgelegten Prüffristen. Die jeweiligen Kommunen oder Städte können in ihren Satzungen jedoch selbst Fristen festlegen. So kann es sein, dass im Zuge von Straßenbau- oder Kanalbaumaßnahmen die Dichtheitsprüfung aller Anlieger gefordert wird. Die Wiederholung von Dichtheitsprüfungen finden alle 30 Jahre statt, in Trinkwasserschutzgebieten jeweils 30 Jahre nach den oben angegebenen spätesten Prüfterminen. Die Verordnung gilt nur für Schmutz- und Mischwasserkanäle. Reine Regenwasserkanäle sind ausgenommen. HSI Abwassertechnik Dichtheitsprüfung allgemein Grundsätzlich gibt es 2 Arten der Dichtheitsprüfung: Die physikalische Dichtheitsprüfung mit Luftdruck, Luftunterdruck oder mit Wasser Die optische Dichtheitsprüfung mit einer abbiegefähigen Schiebekamera In Trinkwasserschutzgebieten und bei neu verlegten Kanälen ist grundsätzlich eine physikalische Dichtheitsprüfung vorgeschrieben. Bei bestehenden Kanälen und Leitungen außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten ist meistens eine optische Dichtheitsprüfung zugelassen. Dies muss aber in den jeweiligen Abwassersatzungen der Kommunen oder Städte geregelt sein. Die Grundlagen zur Durchführung von Dichtheitsprüfung sind im Wesentlichen in der DIN EN 1610 und in der DIN 1986 Teil 30 geregelt. Dichtheitsprüfung von neu verlegten Kanälen Laut Din EN 1610 sind neu verlegte Kanäle und Leitungen auf Dichtheit zu prüfen (physikalisch mit Luft oder Wasser) und zusätzlich mit einer Kamera zu befahren. Das gilt sowohl für Grundleitungen und Anschlusskanäle im privaten Bereich, als auch für Kanäle und Schächte der öffentlichen Kanalisation. Es wird hier nicht nach Regen- oder Schmutzwasser unterschieden, wie bei der Verordnung für bestehende Kanäle. Dem privaten Bauherrn empfehlen wir, die Dichtheitsprüfung seiner Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte unmittelbar vor dem Betonieren prüfen zu lassen! Dann können ggfs. vorhandene Schäden meist noch relativ kostengünstig behoben werden. Wir führen hier meistens eine Vakuumprüfung durch, so dass keine Rohrverbindungen auseinandergedrückt werden können. Die Vakuumprüfung geht sehr schnell und ist damit auch entsprechend kostengünstig. Die häufigsten Schäden bei neu verlegten Kanälen sind: Vergessene oder verschobene Dichtungen Eingeschlagene Schnureisen Durch Verdichtungsgeräte gebrochene oder gerissene Rohre Erfahrungsgemäß sind zwischen 30% und 50% aller neu verlegten Grundleitungen physikalisch nicht dicht und weisen einen der genannten Schäden auf!! Wir führen Dichtheitsprüfungen sowohl im privaten Bereich, als auch für neu gebaute Kanäle und Schächte im öffentlichen Bereich durch. Die Prüfungen werden je nach Erfordernis mit Luftüberdruck, Luftunterdruck (Vakuum) oder mit Wasser durchgeführt. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll mit automatisch aufgezeichnetem Messdiagramm ausgehändigt.
Rechtsschutz

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Schornsteinfeger- Spezialkonzept unbegrenzte Deckungssumme inklusive Schornsteinfegertätigkeit Vertrags & Steuerrecht Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen Grundstücksrechtschutz und Miete Abmahnung aufgrund Wettbewerb Familie - 150 € SB
Rechtsschutz

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Eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, wenn Sie Ihre Rechte mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen möchten. Die Versicherung übernimmt hierbei die anfallenden Kosten für den Anwalt, die Gerichtskosten und sonstige Prozesskosten. Gesundheit Krankenhaus-Zusatzversicherung Zahn-Zusatzversicherung Heilpraktiker-Zusatzversicherung Private Krankenversicherung Reiseversicherungen Firmen Betriebs-Haftpflichtversicherung Firmen-Inhaltsversicherung Firmen-Rechtsschutzversicherung Cyber-Versicherung Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Krankenversicherung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Vorsorge Berufsunfähigkeits-Versicherung Dienstunfähigkeits-Versicherung Risiko-Lebensversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung Kinder-Invaliditätsversicherung Kinder-Sparvertrag Haftpflicht und Recht Privathaftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Immobilien Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Vermieter-Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz

