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Statisch

Statisch

Statische Nachweise der Tragfähigkeit der Ladungsträger im Lagerzustand gemäß BGR234 bzw. DGUV 108-007 und im Transportzustand mit Stapler und LKW. Untersuchung der Kippsicherheit der Ladungsträger im gestapelten Zustand auf dem Lagerplatz gemäß BGR234 bzw. DGUV 108-007 und während des Transportes auf der Straße mit einem LKW gemäß VDI2700. Auslegung der Ladungsträger unter Beschränkung der Durchbiegung gemäß BGR234 bzw. DGUV 108-007.
Beleuchtung

Beleuchtung

Garten- und Fassadenbeleuchtung Die stilvolle Gestaltung rund ums Haus! Die Gartenbeleuchtung mit extrem geringem Stromverbrauch für Hecken, Sträucher und Bäume Rasen und Rasenkanten Blumenbeete, Rosen- und Steingärten Fassaden, Stufen und Treppen Begrenzung und Beleuchtung von Wegen, Einfahrten und Hofflächen
Brandabschottung

Brandabschottung

Unser Brandschutz beginnt schon mit der Planung. Sowohl bei Neubauten, bei der Sanierung oder einer Nutzungsänderung von Gebäuden ist es von außerordentlichen Vorteil, in der frühestmöglichen Planungsphase den baulichen Brandschutz zu berücksichtigen, um ein optimales Verhältnis von Kosten, Aufwand und Nutzen unter Berücksichtigung aller Aspekte zu bieten. Unverschlossene Installationsöffnungen zählen zu den empfindlichsten Schwachstellen im baulichen Brandschutz. Ungesicherte Durchführungen leiten Feuer und Rauchgase in Sekundenschnelle in den nächsten Brand- bzw. Bauabschnitt weiter. Für die wirksame Brandabschottung verschiedener Bereiche innerhalb eines Gebäudes finden sich in den Landesbauordnungen (MBO/BO), technischen Richtlinien (z.B. MLAR/LAR), ergänzenden Rechtsvorschriften, Normen (DIN 4102, DIN EN 13501) und VdS-Regelwerken verschiedene Vorschriften. Als Teil des baulichen Brandschutzes ist die Brandabschottung eine wichtige Maßnahme um die in Gebäuden bestehenden Brandabschnitte aufrecht zu erhalten. Abgeschottet müssen an Wänden und Decken mit Feuerwiderstandsfähigkeit (30, 60 oder 90 Minuten) sämtliche Durchbrüche und Öffnungen.