Kunststoffbelag nach WHG
Notwendig für Chemikalien- und Lösemittellager, Galvanikbetriebe, Produktionshallen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten
(nach Wasserhaushaltsgesetz § 19 I) Hier werden geprüfte Materialien für den Gewässerschutz nach Herstellervorschrift verarbeitet. TÜV-überwacht.