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Verantwortliche Person (VP)

Verantwortliche Person (VP)

Die VP verwaltet die Produktinformationsdatei des kosmetischen Mittels und wird als Ansprechpartner für Behörden auf dem jeweiligen Etikett angegeben. Jedes kosmetische Produkt, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, benötigt eine Verantwortliche Person (VP). Sie ist eine in der EU ansässige, juristische oder natürliche Person und gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben der EU Kosmetik Verordnung (EG) 1223/2009 sowie deren Anpassungen. Die VP verwaltet die Produktinformationsdatei des kosmetischen Mittels und wird als Ansprechpartner für Behörden auf dem jeweiligen Etikett angegeben.
Registrierung im CPNP

Registrierung im CPNP

Unser Team unterstützt Sie bei der Notifizierung Ihrer Kosmetikprodukte im CPNP gemäß den Vorschriften der Kosmetikverordnung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Produkte den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Produktinformationsdatei (PID)

Produktinformationsdatei (PID)

Die PID ist eine umfangreiche Zusammenstellung sicherheitsrelevanter und produktspezifischer Informationen über das jeweilige kosmetische Produkt. Jedes kosmetische Produkt, welches in der EU in Verkehr gebracht wird, benötigt eine Produktinformationsdatei (PID). Diese ist eine umfangreiche Zusammenstellung sicherheitsrelevanter und produktspezifischer Informationen über das jeweilige kosmetische Produkt. Die PID wird von der Verantwortlichen Person verwaltet und wird nur der zuständigen Behörde auf Verlangen zugänglich gemacht. Die PID muss über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Inverkehrbringen der letzten Charge des kosmetischen Produkts aufbewahrt werden. Wir unterstützen Sie mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung bei der Zusammenstellung und Überprüfung der erforderlichen Dokumente. Gerne bieten wir Ihnen das Komplettpaket bestehend aus Sicherheitsbericht, PID, CPNP Meldung und Etikettvorlage an.