Deckenleuchte
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme?
Auszug aus der DGUV V3 / V4:
§ 5 (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht
einer Elektrofachkraft und
in bestimmten Zeitabständen. Die Intervalle sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung vorher zu ermitteln.
In welchen Prüfintervallen müssen Ihre Betriebsmittel geprüft werden?
Die DGUV V3 / V4 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 12 Monaten vor (auf Baustellen alle 3 Monate).
Bei einer Fehlerquote unter 2 % kann die Prüffrist verlängert werden.
Die Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 / 4 vor:
12 Monate in Fertigungsstätten, Werkstätten, Laboren, Küchen, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
24 Monate in Büro- und Verwaltungsbereichen oder unter ähnlichen Bedingungen
48 Monate für Anlagen und Maschinen
In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – jedoch sind die Empfehlungen in der Regel ein guter Ausgangspunkt.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer und Betreiber dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.
Vergessen Sie nicht die Gefährdungsbeurteilung!
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 4 Abs. 1, dass Arbeitsmittel erst dann verwendet werden dürfen, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel sicher ist.
Prüfungsinhalte / Prüfablauf
• Sichtprüfung
• Messung
- der Schleifenimpedanz
- der Netzimpedanz
- des Schutzleiterwiderstandes
- des Isolationswiderstandes
ggf. Schutzeinrichtungen (RCD)
• Erproben
• Funktionsprüfung
• Auswertung
• Beurteilung
• Dokumentation
Prüfgerät zur Prüfung von elektrischen Anlagen
Wir vertrauen auf Messgeräte der Firma Gossen Metrawatt. Diese ist seit mehr als 15 Jahren führender Hersteller für Prüfgeräte im Bereich der Elektropüfungen nach den DGUV-Vorschriften.
Gossen Metrawatt MXTRA
Wir verwenden das Gossen Metrawatt MXTRA Messgerät zur Prüfung von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105 - 100. Regelmäßige Kalibrierungen / Softwareupdates garantieren zusätzlich die zuverlässige Prüfung auf Einhaltung einer rechtskonformen Dokumentation.
Gossen Metrawatt Telearm
Teleskopstab zum ungefährlichen Abtasten, von z.B. hoch angebrachten Lampen, bei der Messung des Schutzleiterwiderstandes
Unser Konzept
Wir bieten Ihnen rechtskonforme Elektroprüfungen nach der
DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)
bzw.
DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3)
inklusive einem Rundum-sorglos-Paket an.
Unsere strukturierte Vorgehensweise, welche die komplette Koordination und Planung einschließt, ermöglicht es Ihnen, während des Prüfvorgangs, Ihren Betrieb weitestgehend ohne Störungen fortzuführen. Auf Wunsch prüfen wir auch außerhalb der Betriebs