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Payroll 365: Die Software für Ihre Lohnabrechnung

Payroll 365: Die Software für Ihre Lohnabrechnung

Die Verwaltung von Mitarbeitern ist mit einem hohen Aufwand verbunden und zeichnet sich durch eine zunehmende Komplexität aus. Personalakten führen, Personalstammdaten verwalten, Dokumentationspflichten und rechtliche Vorgaben beachten - reduzieren Sie Ihre Prozesse im Rahmen des Personalwesens mit unserer leistungsfähigen und anwenderfreundlichen Software-Lösung für Ihre digitale Personalverwaltung. Alle benötigten Informationen auf einen Blick und Unterstützung bei einer Vielzahl von administrativen Aufgaben bei der Pflege von Mitarbeiterdaten - gestalten Sie Ihre HR-Prozesse und insbesondere Ihre Lohnabrechnung effizienter! Unsere Vorteile für Sie auf einen Blick: Volle Integration von Infoniqa PEOPLE Payroll 365 in die Microsoft Dynamics ERP-Software Integrierte Schnittstelle für den elektronischen Datenaustausch Übersichtlichkeit dank flexiblem Rollencenter Dashboard Einfaches Einrichten von Lohnarten durch vordefinierte Lohnartenvorlagen Optimaler Schutz durch Microsoft Dynamics Zugriffsrechte und Benutzereinrichtung Hohe Integration in bestehende Branchenmodule durch Synchronisation Optimieren Sie Ihre Prozesse mit unserer Lohnabrechnungssoftware Mit einer Payroll-Software verabschieden Sie sich von unübersichtlichen Papierakten und gestalten Ihre Personalverwaltung einschließlich der personellen Administration und Personalentwicklung effizienter und flexibler. Die digitale Personalakte bildet die ideale Lösung, um Arbeitsprozesse im Personalwesen zu optimieren, relevante Daten zu zentralisieren und diese zu verwalten. Sämtliche Informationen wie Stammdaten, Arbeitsverträge, Qualifikationen und Protokolle von Mitarbeitergesprächen werden elektronisch in Ihrer Software erfasst und sind anwenderfreundlich mit nur wenigen Klicks von jedem Standort aus abrufbar. Darüber hinaus digitalisieren Sie die Planung und Verwaltung von Sachmitteln für einen reibungslosen Büroalltag, optimieren Ihre Seminarverwaltung sowie das Qualifikations- und Gesundheitsmanagement. Wählen Sie das passende Paket für Ihren Bedarf Für den Erwerb unserer Lohnsoftware für die Personalabrechnung bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen an. So erhalten Sie für Ihr Unternehmen eine passgenau abgestimmte Software. Unter anderem ist es möglich, Navision für die Personalwirtschaft in Form von einzelnen Anwendungen zu beziehen. Die Standard-Module können teilweise durch Zusatzmodule erweitert werden. Die Grundlage für die Software bildet Microsoft Dynamics 365 Business Central, ehemals Microsoft Dynamics NAV bzw. Navision – diese Lizenzen können Sie über einen unserer Partner erwerben. Sofern Sie Microsoft Dynamics 365 Business Central bereits nutzen, sprechen Sie einfach Ihren Microsoft-Partner an, um von den Vorteilen unserer Softwarelösung zu profitieren. Individuell & transparent: Lohnsoftware kaufen oder mieten Um unsere Software für die Lohnabrechnung in Ihrem Unternehmen nutzen zu können, bieten wir verschiedene Optionen an. Sie können die Lizenz als Kauf- oder Miet-Variante bei uns erhalten. Die Lizenz- und jährlichen Wartungsgebühren sind abhängig vom Funktionsumfang und von der Anzahl der Mitarbeiter, die verwaltet bzw. abgerechnet werden. Regelmäßige Aktualisierungen sowie Servicepacks sind dann inbegriffen, wodurch die Abrechnungssoftware stets auf aktuellem und rechtlich konformem Stand ist. Sie möchten sich lieber nicht dauerhaft binden, sondern erst einmal ein Mietangebot nutzen? Kein Problem, wir bieten Ihnen Software as a Service (SaaS). Gegen eine monatliche Nutzungsgebühr pro Mitarbeiter erhalten Sie den vollen Zugriff auf die Lohnsoftware. Die Kosten sind dabei planbar und transparent. Aktualisierungen sowie Servicepacks sind bereits inbegriffen. Papierlose Personalabrechnung mit dem Employee Self Service Das Ausdrucken von Abrechnungen und Bescheinigungen ist nicht nur unhandlich und teuer, auch aus ökologischen Gründen verzichten immer mehr Unternehmen auf Papier. Mit unserem Employee Self Service handhaben Sie Ihre Personalwirtschaft ressourcenschonend und sparen sich zudem das E
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Grundlage für den betriebswirtschaftlichen Erfolg eines jeden Unternehmens ist unter anderem ein gut geführtes zeitnahes Rechnungswesen. Für unsere gewerblichen und freiberuflichen Mandanten erstellen wir auf Wunsch schnell, fachkompetent und unkompliziert die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung.
Software - Bruttolohn BVS Lohn

