Im Detail: Importe und Exporte innerhalb der EU
Der Versand innerhalb der EU ist im Grundsatz frei von Zöllen und Abgaben. Der deutsche Zoll kontrolliert nur, ob die Einfuhrbedingungen für bestimmte Waren beachtet werden.
Für bestimmte Waren und Wirtschaftsgüter sind aber Einschränkungen zu beachten oder Steuern zu entrichten.
Müssen Sie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen beachten?
Einschränkungen für die Ein- und Ausfuhr innerhalb der EU gibt es für
gefährliche Güter
Feuerwerk
Waffen
und brisante
Chemikalien
– was sich eigentlich fast von selbst versteht, weil der Handel mit derartigen Gütern auch im Inland bereits streng reguliert ist.
Enthält Ihr EU-Paket verbrauchsteuerpflichtige Waren?
Verbrauchsteuerpflichtige Waren
– also insbesondere
Tabakwaren
Spirituosen
- können vom Absender zunächst unversteuert versandt werden, da die Steuer am Bestimmungsort erhoben wird. Bei der Einfuhr in ein anderes EU-Land muss dann die Verbrauchsteuer entrichtet werden. Wenn dies nicht durch den Versender oder das Versandunternehmen geregelt wird, fällt die Verpflichtung dem Empfänger zu.
Die Regelungen zur Verbrauchsteuer gelten übrigens auch für den Versand zwischen Privatpersonen, da die Waren „gewerblich bezogen“, also nicht persönlich mitgebracht wurden. Die meisten Waren können jedoch ungehindert von EU-Land zu EU-Land verschickt werden.
Wie wird die Umsatzsteuer gehandhabt?
Für den Warenverkauf zwischen Unternehmen innerhalb der EU benötigen beide Seiten eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der gewerbliche Empfänger der Waren ermittelt die anfallende Umsatzsteuer und führt sie an die nationalen Steuerbehörden ab.
Im Grundsatz gilt für die Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Warenverkehr, dass sie nach dem Bestimmungslandprinzip immer in dem Land abgeführt wird, in das die Ware verschickt wird.
Auslandssendungen
im Online-Handel (also B2C) wurde in der EU eine „Lieferschwelle“ von aktuell 10.000 Euro festgelegt. Die Umsatzsteuer für Warenverkäufe unterhalb dieser Lieferschwelle wird als Vorsteuer im Land des Versenders abgeführt. Jenseits der
Lieferschwelle
muss die Umsatzsteuer im Bestimmungsland des Pakets oder Päckchens abgeführt werden.
Sondergebiete – andere Regeln für Zölle und Abgaben
Sondergebiete der EU sind zumeist Inseln, die zum Staatsgebiet eines EU-Landes gehören. Beispiele sind die deutsche Insel Helgoland, die spanischen Kanaren (ESP), das Dänemark zugehörige Grönland und die französischen Überseegebiete.
Eine Gruppe dieser Sondergebiete gehört nicht zum Zollgebiet der EU. Daraus ergibt sich, dass Einfuhren aus solchen Gebieten wie Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern behandelt werden müssen. Die zweite Gruppe der Sondergebiete gehört zwar zum Zollgebiet, nicht aber zum Steuergebiet eines EU-Landes. Daraus ergeben sich abweichende Verfahren bei der steuerlichen Behandlung