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Arbeitsschutzmanagement: Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Arbeitsschutzmanagement: Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Wir stellen Ihnen eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen und führen die Überprüfungen in wiederkehrenden Abständen durch. Eine Experteninspektion von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen muss wiederkehrend in einem Abstand von maximal 12 Monaten vorgenommen werden. Die Durchführung einer solchen Überprüfung hat laut § 2 Abs. 6 der BetrSichV durch eine sachkundige Person mit entsprechenden Fachkenntnissen zu erfolgen. So lassen sich etwaige Mängel zeitnah erkennen und beheben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Leitern und Tritte sowie Ihre Regalanlagen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Sie gewährleisten damit eine vorschriftsgemäße Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen für Ihr Unternehmen. Durch unsere Dienstleistung gewährleisten Sie insbesondere, dass ... - Ihre gewerblich genutzten Leitern und Tritte gemäß der DGUV Information 208-016 und der BetrSichV sowie Regalanlagen gemäß DGUV Regel 108-007‎ und DIN EN 15635 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - die Prüfergebnisse dokumentiert und an den Leitern und Tritte sowie Regalanlagen Prüfplaketten visualisiert werden. - Ihre Mitarbeiter im sicherheitsgerechten Umgang geschult werden. - Sie Arbeitsunfälle so weit wie möglich verhindern. - Sie im Fall der Fälle eines Arbeitsunfalls eine ordnungsgemäße und regelmäßige Prüfungen lückenlos nachweisen können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Arbeitsschutzmanagement: Betriebsanweisungen

Arbeitsschutzmanagement: Betriebsanweisungen

Wir erstellen beziehungsweise aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen. Ihre Mitarbeitern erhalten mit den Betriebsanweisungen alle notwendigen Informationen, um mögliche Gefahren abzuwehren. Die Betriebsanweisung ist ein weiteres wichtiges Instrument in der Prävention, um potenziellen Gefährdungen (Unfälle und Gesundheitsrisiken im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen) an den Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeiter abzuwehren. Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen sowie Maschinen und anderen technischen Anlagen sind Sie als Unternehmer verpflichtet, die notwendigen Betriebsanweisungen zu erstellen. Wir erstellen beziehungsweise aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen. Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie als Unternehmer die konkreten Anforderungen an Betriebsanweisungen und erhöhen damit die Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Unsere Dienstleistung umfasst insbesondere eine ... - klare Strukturierung Ihrer Betriebsanweisungen. - systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte. - eindeutige Regelung bezüglich des notwendigen Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen Verhaltens Ihrer Mitarbeiter. - auf Ihre Mitarbeiter ausgerichtete verständliche Form und Sprache. - eine vollständige Dokumentation, welche Sie für die Unterrichtung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nutzen können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gefahrstoffmanagement: Sachkundige gemäß § 11 ChemVerbotsV

Gefahrstoffmanagement: Sachkundige gemäß § 11 ChemVerbotsV

Wir stellen Ihnen einen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten. Zum Teil unterliegen einzelne Produkte den Beschränkungen der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Hierbei handelt es sich um giftige beziehungsweise hochentzündliche Stoffe oder Gemische, die in der Anlage 2 der ChemVerbotV definiert sind. Personen, die diese Stoffe und Gemische an Verbraucher oder Wiederverkäufer abgeben, benötigen aus dem Grund die Sachkunde gemäß §11 ChemVerbotsV. Bei Bedarf stellen wir Ihnen zur Umsetzung Ihrer Pflichten einen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV. Unsere Leistung umfasst insbesondere die ... - Prüfung, ob Stoffe oder Gemische Ihrer Produkte von der ChemVerbotsV betroffen sind. - Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Vertriebs- und Freigabeprozesse für Produkte, die der ChemVerbotsV unterliegen. - Prüfung Ihrer relevanten Prozesse und Managementdokumentation. - Auditierung/Begehung Ihrer Lager, in denen die von der ChemVerbotsV betroffenen Produkte gelagert werden. - Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. - Telefonische oder persönliche Unterstützung zu allen Fragen des Gefahrstoffrechts (insbesondere zu der ChemVerbotsV). - Erstellung des Jahresberichts. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gefahrstoffmanagement: Gefahrstoffkataster

Gefahrstoffmanagement: Gefahrstoffkataster

Wir bringen Ihr Gefahrstoffkataster (Gefahrstoffverzeichnis) auf den aktuellen Stand oder bei Bedarf erstellen wir Ihr Gefahrstoffkataster auch komplett neu. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis über die im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflicht und erstellen für Sie Ihr Gefahrstoffkataster. Mit dem Gefahrstoffkataster werden Informationen über die einzelnen Gefahrstoffe, deren Herkunft und Charakter sowie deren Einsatz in Ihrem Betrieb dokumentiert. Darüber hinaus ist das Gefahrstoffkataster ein wichtiger Bestandteil Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Sie erhalten mit unserem Gefahrstoffkataster einen vollständigen und strukturierten Überblick, welche Stoffe ... - in Ihrem Betrieb sowie in den einzelnen Arbeitsbereichen eingesetzt und aufbewahrt werden. - nicht mehr eingesetzt werden und diese zum Beispiel sicherheitshalber aus Ihrem Betrieb entfernt werden können. - bei einer entsprechenden Prüfung durch Sie durch ungefährliche Substitute oder zumindest durch weniger gefährliche Gefahrstoffe ersetzt werden können. - welche möglichen Gefahren in sich bergen und wie Sie auf Grundlage der Sicherheitsdatenblätter Ihre Mitarbeiter vor diesen Gefahren schützen können. - mit welcher Wassergefährdungsklasse (WGK) in welchen Mengen gelagert werden (AwSV-Kataster). - mit welcher UN-Nummer wo gelagert werden (Gefahrgutkataster). Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Arbeitsschutzmanagement: Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Arbeitsschutzmanagement: Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.