Software - Bruttolohn BVS Lohn

Das Bruttolohnprogramm für Einzel-, Gruppen-, Team- und Bereichsabrechnung. Das BVS Lohnprogramm wurde auf Datenbankbasis erstellt. Dies bedeutet für Sie kostengünstige Anpassung und Auswertung. Da sämtliche für einen Beleg relevante Daten aus der Zeitwirtschaft übergeben werden, sind Auswertungen über Personen, Kostenstellen, Arbeitspläne, Modelle oder Aufträge möglich. Mögliche Einsatzgebiete sind Personalzeiterfassung (Kommt - Geht) und Lohndatenerfassung aus der Fertigung für Einzelpersonen, Teams und komplette Abteilungen. Wir binden in unsere Leistungsentlohnung auch Stillstandszeiten und Unterbrechungen, die organisatorischer Natur, sind mit ein und gewährleisten somit eine nahezu 100%-ige Übereinstimmung zwischen Vor- und Nachkalkulation Programm- und Leistungsmerkmale: • Personalstamm • Bereichsstammdaten • Arbeitszeitmodelle • Jahresarbeitszeitmodell • Urlaubsverwaltung • Lohnabrechnung Datenformate und Schnittstellen: • Datenbanken: SQL - Datenbanken, Interbase, Paradox, ODBC • Schnittstellen: Datev, KHK, UBM-Lohn Weitere auf Anfrage ADEV-Lohn Systemvoraussetzung: • Prozessor: Intel Pentium4, AMD Athlon, oder besser • Benötigter Speicher: 512 MB - 1GB (je nach Betriebssystem) • Grafikkarten: VGA oder besser • Betriebssysteme: Windows 2000/XP/Vista Service und Wartung: • 2 Jahre Garantie • Beratung erstes Gespräch kostenlos, Beratung bei der Installation und Auswertung. • Telefonische Betreuung und Fernwartung für Terminals und Software sowie Wartungsvertrag für Hard- und Software möglich • Anpassungen nach Kundenwunsch
Lohn und Finanzbuchhaltung

Lohn und Finanzbuchhaltung

Mit unseren Vorlagen für Lohn und Finanzbuchhaltung können Sie einfach und bequem die nötigen Daten zusammenführen und eintragen. Im Bereich Lohn stehen Ihnen Personalfragebögen für Minijober, neue Mitarbeitende, Auszubildende und als Sofortmeldung zur Verfügung. Mit unseren praktischen Vorlagen im Bereich der Finanzbuchhaltung können Sie auf Nummer sicher gehen: Erstellen Sie korrekte Bewirtungsbelege, belegen Sie Bareinnahmen und Barausgaben, führen Sie ein Zählprotokoll für Ihre Kasse oder schauen Sie sich unser Merkblatt für die Erstellung von ordnungsgemäßen Rechnungen an.
Finanz-, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Finanz-, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Sie erhalten aktuelle Auswertungen zur Unternehmenssteuerung auf Basis einer aktuellen Buchführung Sofortige Umsetzung von Gesetzesänderungen aus den Bereichen Steuern und Sozialversicherung. Unsere langjährige Erfahrung und unsere umfassenden Dienstleistungen in den Bereichen Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ermöglichen es Ihnen, Ihre Buchhaltung auszulagern und sich ganz auf Ihr Business zu konzentrieren. Wir überprüfen dabei Ihr gesamtes Rechnungswesen und zeigen auf, wo sich Verbesserungs- und Einsparmöglichkeiten finden.
DATAC Lohn- und Gehaltsabrechnung

