Entsorgung
Was weg kann, soll auch weg – wir sagen Ihnen wann
Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht für geschäftliche Unterlagen. Oder sogar bis zu dreißig für medizinische ... Auch halbe Ewigkeiten verstreichen einmal. Nur: Wenn ein Dokument endlich entsorgt werden darf, bekommt dies in vielen Unternehmen niemand mit. Kein Wunder. Denn meistens haben sich dort dann schon so einige Generationen von Mitarbeitern die Klinke in die Hand gegeben. So wächst der Aktenberg also noch weiter vor sich hin.
Benachrichtigungsservice
Im Depot-Rechercheprogramm des Aktendepot Rhein-Main wird für jedes Archivgut genau hinterlegt, welche Aufbewahrungsfrist gilt beziehungsweise wann sie abläuft. Aber selbst recherchieren müssen Sie das nicht. In regelmäßigen Abständen legen wir Ihnen Listen vor, auf denen alle Archivalien aufgeführt sind, von denen Sie sich endlich trennen dürfen.
Entsorgungsservice
Auch die Entsorgung regeln wir gerne für Sie. Dazu arbeiten wir mit einem zertifizierten Partner zusammen. Er entsorgt Ihre veralteten Archivgüter – unter allerstrengster Einhaltung des Datenschutzgesetzes und der DIN-Norm 32757.1, Sicherheitsstufe 3-4. Als Beleg der ordnungsgemäßen Entsorgung erhalten Sie ein Vernichtungszertifikat.