Interne Audits
Unsere erfahrenen Auditoren unterstützen Sie bei der zielgerichteten Durchführung Ihrer internen Audits (Legal Compliance Audits, Systemaudits/1st Party Audits, "Entsorger-Audits" etc.).
Interne Audits geben Ihnen wertvolle Anregungen zur Verbesserung Ihres Managementsystems und sind notwendig, um die Eignung der von Ihnen festgelegten Aufbau- und Ablauforganisation zu prüfen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre verschiedenen internen Audits zielgerichtet durchzuführen. Zum Beispiel:
- Legal Compliance Audits: Die Einhaltung der für Sie einschlägigen Rechtsvorschriften sollten Sie prinzipiell mittels eines Legal Compliance Audits fortwährend einem Soll-Ist-Abgleich unterziehen. Wir überprüfen für Sie in den Bereichen Umwelt, Energie und Arbeitsschutz die Einhaltung der für Sie einschlägigen Rechtsvorschriften. Sie erhalten einen detaillierten Soll-Ist-Abgleich und Verbesserungsvorschläge, wie Sie künftig noch rechtssicherer arbeiten.
- Systemaudits (1st Party Audits): Die Auditgrundlagen sind insbesondere die Normen DIN EN ISO 9001 für Qualität, DIN EN ISO 14001 für Umwelt, DIN EN ISO 50001 für Energie, DIN ISO 45001 für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, Rechtsvorschriften wie das Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) und/oder spezifische Vorgaben Ihrer Branche. Im Rahmen eines Systemaudits (1st Party Audits) bewerten wir Ihr Managementsystem anhand der für Sie geltenden Norm(en). Wir überprüfen die Zweckmäßigkeit, Angemessenheit und ausreichende Wirksamkeit Ihrer Managementmaßnahmen. Zusätzlich erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Korrekturmaßnahmen sowie Verbesserungsvorschläge zu Ihrem Managementsystem.
- "Entsorger-Audits": Um Ihren Sorgfaltspflichten als Abfallerzeuger gerecht zu werden, sollten Sie sich auch regelmäßig im Rahmen eines Audits Ihrer Entsorgungspartner über die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Abfälle vergewissern. Mit einem "Entsorger-Audit" erhalten Sie von uns eine standardisierte Prüfung und Bewertung der ordnungsgemäßen Entsorgung Ihrer Abfälle. Denn mit der Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben sind Sie gemäß § 22 KrwG noch nicht von Ihrer Pflicht befreit, sich regelmäßig über die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Abfälle zu vergewissern. Durch unsere Unterstützung kommen Sie Ihren Sorgfaltspflichten als Abfallerzeuger nach.
Unsere erfahrenen Auditoren unterstützen Sie nach Bedarf bei der zielgerichteten Durchführung Ihrer internen Audits.
Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.