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Niemand streitet sich gern - und schon überhaupt nicht vor Gericht. Trotzdem kann es schnell zu Situationen kommen, in denen man entweder sein Recht einklagen muss oder rechtlich belangt wird. Oftmals schon bei Kleinigkeiten mit denen man nicht rechnet. Allein schon die Anzahl an zivilrechtlichen Prozessen zwischen Nachbarn ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Auch Verkehrsunfälle bieten zunehmend öfter Anlass zu Klagen. Hier hilft eine Absicherung durch eine passende Rechtsschutzversicherung.
Rechtsschutz

Rechtsschutz

Das Risiko, einen Prozess zu verlieren, ist immer vorhanden – denn Rechte haben, heißt nicht immer Recht zu bekommen! Ein verlorener Rechtsstreit kann hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge haben. Rechtsschutzversicherungen nehmen Ihnen dieses Kostenrisiko ab! In einer Zeit stark wandelnder Lebensverhältnisse, mit stetig neu-geschaffenen Rechtsnormen, entstehen vermehrt Konfliktmöglichkeiten. Viele fürchten Rechtskonflikte und fühlt sich bedroht. Nicht nur die Kosten, sondern auch die Zeit und das emotionale Investment werden zur Probe. Zudem stellt die Rechtssprache, die in Gesetzestexten zum Einsatz kommt, für viele Österreicherinnen und Österreicher eine große Hürde dar. Die Rechtsschutzversicherung bietet die nötige Sicherheit, hebt die finanziellen und juristischen Ungleichheiten auf und stellt damit einen wesentlichen Baustein rechtsstaatlicher Demokratie dar. Wir verhelfen Ihnen in erster Instanz zum geeigneten Rechtsschutz und geben Ihnen damit Sicherheit!
Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren

Das Inkassobüro Marco Ormanns ist Ihr starker Partner im gerichtlichen Mahnverfahren. Durch langjähriges Know-how, juristisch umfassende Kompetenz erhalten Sie eine schnelle fallbezogene Abwicklung Ihrer gerichtlichen Mahnverfahren. Das Inkassobüro Marco Ormanns ist gemäß § 79 II Nr. 4 ZPO für die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht zugelassen. Nach Abschluss des Inkasso - Verfahrens leiten wir in Abstimmung mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein und beantragen bei zuständigen Mahngericht den notwendigen Mahnbescheid. Viele unserer Mitbewerber geben die Forderungssache nach Abschluss des außergerichtlichen Inkasso - Verfahrens an eine Vertragsanwaltskanzlei ab. Im Gegensatz zu unseren Tarifen orientiert sich die anwaltliche Tätigkeit im gerichtlichen Mahnverfahren am Streitwert. Bei Fruchtlosigkeit oder Insolvenz des Gegners bleiben Sie in der Regel auf diesen Verfahrenskosten sitzen. Durch unser innovativen Tarifangebote sind Sie in allen Phasen des Verfahrens optimal abgesichert. Gerade bei hohen Forderungen und regelmäßigen Forderungsvolumen sparen Sie bares Geld. Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides leiten wir in Abstimmung mit Ihnen die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner ein. Bei fruchtbarem Verlauf des Zwangsvollstreckungsverfahrens erhalten Sie 100% Ihrer Hauptforderung ausgezahlt. Streitiges gerichtliches Verfahren Für die Prozessvertretung im streitigen Verfahren (nach Widerspruch gegen Mahnbescheid / Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid) arbeiten wir Hand in Hand mit hochqualifizierten Rechtsanwälten zusammen, die Ihnen eine schnelle fallbezogene Abwicklung im Streitverfahren garantieren.
Wissenschaftliche Lektorate juristischer Gutachten und Arbeiten

