Annahmebedingungen für Schrott und Metalle
Auch wir sind verpflichtet, die Umweltgesetze und behördliche Auflagen korrekt einzuhalten.
Permanente Modifizierungen der Gesetze und Auflagen zwingen uns, unsere Annahmebedingungen stets dem aktuellen Stand anzupassen.
Daher gelten nachfolgende Annahmebedingungen für Lieferungen an unser Lager:
Aufgrund der gestiegenen Entsorgungskosten berechnen wir ab 0,1 t Schmutz (z.B. Steine, Sand, Isolierungen, Plastik bzw. sonst. Müllbeiladungen) 200,00 Euro / t Deponiekosten. Bei geringeren Schutt- und Müllbeilieferungen wird das dreifache Gewicht der Anhaftungen in Abzug gebracht.
Grundwassergefährdende Stoffe wie Benzin, Kerosin, PCB, PCT-haltige Öle, CKW, FCKW, Öle und ähnliche Stoffe nehmen wir nicht an.
Sollten von Ihnen trotzdem diese Stoffe angeliefert werden, schließen wir die Annahme aus oder werden eine ordnungsgemäße Entsorgung durchführen und Ihnen die entsprechenden Kosten in Rechnung stellen.
Stahlfässer und Emballagen (Einweggebinde und Dosen) müssen rückstandsfrei und gereinigt sein. Dies bestätigen Sie uns bitte durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ölkanister, Ölfilter, Behälter für brennbare Flüssigkeiten gehören nicht in den Schrott.
Gereinigte und entsorgte Tanks werden nur bei Vorlage einer Reinigungsbescheinigung (Spülbescheinigung) eines autorisierten Unternehmers angenommen.
Ankauf von Bleibatterien (Fahrzeuge und Stapler) nach vorheriger Anmeldung. Nickel-Cadmium-Batterien (z.B. Haushaltsbatterien oder Batterien von Elektrofahrzeugen) sind von der Annahme ausgeschlossen.
Kabelschrott wird angekauft von Privat und Gewerbe.
Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushaltungen dürfen seit dem 01.06.2012 ausschließlich durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller gesammelt werden.
Von der Annahme ausgeschlossen sind:
Lithium Batterien von allen E-Fahrzeugen (Autos, Roller, Fahrräder)
Kühlschränke, andere Kühlgeräte
gewerbliche genutzte Elektro- und Elektronikaltgeräte mit Kondensatoren
Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushaltungen
Ölradiatoren, Nachtspeicheröfen
Fernsehgeräte, Bildschirme
Leuchtstoffröhren, Batterien
Felgen mit Reifen
Achtung!
Der anzuliefernde Schrott muss frei sein von:
Grundwassergefährdenden Stoffen
Ungeöffneten und ungereinigten Fässern und Emballagen.
Fässern mit folgendem Kennzeichen:
Gasflaschen wie z.B.: Chlorgasflaschen, Acetylengasflaschen oder ähnliches.
Explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände z.B. Feuerlöscher, Sprengkörper und geschlossenen Hohlkörper.
Bei Nichtbeachtung der Vorschriften behalten wir uns vor, Die Lieferung ganz oder Teilweise zur Verfügung zu stellen.
Außerdem haftet der Lieferant für Schäden aller Art.
Weißblechdosen sind generell separat vor Anlieferung anzubieten.
Angelieferte Guß- und Stahlschrottsorten müssen frei von Öl, Fett und sonstigen Anhaftungen sein.
Leere Sauerstoff- und Propangasflaschen können nur entsorgt werden, mit abgeschraubtem Ventil und zusätzlich eingebrachtem Loch.
Gasflaschen, die der Gefahrgutverordnung entsprechen, wie z.B. Chlorgasflaschen, Acethylengasflaschen werden nicht angenommen.
Sonstige explosive oder explosionsverdächtige