DATAC Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die DATAC Lohn- und Gehaltsabrechnung ist für alle Meldeverfahren zertifiziert und sogar mit dem erweiterten Prädikat der erhöhten Verfahrenssicherheit ausgezeichnet. DATAC Lohn umfasst in drei einfachen Schritten alle Grundfunktionen einer Lohn- und Gehaltsabrechnung in Echtzeit: (1) Stammdaten verwalten, (2) variable Lohndaten erfassen und (3) abrechnen. Die Nutzungsvarianten des Programms richten sich nach der Anzahl der abgerechneten Arbeitnehmer oder nach der Menge der zu bearbeitenden Mandanten. Informieren Sie sich über alle Funktionen bei unserem Team!
Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung

Verfügen Sie über die entsprechenden Fachkenntnisse einer Steuerfachgehilfin oder sichern Sie sich diese Dienste, lohnt es sich, über den Einsatz einer eigenen Finanzbuchhaltung nachzudenken. Die Vorteile liegen hier klar auf der Hand: • um sich auf ein Bankgespräch vorzubereiten • sich seine Daten schnellstmöglich und zeitnah anzuschauen • oder die Erstellung einer eigenen Kostenrechnung Dies sind nur einige Vorteile.
DATEV Arbeitnehmer Online - Papierlose Lohnbuchhaltung

DATEV Arbeitnehmer Online - Papierlose Lohnbuchhaltung

Seien Sie dabei, bei der neuen Ära der Lohn- und Gehaltsabrechnungen! Mit DATEV Arbeitnehmer online stellen Sie Ihren Mitarbeitern wichtige Lohn- und Gehaltsdokumente online zur Verfügung. Online-Banking und Online-Shopping schätzen bereits viele Menschen im Alltag. Mit DATEV Arbeitnehmer Online ist es möglich, Ihren Arbeitnehmern Lohn- und Gehaltsdokumente, wie z.B. die Brutto/Netto-Abrechnung oder die Lohnsteuerbescheinigung, statt wie bisher auf Papier, online zur Verfügung zu stellen. Zwei verschiedene Zugangsverfahren stellen sicher, dass ausschließlich der jeweilige Mitarbeiter auf seine Daten zugreifen kann – mit dem SMS-TAN Verfahren oder dem neuen Personalausweis. Sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre Mitarbeiter profitieren davon.
Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Wir übernehmen für Sie, als Ihr Steuerberater, die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auch Baulohn ist dabei unser Thema. Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden bei uns vollständig im Haus gefertigt. Die rechtssichere Archivierung der Datenbestände erfolgt im DATEV-Rechenzentrum in Nürnberg. Neben den eigentlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden die Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise an die Krankenkassen und zahlreiche Meldungen an Rentenversicherungträger, Berufsgenossenschaft und Bundesknappschaft elektronisch übermittelt. Bescheinigungen über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes sind ebenfalls eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchhaltung.
Unsere Software für die digitale Kontrolle der Entgeltabrechnung

Unsere Software für die digitale Kontrolle der Entgeltabrechnung

Nach erfolgter Kontrolle wird ein Personalfall eindeutig und nachvollziehbar mit einem entsprechenden Merkmal versehen. Die für die Abrechnung relevanten Änderungen zum Vormonat werden in der Kontrolle mit Farbmarkierungen hervorgehoben.
Outsourcing der Lohnabrechnung

Outsourcing der Lohnabrechnung

Sparen Sie Zeit und Geld durch Outsourcing von kostenintensiven Bereichen. relog hat für Sie die passenden Lösungen.
Payroll-Outsourcing: Den richtigen Anbieter finden