Wissenschaftliche Lektorate juristischer Gutachten und Arbeiten

Im Falle eines Auftrags für das Lektorat oder Korrektorat eines wissenschaftlichen, juristischen Textes werde ich Ihr Manuskript hinsichtlich aller sprachlichen, stilistischen und formalen Aspekte des Fachbereichs prüfen und bei Bedarf optimieren. Das bedeutet gerade im Falle von juristischen Masterarbeiten und Dissertationen oft mehr als das reine Korrekturlesen. Auch beachte ich beim Lektorat Ihres Manuskriptes die gängigen Zitierrichtlinien, die beispielsweise für Juristinnen und Juristen in der Schweiz oder in Österreich gelten. In Form eines Lektorats und Korrektorats gebe ich meine jahrelange Erfahrung im Bereich der akademischen Redaktion juristischer Texte gerne weiter und verhelfe Ihnen damit zu einem bestmöglichen Ergebnis.
Rechtsberatung für Führungskräfte / Leitende Angestellte

Rechtsberatung für Führungskräfte / Leitende Angestellte

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir bundesweit Führungskräfte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände, Expatriates und Ärzte.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt (Main)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt (Main)

Die Kanzlei Hasselbach betreut ihre Mandanten im Familienrecht an vier Standorten in der Region Köln/Bonn sowie im Rhein-Main-Gebiet. In Frankfurt sind wir als Rechts- und Fachanwälte insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Das Familienrecht In der familienrechtlichen Praxis haben wir es täglich mit dem Recht der Ehe/Lebenspartnerschaft, der Scheidung, der elterlichen Sorge (Sorgerecht) sowie des Umgangs und des Unterhalts zu tun. Eine Besonderheit des Familienrechts liegt sicherlich darin, dass ein Teilbereich eng mit dem anderen verknüpft ist – so müssen im Zuge einer Scheidung meist auch die Fragen des Sorgerechts und Unterhalts geklärt werden. Ehe/Lebenspartnerschaft Scheidung Sorge- und Umgangsrecht Unterhalt Franziska Hasselbach – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Frankfurt Die Kanzlei Hasselbach unterhält vier Standorte in der Region Köln/Bonn und im Rhein-Main-Gebiet. In Frankfurt sind wir als Rechts- und Fachanwälte insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts aktiv. Hier betreut Sie u.a. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Franziska Hasselbach, die Inhaberin der Kanzlei. Seit ihrer Gründung im Jahr 2006 ist die Kanzlei Hasselbach auf Sachverhalte aus dem Rechtsgebiet Familienrecht spezialisiert. Neben der Durchführung von Ehescheidungen gehört dazu in erster Linie die Beratung bei Fragestellungen zum Sorge- und Unterhaltsrecht, zu Eheverträgen sowie zu Sachverhalten des internationalen Familienrechts. 1. Ehe/Lebenspartnerschaft Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist der Ehe rechtlich weitgehend gleich gestellt. Daher wird der Einfachheit halber im Folgenden nur von Ehe gesprochen, wobei sich diese Ausführungen zugleich auf die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft beziehen. Schon vor Eingehung der Ehe können sich rechtlich relevante Fragen stellen, insbesondere solche, welche die finanzielle Situation der Ehewilligen betreffen. So kann durch Ehevertrag, der vor oder während der Ehe geschlossen werden kann, geregelt werden, in welchem Güterstand die Eheleute miteinander leben wollen. Wird der Güterstand nicht von den Ehegatten vereinbart, tritt von Gesetzes wegen der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Bei diesem verbleiben die Gegenstände bzw. das Vermögen der Eheleute, das sie vor Beginn der Ehe hatten, im Alleineigentum des jeweiligen Ehegatten. Alles, was die Eheleute während der Ehe erwirtschaften (Zugewinn), wird im Falle einer Scheidung gleichmäßig auf beide verteilt. Rechenbeispiel (stark vereinfacht): Mann vor der Ehe: 10.000 €, während der Ehe + 5.000 € (Zugewinn) Frau vor der Ehe: 5.000 €, während der Ehe + 10.000 € (Zugewinn) Da die Frau einen höheren Zugewinn als der Mann hatte – nämlich 5.000 € – muss sie die Hälfte davon (2.500 €) dem Mann auszahlen. Das Gesetz hält zwei weitere zu vereinbarende Güterstände bereit: die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Bei der Gütergemeinschaft wird grundsätzlich das gesamte Vermögen beider Ehegatten, also was sie vor und während der Ehe erwirtschaftet haben, zu einer Vermögensmasse verschmolzen, zum sogenannten Gesamtgut. Im Ehevertrag kann dennoch vereinbart werden, dass einzelne Gegenstände im Alleineigentum eines Ehegatten verbleiben, man spricht hier von Vorbehaltsgut. Hierbei gilt es noch einige Besonderheiten zu beachten, die sich insbesondere aus dem Erbe ergeben können; diese hier zu thematisieren, würde den Rahmen einer Einleitung
5. Verzichten Sie nicht auf eine fundierte Rechtsberatung

