WHG-Beschichtungen
Wir verfügen über die erforderliche Zulassung für das Errichten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die bei erhöhtem Gefährdungspotential nur durch besonders qualifizierte Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / §62 AwSV, durchgeführt werden dürfen. Dies wurde durch einen Überwachungsvertrag mit der R+D Ingenieurleistungen GmbH bestätigt und ermöglicht uns, den Titel „Fachbetrieb nach WHG“ zu führen.
Zudem ist bei der WHG-Beschichtung auch eine ableitfähige Variante möglich.