Payroll-Outsourcing: Den richtigen Anbieter finden

Pflichtenheft erstellen Welche Leistungen soll Ihr Dienstleister erbringen? Diese auf den ersten Blick banale Frage entpuppt sich bei näherer Betrachtung als überaus komplex. Ist die Entscheidung für das Payroll-Outsourcing gefallen, so ist in einem ersten Schritt dringend zu empfehlen, alle internen Prozesse im Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung zu beleuchten und sich genau zu überlegen, welche davon ausgelagert werden und welche im Unternehmen verbleiben sollen. Vergessen Sie nicht, dass Sie bei vielen Dienstleistern zunächst nur einen Basispreis erfahren – viele Leistungen kosten extra. Es gilt also, den eigenen Bedarf genau zu definieren. Angebote einholen Neben der Klärung der von Ihnen gewünschten Leistungen mitsamt der dafür gültigen Preise müssen Sie mit möglichen Dienstleistern auch die Kosten für Einrichtung, Schulungen etc., Grundkosten pro Jahr und auch die Kosten für fachliche oder technische Anfragen genau klären. Alle Dienstleistungen müssen auf den Angeboten transparent ausgewiesen sein, damit es später keine bösen und damit teuren Überraschungen gibt. Wichtig sind auch feste Ansprechpartner für Ihr Unternehmen. Nicht jeder Dienstleister kann diese bieten. Wechselnde Sachbearbeiter verkomplizieren und verlangsamen die Abläufe. Weiterhin sollten alle relevanten Haftungsfragen im Vorfeld geklärt werden. Wann haftet der Anbieter und wofür? Welche Risiken verbleiben bei Ihnen? Das sind elementare Fragen. Entscheidung für einen Anbieter Es ist wichtig, mehrere Angebote einzuholen, um Vergleichswerte zu haben. Die Entscheidung sollte zunächst nach harten Fakten getroffen werden. Wie sieht das Preis-Leistungsverhältnis aus? Wie transparent sind die Angebote? Welche Leistungen sind inklusive? Können unsere Anforderungen überhaupt komplett erfüllt werden? Bekommen wir feste Ansprechpartner? Sind alle Haftungsfragen geklärt? Letztlich spielt das Vertrauen die entscheidende Rolle, es macht bei ähnlichen Leistungen den Unterschied. Achten Sie daher neben den wichtigen „hard facts“ auch auf Ihr Bauchgefühl. Zum Blogartikel: Payroll-Outsourcing: Eine Frage des Vertrauens? Vorteile für Ihre Mitarbeiter Kapazität für HR-Arbeiten weniger Druck mehr zeitliche Unabhängigkeit Wer mit der Personalabrechnung im Unternehmen befasst ist, braucht dafür viel Zeit, Geduld und stets aktuelles Fachwissen. Er trägt hohe Verantwortung und Fehler können nicht nur teuer werden, sondern im Unternehmen auch für mächtig Ärger sorgen.
Lohn- und Gehaltsabrechnung

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Mit Northwind HR starten Sie in eine moderne und neue Dimension der Lohnabrechnung und des Personalmanagements! Bei uns erhalten Sie bedarfsgerechten Service rund um die Personalarbeit, egal aus welcher Branche Ihre Firma kommt. So generieren Sie sich viele Vorzüge, die sich auszahlen. Ihre Lohnabrechnung ist bei uns in den besten Händen!
Abrechnung des Baulohns

Abrechnung des Baulohns

In diesem Sektor verfügen wir über langjährige Erfahrung. Unsere Mitarbeiter sind durch Schulungsmaßnahmen zur Abrechnung des Baulohns für unsere Kunden bestens vorbereitet und setzen aktuelle Lohnprogramme ein. Unterschiede beim Baulohn ergeben sich für unsere Kunden beim Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Garten – und Landschaftsbau, dem Gerüstbau, dem Maler und Lackierer sowie dem Steimetz und Steinbildhauer in den vier Jahreszeiten Frühling, Sommer, Herbst und Winter. Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen Lohnsteueranmeldungen Beitragsmeldungen an Krankenkassen An-, Ab-, und Jahresmeldungen an Krankenkassen Erfassung von tgl. Arbeitszeiten, Krankheit, Feiertagen, ect. Führung der Urlaubskonten Führung der Ausgleichs-u. Ansparkonten für Winterausfallgeld, incl. Erstattungsanträgen u. Bescheinigungen Führen des Urlaubskonto Lohnsteuerbescheinigungen am Jahresende u. Austritt Monatsauswertungen incl. Buchungsliste Jahresauswertungen (für Steuerberater)
Unsere Tätigkeiten bei Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung umfassen im Wesentlichen

Unsere Tätigkeiten bei Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung umfassen im Wesentlichen

Fertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich der Meldungen zur Sozialversicherung, an das Finanzamt und andere Institutionen vollständige Führung der Lohnkonten Bereitstellung von buchungsfähigen Auswertungen versandfertige Abrechnungen für die Mitarbeiter Bereitstellung der erforderlichen Formulare bei Einstellungen/Entlassungen Bescheinigungswesen Urlaubsverwaltung Betreuung der wiederkehrenden Prüfungen der Sozialversicherungsträger und der Finanzbehörden Beratung bei lohnrelevanten Sachverhalten, z. B. bei Mutterschutz, Lohnfortzahlungen, betrieblicher Altersversorgung, Sachbezügen, Entschädigungen, Aushilfslöhnen betriebswirtschaftliche Personalberatung, Personalkostenkalkulation Erstellung von Statistik- und Rankingauswertungen Kostenstellenauswertungen
Lohn- und Gehaltsabrechnung

