Blitzschutzprüfung für die Steiermark
Die wiederkehrende Überprüfung ist nicht nur bezüglich der gültigen Normen und Rechtsvorschriften wichtig. Um eine einwandfreie Funktion Ihrer Blitzschutzanlage auch über Jahre hinweg zu gewährleisten, sollte eine regelmäßige Überprüfung nach festgelegten Prüfintervallen durchgeführt werden.
Denn eine Blitzschutzanlage wird unter anderem durch Witterungseinflüsse stark beansprucht und sollte deshalb in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Nur eine fachgerechte Überprüfung kann sicherstellen, dass Ihre Blitzschutzanlage einwandfrei funktioniert und das Gebäude zuverlässig geschützt wird!
Welche Normen und Richtlinien gelten?
ÖNORM E 2790
ÖVE/ÖNORM E 8014: 2019
ÖVE-E49/1988
ÖVE/ÖNORM E 8049-1 (seit 2002 auszuführen)
ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 (seit 2008 veröffentlicht und in der Verbindlichkeit seit 2010)
Richtlinie: technische Brandschutzrichtlinie für Blitzschutz: TRVB E 154
Richtlinie: OIB-Richtlinie
Messgerät mit Zange
Spule
Messgerät
Welche Prüfungsintervalle gibt es?
Gewerbebetriebe:
alle 1 bis 3 Jahre (je nach Bauvorschrift).
Ausnahmen: jährliche Überprüfung bei explosionsgefährdeten Räumen (Lackierhallen, Sägemehlsilos, Aschenbunker)
Industriebetriebe:
alle 1 bis 3 Jahre (je nach Bauvorschrift), Ausnahmen: explosionsgefährdete Räume (Lackierhallen, Sägemehlsilos, Aschenbunker) sind jährlich zu prüfen.
Kommunalbauten:
alle 3 bis 5 Jahre, je nach Bauvorschrift.
Landwirtschaften:
alle 5 Jahre, das gilt auch für alle dazugehörigen Gebäude wie Wohnhaus, Garage etc.
Private Haushalte:
alle 7 bis 10 Jahre, aufgrund von zunehmenden Gewitterhäufigkeit empfehlen wir eine Prüfung ca. alle 7 Jahre
Was wird geprüft?
Sichtprüfung auf Schäden durch Witterungseinflüsse
Kontrolle technischer Unterlagen inkl. Dokumentation und Norm-Vorgaben
Messtechnische Prüfung der Blitzschutz- und Erdungsanlage
Dokumentation inkl. Erstellung von Prüfplan und Prüfprotokoll
Wir dokumentieren und prüfen eine bereits vorhandene Erdungsanlage während und nach der Bauphase. Die Ergebnisse werden in einer Dokumentationsmappe für Sie festgehalten.
Die Dokumentationsmappe enthält:
normgerechten Prüfbefund der Messergebnisse
Kontrolle und Berechnung der Erderlänge
CAD-Plan mit den Messstellen
umfangreiche Fotodokumentation
wenn erforderlich, die Auflistung der Mängel
Wenn eine Folgeprüfung durchgeführt wird, sollten alle Unterlagen – von der Errichtung der Erdungs- und Blitzschutzanlage bis zu bereits durchgeführten Prüfungen – vorhanden sein.
Diese Unterlagen sollen beinhalten:
Verlegeplan der Erdung (CAD-Plan)
vollständiges, normgerechtes Messprotokoll der Erdungswerte
umfangreiche Fotodokumentation der Verlegearbeiten Blitzschutzklassenermittlung
Ergebnis der Trennungsabstände (Näherung)
Ergebnis des Schutzwinkels bzw. Kugelradius
normgerechtes Prüfprotokoll der Blitzschutzanlage aller vorangegangen Prüfungen
CAD-Plan der errichteten Blitzschutzanlage mit Fangleitungen, Ableitungen und Messstellen
Fotodokumentation der errichteten Blitzschutzanlage
Ein Prüfbefund einer wiederkehrenden Blitzschutzüberprüfung enthält:
Aussagen über die Vollständigkeit der Blitzschutz-Anlagendokumentation
eine Auflistung der Feststellungen bei Besichtigung der Anlage
eine Auflistung der verw