5. Verzichten Sie nicht auf eine fundierte Rechtsberatung

Eine Verschwiegenheitserklärung NDA ist eine sinnvolle Basis für Vertragsverhandlungen jeglicher Art. Sie sollten sich jedoch vorab intensiv Gedanken darüber machen, welche Inhalte in eine solche Vereinbarung aufgenommen werden sollen und welche Vertragsstrafen bei einer eventuellen Zuwiderhandlung Ihres Geschäftspartners zu definieren sind. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz empfehle ich Ihnen, sich von einem Experten beraten zu lassen. Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem fundierten Wissen auf diesem Gebiet gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir, damit wir Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch ausführlich diskutieren können.
Rechtsberatung (in Kooperation)

Rechtsberatung (in Kooperation)

WW+KN arbeitet mit externen Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzleien zusammen und unterstützt Mandanten beim bestmöglichen Informationsfluss mit Anwälten. Zwischen dem Steuerrecht und dem allgemeinen Recht bestehen sehr oft enge Verbindungen. So ist der Steuerberater, der die Lohnbuchhaltung erstellt, häufig auch bei arbeitsrechtlichen Fragen der erste Ansprechpartner oder wird bei der Gestaltung von Verträgen durch den Unternehmer angesprochen. Auch bei Rechtsstreiten wird der Steuerberater oftmals durch Firmeninhaber als neutraler Partner zu seiner Meinung befragt. Allerdings gilt, dass wirklich optimale Leistungen nur derjenige erbringen kann, der sich auf sein eigenes Fachgebiet konzentriert. Die Schwerpunkte von WW+KN liegen ganz klar im Bereich des Steuerrechts, der Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Bei allen zivilrechtlichen Fragen arbeiten wir daher mit externen Rechtsanwalts- oder Fachanwaltskanzleien zusammen. Qualifizierter Partner bei Rechtsfragen In der Kanzlei steht zusätzlich bei Rechtsfragen WW+KN-Partner Prof. Dr. René Neubert zur Verfügung, der neben seiner Qualifikation als Steuerberater zugleich auch Rechtsanwalt ist. Dennoch werden allgemeine Rechtsfragen, die Mandanten an uns richten, in der Regel in Zusammenarbeit mit einer externen Rechtsanwalts- oder Fachanwaltskanzlei beantwortet. WW+KN übernimmt dabei gerne für die Mandanten die Aufbereitung der Sachverhalte und Fragestellung sowie die Koordination mit dem Rechtsanwalt
3. Anwaltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Arbeitsrecht in Leipzig

3. Anwaltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Arbeitsrecht in Leipzig

Leipzig mit allen Fragen des Arbeitsrechts. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir unterstützen Sie unter anderem bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Durchführung von Kündigungsverfahren sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu Themen wie Arbeitszeitgestaltung, Urlaub, Entgelt, Mutterschutz und Betriebsvereinbarungen. Unsere Kanzlei legt großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandanten. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsrecht weiterhelfen zu können.
Rechtsberatung für Führungskräfte / Leitende Angestellte

Rechtsberatung für Führungskräfte / Leitende Angestellte

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir bundesweit Führungskräfte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände, Expatriates und Ärzte.