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die Beschäftigung von Mitarbeitern bedeutet einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Daher übernehmen wir gerne Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen, damit sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
BRZ-HR - webbasierte PAISY-Entgeltabrechnung

BRZ-HR - webbasierte PAISY-Entgeltabrechnung

BRZ-HR ist die webbasierte Software-Lösung für eine Lohn- und Gehaltsabrechnung im Teil- oder Fullservice. Der browserbasierte Zugriff auf BRZ-HR erfolgt über eine gesicherte Internetverbindung. Dies ermöglicht eine flexible Arbeitsplatzgestaltung und einen standortunabhängigen Zugriff auf alle von Ihnen benötigten Daten.
Eine kurze Geschichte der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Eine kurze Geschichte der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Im allgemeinen Sprachgebrauch unterscheidet man den Lohn und das Gehalt je nach der Tätigkeit. Lohn bezeichnet im Allgemeinen das Arbeitsentgelt für Arbeiter und Gehalt bezeichnet das Arbeitsentgelt für Angestellte. Lohn kann hierbei für Arbeiter noch einmal unterschieden werden zwischen dem Akkordlohn, dem Stücklohn und dem Stundenlohn. Für Angestellte ist das vereinbarte Gehalt jedoch abgekoppelt von der Arbeitsleistung und bleibt jeden Monat gleich. Was sowohl Lohn als auch Gehalt in Deutschland gemeinsam haben: Das Arbeitsentgelt wird immer als Brutto Betrag angegeben.
MITARBEITER-SCHULUNGEN

MITARBEITER-SCHULUNGEN

Wir sind Ihr erfahrener und internationaler Schulungspartner. Egal ob Lagerung gefährlicher Stoffe (TRGS), Prozessoptimierung, Gefahrgutlogistik, Kennzeichnung und Verpackung – wir schulen Ihre Mitarbeiter kompetent.
VIA-S Rechnungswesen

VIA-S Rechnungswesen

Das VIA-S Rechnungswesen wurde speziell für den individuellen Bedarf von sozialen Einrichtungen entwickelt. So können in der Finanzbuchhaltung im Rahmen der integrierten Unterdebitorenbuchhaltung, offene Posten bis hin zum Mahnwesen und Buchungen nach Leistungsträgern oder Klienten bearbeitet und beauskunftet werden.
Finanzierungsservice

Finanzierungsservice

Nicht nur clevere Lösungen, vertrauensvoller Umgang und eine gut funktionierende Chemie sind wichtig, sondern auch Hilfestellung in anderen Bereichen! Da gehört für uns der Bereich der Finanzierung. Doch welche Möglichkeit ist für Ihr Unternehmen die Beste? Das „attraktivste und steuerlich günstigste Modell ist für viele Unternehmen ein Leasing. Statt einer Abschreibung über drei Jahre oder mehr, können Sie einfach und bequem die Rate in der Regel sofort als Betriebskosten absetzen. Bei Ablauf der Leasinglaufzeit setzen wir uns mit Ihnen zusammen um festzustellen ob man das System zurückgibt und ein neues least oder ob man gegen einen geringen Ablösebetrag das geleaste System weiter nutzt. Sie wollen Ihr neues System ihr Eigen nennen und es möglichst lange nutzen ohne sich mit Ihrer Liquidität einzuschränken? Mit einer klassischen Finanzierung funktioniert dieses am besten. Je nach Bedarf über eine feste Finanzierungslaufzeit oder ein Zielkauf mit mehreren Monaten Zahlungsziel. Software und Server legal nutzen und einfach und unkompliziert für einen gewissen Zeitraum Ihre Kapazitäten erhöhen! Bei heintze bieten wir Ihnen auch Lösungen zum preiswerten Mieten an. Auf persönliche Anfrage informieren wir Sie gerne und ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten, die jeweiligen Vor- und Nachteile und die eventuellen staatlichen Förderungen für Ihr Unternehmen.
Fachkraft-Personalbeschaffung

