Beratung für Energieeinsparung - Stromsparmaßnahmen - Prüfung von Gebäudeinstallationen - Abnahmekontrollen - Beratung
Beratung für Energieeinsparung - Stromsparmaßnahmen - Prüfung von Gebäudeinstallationen - Abnahmekontrollen - Gerätesicherheit - Periodische Elektrokontrollen - Prüfstände - Baustromverteiler
Beratung für Energieeinsparung
Elektrischer Sicherheitsnachweis - Periodische Kontrolle - Geräteüberprüfung - Abnahmekontrollen von Stromanlagen/ Elektroinstallationen
Sie haben von Ihrem Netzbetreiber das Aufgebot zur Periodischen Elektrokontrolle erhalten? Wollen eine Liegenschaft verkaufen oder haben gegebenfalls eine gekauft? Vielleicht suchen Sie auch einen kompetenten Strom-Experten für Ihre elektrischen Installationen in Ihrem Gewerbe- oder Industriegebäude? Dann sind Sie Hier genau richtig! Mit langjähriger Erfahrung und modernsten Messgeräten bieten wir Ihnen kompetente und sichere Elektrokontrollen.
Abnahmekontrollen NIV 734.27:
Wird eine Installation mit 10 jähriger oder kürzerer Kontrollperiode neu erstellt oder geändert, müssen diese durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft werden.Werden Mängel festgestellt sind diese durch den Installateur zu beheben erst dann wird der vom Elektroinstallateur erstellte Sicherheitsnachweis von uns unterzeichnet.Unter 20 jährige Kontrollperioden weisen Objekte wie Industrie, Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder Öffentliche Gebäude auf.
Periodische Kontrollen NIV 734.27:
Die Eigentümer von elektrischen Anlagen sind für deren gefahrenlosen Betrieb und Unterhalt gemäss eidgenössischer Starkstromverordnung verantwortlich.Um dies zu gewährleisten werden Elektrische Installationen in Periodischen Abständen überprüft.
Geräteprüfung NEV 734.26:
Jeden Tag benutzen Sie für Ihre berufliche Tätigkeit oder in Ihren Haushalt eine Vielzahl von elektrischen Betriebsmittel.
Sind sie sich bewusst, dass eine Benutzung defekter oder mangelhaften elektrischer Betriebsmittel, wie Bohrmaschinen, Toaster, etc.., eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand hervorrufen kann? Oftmals sind gefährliche Mängel an den Betriebsmitteln nicht von Auge erkennbar, und nur durch Messungen festzustellen. Durch die periodische Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel können wir die Gefahr von Elektrounfällen, hervorgerufen durch mangelhafte Geräte, verringern.
Arbeitgeber sind Sie aufgrund nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren:
Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30
Info der Electrosuisse 3024d
Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702:
- Sichtprüfung auf Beschädigung des Betriebsmittels
- Messung des Schutzleiterwiderstands
- Messung des Isolationswiderstands
- Messung des Ersatzableitstroms
- Messung des Berührungsstroms
- Messung des Schutzleiterstroms
- Dokumentieren der Messresultate in einem Prüfbericht
- Anbringen einer Prüfetikette auf dem Prüfling
Prüfung und Kontrollintervalle
Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. Der Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024d vorgegeben (Richtwerte):
Alle 12 Monate Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw.
Alle 24 Monate Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw.