Wissenswertes über Dieselkraftstoff im Winter
Die allgemeinen Mindestanforderungen an Dieselkraftstoff einschließlich der Kälteeigenschaften sind in der DIN EN 590 festgelegt.
Diese Anforderungen werden in enger Zusammenarbeit zwischen Automobilherstellern und Mineralölindustrie sowie weiteren Beteiligten wie z.B. Vertretern aus Ministerien und Verbraucherschutzorganisationen festgelegt und aktuell gehalten.
Die Kältetauglichkeit des Dieselkraftstoffes ist in Abhängigkeit von der Jahreszeit im nationalen Anhang der Anforderungsnorm festgelegt und wird über die Filtrierbarkeit, dem sogenannten CFPP (Cold Filter Plugging Point), gemäß eines Laborprüfverfahrens ermittelt.
Der Kraftstoff muss in den Übergangszeiten, vom 1. Oktober bis 15. November sowie vom 1. März bis 14. April, jeweils eine Filtrierbarkeit bis - 10 Grad Celsius gewährleisten.
Für die Winterzeit vom 16. November bis Ende Februar fordert die Norm eine Filtrierbarkeit bis mindestens - 20 Grad Celsius nach dem genormten Laborverfahren.
Die Einhaltung dieser Werte wird im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen durch die Mineralölgesellschaften selbst sowie den Gewerbeaufsichtsämtern überwacht.
Winterdiesel bildet beim Abkühlen erfahrungsgemäß ab etwa - 7 Grad Celsius Wachskristalle und wird dadurch trübe. Durch den Einsatz von geeigneten Additiven, die bereits in der Raffinerie beigemischt werden, wird das Wachstum der Kristalle soweit eingeschränkt, dass die nach Norm geforderte Filtrierbarkeit eingehalten wird. In extremen Kälteperioden können selbst bei normgerechten Dieselkraftstoffen bereits bei Temperaturen wärmer, d.h. oberhalb von - 20 Grad Celsius, Start- und Fahrbarkeitsprobleme auftreten. Dies liegt unter anderem daran, dass das genormte Laborstandardverfahren nicht repräsentativ für alle in der Realität vorkommenden Gegebenheiten im Fahrzeug ist.