Fachkraft-Personalbeschaffung

Die Beschaffung von internationalen spezialisierten Fachkräften Wir beschaffen Ihnen international Ihre qualifizierte und spezialisierte Fachkraft im Bereich Engineering, IT oder Medical. Im Falle einer Einstellung übernehmen wir auch alle nötigen Vorbereitungen wie Sprachkurse und behördlichen Maßnahmen inkl. berufliche Anerkennung, Visum, Aufenthalt, Onboarding in Deutschland und AfterCare-Service für 12 Monate. Engineering: Ingenieure aller Art Medical: Ärzte aller Fachrichtungen IT: IT-Spezialisten aller Art
Buchhaltungsservice

Buchhaltungsservice

“Ordnung zu machen ist nicht schwer, Ordnung zu halten aber sehr!” - und darum bieten wir Ihnen unsere Dienste an. Nur wer einen genauen Überblick über seine Zahlen behält, kann langfristig die richtigen Strategien und Lösungen für Sein Unternehmen erarbeiten und einsetzen um letztlich die Entscheidungen zu treffen um Erfolgreich zu sein. Wir bereiten Ihre Buchhaltung*, Lohnunterlagen und Ihre Lohnbuchhaltung professionell auf und helfen Ihnen, anhand der daraus ermittelten Daten Ihr Unternehmen wirtschaftlich und effizient zu führen. Dabei können wir Ihnen neben der “reinen Buchhaltung” eine große Auswahl an Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) bieten und analysieren diese mit Ihnen, damit Sie regelmäßig einen umfangreichen, ungetrübten Überblick Ihrer betriebswirtschaftliche Situation erhalten um somit Ihr Unternehmen optimal lenken können. Außerdem erhalten Sie mit jeder Auswertung eine aktuelle Offene-Posten-Liste**, mit der Sie alle offen stehenden Rechnungen Ihrer Lieferanten und Kunden stets überwachen können. Wir übernehmen aber auch gerne Teilaufgaben, wie Fertigstellung angefangener Arbeiten, das erfassen bereits kontierter Belege und weitere Aufbereitungen. Wir leisten jedoch keine Steuerberatenden Arbeiten. *Buchhaltungsservice gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG ** je nach Auftragsumfang
Betriebliche Steuererklärungen

Betriebliche Steuererklärungen

Umsatzsteuer-Voranmeldung Umsatzsteuererklärung Zusammenfassende Meldung Gewerbesteuererklärung Gewerbesteuerzerlegungserklärung Körperschaftsteuererklärung Kapitalertragsteuer-Anmeldung Lohnsteuer-Anmeldung
Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Jahresabschlüsse Folgende typische Jahresabschlussarbeiten erbringen wir für Sie: - Erstellen von Überschussrechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG - Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen gem. § 242 HGB, wie: - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang (soweit erforderlich) - Erläuterungsbericht mit individuellen Auswertungen - Mitwirkung bei der Erstellung des Lageberichts - Erstellung von Steuerbilanzen (einschließlich Sonder- und Ergänzungsbilanzen) gem. § 5 EStG Je nach Auftrag erstellen wir Ihre Jahresabschlüsse mit Erteilung folgender Bescheinigungen: - Erstellung mit umfassenden Prüfungshandlungen - Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung - Erstellung ohne Prüfungshandlungen - Erstellung mit gesetzlichen Mindestanforderungen z. B. zur Offenlegung beim Handelsregister Seit Jahrzehnten erfüllen wir die von Kreditinstituten geforderten Darstellungsdetails, wenn es der Mandant wünscht. Die Einreichung von qualitativ hochwertigen und umfassenden Unterlagen, insbesondere in Form des Jahresabschlusses, ist stets im eigenen Interesse des Kreditnehmers. Gemeinsam mit unseren Mandanten wählen wir im konkreten Fall die in Kosten- und Leistungshinsicht optimale Qualitätsstufe der Jahresabschlusserstellung. Steuererklärungen Wir erstellen für Sie alle betrieblichen und privaten Steuererklärungen. Durch Kenntnis und Ausnutzung der gesetzlichen Möglichkeiten nehmen wir in Absprache mit Ihnen mögliche Gestaltungsspielräume für Sie in Anspruch. Betriebliche Steuererklärungen - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer - zusammenfassende Meldungen - Einheitswertfeststellungen Private Steuererklärungen und Anträge - Einkommensteuer - Lohnsteuerermäßigungsantrag - Erbschaftsteuer - Schenkungsteuer - Einheitswertfeststellungen - Umsatzsteuer - Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung - Nacherklärungen z.B. von Kapitaleinkünften, Renten Unser Leistungsangebot endet nicht mit der Erstellung der Erklärungen, sondern hieraus entwickeln wir Handlungsempfehlungen, wie etwa Vorauszahlungsanpassungen.
YellowTimeManager

