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die Trennwand aus Stahlgitter 50 x 50 mm

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Die quadratische Maschung verleiht Separa 50x50 ein eigenes charakterliches Muster. Dieses System besticht durch Transparenz und beste Belüftung. Wegen der offenen Maschen des Gitters, gelangt viel Licht in Ihre Kellerräume. Das sorgt für gute Übersicht.
Malerarbeiten

Malerarbeiten

Was wir für Sie tun können Innenrenovationen Tapezierarbeiten Fassadensanierung Neubauten Umbauten Farbgestaltung Unsere Philosophie Menschengerechtes Wohnen bedeutet für uns eine sorgfältige Materialauswahl sowie die Verwendung von ungiftigen und unbedenklichen Anstrichstoffen. Auf Dauerhaftigkeit und eine einfache Renovierbarkeit der Anstriche legen wir besonderen Wert. Gerne beraten wir Sie, um Ihre Ideen nach Ihren Vorstellungen kompetent und professionell umzusetzen. Umweltschutz Wir besitzen eine eigene Abwasserspaltanlage. Unsere Werkzeuge werden fachgerecht in dieser Anlage gereinigt. Farbreste, Lösungsmittel und Farbhäute werden gesondert aufbewahrt und speziell entsorgt.
ibextv

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Entertainment und Infotainment verschmelzen nahtlos ineinander. Unsere TV-Lösungen ermöglichen ein aussergewöhnliches Kundenerlebnis. Ganz gleich, ob es sich um eine vollumfängliche TV-Lösung oder einen Info-Kanal auf einem bestehenden System handelt, wir bieten fortschrittliche Möglichkeiten für kommerzielle Anwendungen und eine Vielzahl von Branchen. Kompatibel mit der restlichen ibex-Familie für Infoscreens, Touchscreens und mobile Lösungen.
Schwierige Rekonstruktion

Schwierige Rekonstruktion

Während der exakte Unfallablauf mangels Augenzeugen im Dunkeln blieb, konnten die Gutachter, Pierre Schnaitmann und Hartmut Betsch, Details zum Garagentor erläutern. Die alte Mechanik hatte, außer einer Lichtschranke, keine Sicherungsvorrichtungen. Als Gutachter Schnaitmann zehn Tage nach dem Unfall vor Ort war, sei die Kupplung so eingestellt gewesen, dass man das Tor nicht von Hand habe stoppen können. Warum das Tor nach der Reparatur zunächst funktionierte, konnten die Gutachter nicht klären. Es sei aber die Aufgabe des Monteurs gewesen, die Frau des Besitzers ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anlage überaltert sei. Der Angeklagte und sein Anwalt, Marcus Ehm, wiesen den Vorwurf, der Monteur habe sich pflichtwidrig verhalten, zurück. Die Richterin folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft, deren Vertreterin Simone Kieninger auf eine Geldstrafe plädiert hatte: Der Monteur wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 60 Tagessätzen à 65 Euro verurteilt. Er habe, so die Richterin, bei der Reparatur seine Sorgfaltspflicht verletzt. Zudem sei der Tod des Opfers zumindest eine mittelbare Folge des Unfalls gewesen. Quelle: Badische Zeitung