YellowTimeManager

Ihr System zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung. Erfassen Sie die geleisteten Arbeitsstunden mobil per App oder stationär per Terminal.
Vordrucke für die Lohnbuchhaltung

Vordrucke für die Lohnbuchhaltung

Personalfragebogen für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte Personalfragebogen für Kündigungen Personalfragebogen für Mutterschutz und Krankheit Personalfragebogen für Änderungsmitteilung Personalfragebogen (Sofortmeldung) Personalfragebogen für SV-Pflichtige Stundenaufstellung für geringfügig Beschäftigte Stundenaufstellung für geringfügig Beschäftigte (Excel)
Buchhaltung*, Buchführung* & Lohnabrechnung* gemäß § 6 StBerG.

Buchhaltung*, Buchführung* & Lohnabrechnung* gemäß § 6 StBerG.

Keine Steuerberatung Keine Rechtsberatung Buchhaltern und Buchführungsbüros sind aus dem Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (=StBerG.) lediglich erlaubt, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen. Nur diese Tätigkeiten bieten wir an. Darüber hinaus gehende Hilfeleistungen in Steuersachen sind lediglich Steuerberatern und Rechtsanwälten erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung der Buchführung sowie die Erstellung des Kontenplans und die Erstellung des Jahresabschlusses, was im allgemeinen Sprachgebrauch zwar auch als Teile der “Buchhaltung” verstanden wird, aber ausschließlich von Steuerberatern durchgeführt werden darf. Die Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Vorschriften: Die §§ 5 und 6 des Steuerberatungsgesetz (StBerG) regeln die Tätigkeiten eines Buchführungshelfers ergänzend zu den §§ 3 und 4. § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen Das Verbot des § 5 gilt nicht für 1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten, 2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung, 3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen, 4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind. laufende Finanzbuchhaltung* Nach dem Einscannen Ihrer Rechnungen werden die  ... laufende Lohnabrechnung* Erstellung der Lohn*- und Gehaltsabrechnungen* für  ... § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen 1. Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten. 2. Werden den Finanzbehörden oder den Steuerberaterkammern Tatsachen bekannt, die den Verdacht begründen, dass eine Person oder Vereinigung entgegen Absatz 1 geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet, so haben sie diese Tatsachen der für das Bußgeldverfahren zuständigen Stelle mitzuteilen. 3. Werden den Finanzbehörden oder den Steuerberaterkammern Tatsachen bekannt, die den Verdacht begründen, dass Personen, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, entgegen § 132a Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches die Berufsbezeichnungen „Steuerberater“, „Steuerbevollmächtigter“, „Rechtsanwalt“, „Wirtschaftsprüfer“ oder „vereidigter Buchprüfer“ oder Vereinigungen, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, entgegen § 161 dieses Gesetzes die Bezeichnungen „Steuerberatungsgesellschaft“, „Lohnsteuerhilfe
Personalzeiterfassung

Personalzeiterfassung

Die Personalzeiterfassungslösung von Complan & Partner GmbH bietet eine umfassende und präzise Möglichkeit, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter zu erfassen und auszuwerten. Durch die nahtlose Integration in bestehende Systeme können Sie Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden effizient verwalten. Die Software bietet detaillierte Berichte, die Ihnen helfen, die Produktivität zu überwachen und die Lohnabrechnung zu vereinfachen. Mit unserer Personalzeiterfassung sparen Sie Zeit und minimieren administrative Aufgaben, während Sie gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellen. Optimieren Sie Ihr Personalmanagement und steigern Sie die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter.
Hausverwaltung

Hausverwaltung

Hausverwaltung durch Kühl – Haus- und Grundstücksverwaltung Hausverwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten Als langjähriger Partner der Martens & Kühl GmbH ist die Firma Kühl Haus- und Grundstücksverwaltung unser Ansprechpartner bei der Verwaltung von Immobilien und Grundstücken.